Eva Herman kehrt nicht zur Tagesschau zurück
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Ein viel diskutiertes Buch, Vergleiche mit dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte und ein legendärer Fernsehauftritt bei Johannes B. Kerner: Seit September 2007 gehen der NDR und Moderatorin Eva Herman getrennte Wege - nun wohl endgültig.
Die frühere Tagesschau-Sprecherin Eva Herman hat ihren Rechtsstreit gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) verloren. In einem Berufungsverfahren bestätigte das Hamburger Landesarbeitsgericht heute die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Klage Hermans gegen die Auflösung ihres Arbeitsvertrags mit dem NDR zurück. Eine Revision ließ es nicht zu.
Nach umstrittenen Äußerungen der 50-Jährigen zur NS-Zeit hatte der Sender im September 2007 die Zusammenarbeit beendet. Dagegen war Herman gerichtlich vorgegangen. Ihrer Meinung nach war sie beim NDR fest angestellt, weshalb die Vertragsauflösung nicht rechtens gewesen sei. Das Gericht folgte nun jedoch der Argumentation der Gegenseite und bewertete Herman als freie Mitarbeiterin, die sich nicht auf den für Arbeitnehmer geltenden Kündigungsschutz berufen könne.
Herman hatte argumentiert, dass sie in die Dienstplangestaltung beim NDR fest eingebunden worden sei und gewünschte Urlaube nicht habe nehmen können. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. Dies sah das Gericht in der Beweisaufnahme, bei der auch die Tagesschau-Sprecher Jan Hofer, Jens Riewa und der ehemalige Tagesschau-Chefsprecher Jo Brauner als Zeugen aussagten, jedoch nicht bestätigt. Die Sprecher hätten ihre Dienste selbstständig «in einer Art Selbstorganisation» untereinander abgesprochen, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Schaude. «Das ist für ein Arbeitsverhältnis absolut untypisch.»
Überrascht über das Urteil äußerte sich Hermans Anwalt Dirk Feldmann. Er habe nicht mit einer negativen Entscheidung gerechnet, nachdem das Gericht beim vorigen Verhandlungstermin Anfang Februar noch Sympathien für die Kläger-Position habe erkennen lassen. Er werde mit seiner Mandantin nun überlegen, wie es weitergehe.
Herman hat noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einzureichen und auf diesem Weg doch noch eine Revisionsverhandlung zu erzwingen. Das Verfahren sei aber sehr zeitaufwendig und die Erfolgsaussichten unklar, räumte Feldman ein. «Da muss man realistisch sein«, sagte er. Herman selbst war bei der Verhandlung anwesend, äußerte sich zu dem Urteil aber nicht.
car/gua
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