Von news.de-Redakteurin Anja Guhlan
Die Deutsche Bahn und ein Politik-Blogger sorgen für Furore in der Netzwelt. Der Grund: Der Blogger veröffentlichte ein internes Memo und wird nun von der Bahn wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen an den Pranger gestellt.
Markus Beckedahl, Betreiber des Politik-Blogs Netzpolitik.org, hat am vergangenen Samstag ein internes Memo des Berliner Datenschutzschutzbeauftragten Alexander Dix über eine Unterredung mit der Bahn zum Thema Datenschutz auf seinem Blog publiziert. Dix hatte ihm das Dokument zugespielt.
Das Memo, in dem es um die fraglich erscheinende Überprüfung von Mitarbeitern geht, wurde im Volltext veröffentlicht. Zahlreiche Blogs und Medien haben seitdem daraus zitiert. Nun bekam Markus Beckedahl Post von den Anwälten der Deutschen Bahn. In dem Schreiben wird dem Politik-Blogger der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Er wird aufgefordert, den Gesprächsvermerk im Wortlaut sofort von seiner Internetseite zu entfernen.
Beckedahl bat sofort via Twitter um Hilfe. Umgehend sprangen seine Follower ein und verbreiteten das Memo an möglichst vielen Stellen im Netz. Innerhalb von wenigen Stunden war die halbe deutschsprachige Blogosphäre auf das Thema angesprungen.
Bis morgen gibt die Bahn Beckedahl noch Zeit, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Im Falle der Nichteinhaltung der Frist werde sich die Bahn gerichtliche Schritte überlegen. Markus Beckedahl hält die Veröffentlichung des Memos gerechtfertigt. «Ich veröffentlichte dieses Dokument, weil ich denke, dass sich jeder selbst seine Meinung bilden können sollte. Eine aufgeklärte Demokratie sollte das auch zulassen.»
Es stellt sich nun die spannende Frage, wie Beckedahl auf die Abmahnung reagiert. In jeden Fall ist er bereits fasziniert von der Medienwelle nach der Abmahnung. «Ich bin immer noch erschlagen von dem vielen positiven Feedback», äußert sich der Blogger auf seiner Seite. Nun hat der Blogger zwar ein mächtiges Problem mit der Bahn, aber die Blogosphäre und einige Medien stehen hinter ihm.
Mittlerweile hat Beckedahl auch Rücksprache mit seinen Anwälten gehabt, die ihn unterstützen werden. Doch zunächst will Beckedahl «durchatmen» und überlegt zugleich wie er das Thema auf der nächsten Berliner Web 2.0-Konferenz Republica als Diskussionspunkt unterbringen kann.
In der Netzwelt und in den Medien wird inzwischen heiß diskutiert. «Bahn gegen Netzpolitik» lautet der Tenor. Und in diesem Zusammenhang wird auch die Wirkungsweise des Web 2.0 analysiert. Einige Medienexperten wie Robin Meyer-Lucht von der Internetseite Carta meinen, dass die Deutsche Bahn diesen publizistischer Streit verlieren würde. Dafür sprechen aus seiner Sicht das Anliegen, das Dokument direkt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und die spontane Unterstützerschaft. Andere Medienleute wie Fiete Stegers vom Onlinejournalismus-Magazin meinen, dass Beckedahl wenigstens die Namen der Teilnehmer des Treffens hätte schwärzen müssen.
Der Medienrechtsanwalt Olaf Kretzschmar aus Kiel meint: «In solch einem publizistischen Rechtsstreit sollte die Bahn, wenn sie anwaltlich gut beraten ist, auf sämtliche weitere rechtliche Schritte verzichten.»
Der Vorwurf des Verrats des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses ist seiner Einschätzung nach nicht tragbar. Auch in dem Falle, dass sich die Deutsche Bahn bei dem publizistischen Streitfall auf andere Paragraphen beziehen will, würden sämtliche betrachtende Paragraphen laut Kretzschmar haltlos sein.