Zensur im Netz

Totale Kontrolle auf dem Vormarsch

Von news.de-Redakteurin Anja Guhlan

Als das Internet Anfang der 1990er Jahre an Popularität gewann, versprach es vor allem Freiheit. Inzwischen hat sich die Vorstellung gewandelt, denn in immer mehr Staaten gibt es eine Zensur – auch in europäischen Staaten wie Deutschland.

Die westliche Welt wird meist als freiheitsliebend und demokratisch gepriesen. Doch auch in demokratischen Staaten ist durch die fortschreitende Technisierung eine totale Kontrolle möglich geworden. Die Internet-Zensur stellt in Deutschland durchaus ein heikles Thema dar, denn aus juristischer Sichtweise existiert Zensur nicht. Im Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1 steht «Eine Zensur findet nicht statt».

Tatsächlich ist eine staatliche Vorzensur in Deutschland untersagt. Jedoch sind Prohibitiv- und Selbstzensuren in Deutschland gang und gäbe. Bei der ProhibitivzensurProhibitivzensur ist eine Widerrufs- bzw. Nachzensur. Das Wort Prohibitiv ist eine Abwandlung von dem lateinischen Wort prohibere und bedeutet verhindernd, abhaltend oder vorbeugend. können Kontrollinstanzen wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) nachträglich Webseiten verbieten oder indizieren. Wenn Webseiteninhaber angemahnt werden, veranlassen diese meist freiwillig inhaltliche Änderungen oder Sperrungen, um Ärger zu vermeiden. In diesem Fall sprechen Experten von Selbstzensur.

«Heute gibt es in Deutschland etwa 2000 indizierte Webseiten», schätzt der Soziologe Roland Seim, der sich mit Zensur beschäftigt. Indizierte Webseiten werden seit 2003 der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht, sondern nur noch in internen Listen geführt. «Es gibt dennoch schon die vielfältigsten Eingriffe im Netz. Jedoch beruhen diese Eingriffe in Deutschland auf rechtlichen Verletzungen», schildert der Zensurexperte.

Die Indizierung von Webseiten kann in Deutschland nur beantragt werden, wenn diese entweder gewaltverherrlichend sind, pornographische oder kinderpornographische Inhalte zeigen, rassenhetzerisch sind oder bestimmte Persönlichkeitsrechte verletzen. In Deutschland wird Zensur daher oft als Strafverfolgungsmaßnahme oder Jugendschutz bezeichnet.

«In Deutschland findet bisher also keine willkürliche Zensur statt. Momentan ist es eine Abwägung von Rechten», meint Seim. Ein Beispiel: 2001 wurde über die Sperrung der Webseite rotten.com diskutiert. Das ist eine Website, die schreckliche Todesfälle, Krankheiten und Darstellungen von Perversionen beschreibt. Die Seite beschreibt sich selbst als «Archiv zerstörender Darstellung».

Nun stellt sich die Frage: Verstößt diese Website gegen Persönlichkeitsrechte oder relativiert sie Pornographie? Oder beruht diese Seite auf dem Recht der Meinungs-und Pressefreiheit? Schließlich ist es ein Archiv und trägt zur Meinungsvielfalt bei. Die Entscheidung liegt meist bei den Gerichten. In diesem Fall wurde die Seite von einer Sperrverfügung ausgenommen, jedoch wurde das gesamte Angebot von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert.

Nun fordert Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen eine Änderung des Telemediengesetzes. Künftig sollen deutsche Access-Provider zur Sperre von kinderpornographischen Seiten verpflichtet werden. Technikexperten sowie der deutsche Internetprovider-Verband Eco sind sich einig, dass Netzsperren wirkungslos sind. Kriminelle Webseitenbetreiber wissen, wie sie Sperren oder Filter umgehen können. Im schlimmsten Fall werden stattdessen andere - vollkommen seriöse - Seiten geblockt, die sich zufällig mit dem Betroffenen einen Server teilen.

«Das Internet ist eigentlich nur ein Spiegel der Gesellschaft. Mit Netzsperren wird die Realität auch nicht besser», erklärt Seim. Er fordert statt Sperrungen die Menschen zu mehr Medienkompetenz auf. «Netzsperren können Medienkompetenz nämlich nicht ersetzen. Menschen müssen zum Beispiel eine gewisse Lesekompetenz besitzen, kritisch Abwägen können und in ihrer Wahrnehmung sensibilisiert werden, um beispielsweise Nachahmung zu vermeiden.» Je größer die Medienkompetenz ist, desto größer sei auch die Fähigkeit zur selbstständigen Filterung von webbasierten Inhalten.

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