Von news.de-Redakteurin Anja Guhlan
Die zweite Runde im Pirate-Bay-Prozess hat begonnen: Einem Richter wird Befangenheit vorgeworfen. Er sitzt in Vereinigungen und Organisationen, die für eine Stärkung des Urheberrechts kämpfen. Nun wird der Prozess vermutlich wiederholt.
Knapp eine Woche nach dem Ende des international beachteten Prozess gegen die schwedische Internet-Tauschbörse The Pirate Bay, muss der Prozess nun möglicherweise wiederholt werden. Grund ist die Befangenheit eines Richters. Der Jurist Tomas Norstrom, der als einer der Richter bei dem Verfahren in Stockholm fungierte, ist Mitglied von zwei Organisationen zum Schutz von Urheberrechten.
Nun haben die Betreiber angekündigt, das Urteil am Freitag anzufechten. Die Verteidigung der Pirate-Bay-Betreiber fordert vermutlich im selben Zug eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie hätte über den Interessenkonflikt des Richters früher Bescheid wissen müssen.
In dem Verfahren, waren die vier Verantwortlichen von Pirate Bay wegen Verletzung des Urheberrechtes zu je einem Jahr Haft und Schadensersatz verurteilt worden. Die vier Verurteilten sollen einen Schadensersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen (2,75 Millionen Euro) an verschiedene Musik- und Filmunternehmen zahlen.
nak