So., 27.05.12

Nachgefragt 11.12.2008 Das Einmaleins der Rundfunkgebühren

GEZ-Anmeldung (Foto)
Noch immer herrscht bei vielen Bürgern Unklarheit über die Rundfunkgebühr. Bild: dpa

Von news.de-Redakteurin Mara Schneider

Manche Menschen wundern sich, wenn plötzlich ein GEZ-Beauftragter vor der Tür steht und wissen will, ob denn schon Rundfunkgebühren gezahlt werden. News.de erklärt, wie die GEZ schwarze Schafe findet und wer überhaupt zahlen muss.

Zum 1. Januar 2009 müssen Besitzer von Fernseh- und Radiogeräten wieder tiefer in die Tasche greifen. Die Rundfunkgebühren werden von 17,03 Euro auf 17,98 Euro erhöht. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemeldeten Geräte stetig, wenn auch geringfügig gestiegen. Im Geschäftsbericht des Jahres 2007 ist die Rede von rund 39,5 Millionen gebührenpflichtigen Hörfunk- und 33,7 Millionen Fernsehgeräten. Vier Jahre zuvor waren es 38,3 Millionen Radios und knapp 33,5 Millionen TV-Geräte.

Im Vergleich dazu hält sich die Zahl der von der Rundfunkgebühr befreiten relativ konstant. 2007 musste für 3,6 Millionen Radios und für 3,3 Millionen Fernseher nichts gezahlt werden. 2003 waren 3,3 Millionen Hörfunk- und 3 Millionen TV-Geräte befreit.

Wer muss eigentlich Rundfunkgebühren zahlen? Gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der die Rechtsgrundlage zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bildet, muss jeder volljährige Bundesbürger bezahlen, der ein Radio, einen Fernseher oder einen Internet-Computer zum Empfang bereit hält. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät tatsächlich genutzt wird oder überhaupt angeschlossen ist.

Gibt es Sonderregelungen? Ja. So gelten etwa Autoradios in privaten Pkw als gebührenfreie Zweitgeräte, müssen aber beispielsweise von Selbstständigen angemeldet werden. Auch wer nur ein Autoradio, aber kein weiteres Gerät besitzt, muss es anmelden. Gebührenpflichtig sind außerdem sämtliche Geräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern und ähnlichem.

Warum zahlt man Rundfunkgebühren? Die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Hörfunkanstalten in Deutschland werden in erster Linie mit der GEZ-Gebühr finanziert. Die Kosten decken Produktion, Gestaltung und Verbreitung der Programme.

Welche Sendeanstalten bekommen das Geld? ARD, ZDF, Das Erste, Bayrischer/ Hessischer/ Mitteldeutscher/ Norddeutscher/ Saarländischer/ Westdeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Südwestrundfunk, Deutschlandradio, Kinderkanal (Kika), Phoenix, Arte und 3sat.

Woraus setzt sich die Gebühr zusammen? Jeder Rundfunkteilnehmer, der zur Abgabe eines Entgelts verpflichtet ist, zahlt an die GEZ eine Grundgebühr in Höhe von 5,76 Euro (ab 1. Januar). Diese Gebühr beinhaltet ein Radiogerät, für das keine Extrakosten anfallen. Wer nur ein Fernsehgerät oder einen Fernseher und ein Radio besitzt, zahlt künftig 17,98 Euro. Wer nur einen Internet-Computer oder einen PC zusammen mit einem Radio anmeldet, trägt nur die Grundgebühr. Fernseher und Computer kosten ebenfalls 17,98 Euro.

Lesen Sie auf Seite 2, wer von der Rundfunkgebühr befreit ist

Woher weiß die GEZ, wer zahlen muss? Die GEZ erhält zunächst Daten von den jeweiligen Einwohnermeldeämtern und vergleicht diese Adressen mit bereits gemeldeten Rundfunkteilnehmern. Alle bei den Einwohnermeldeämtern registrierten Haushalte, die noch nicht bei der GEZ gemeldet sind, werden in regelmäßigen Abständen angeschrieben und um Auskunft bezüglich vorhandener Rundfunkgeräte gebeten. Außerdem sind in regelmäßigen Abständen sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte unterwegs, die Schwarzseher direkt an der Haustür abfangen und zur Registrierung bewegen wollen.

Muss ich eine Auskunft erteilen? Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt eine prinzipielle Auskunftspflicht vor. Demzufolge muss gegenüber der GEZ gemeldet werden, wann Geräte zum Empfang bereit gehalten werden. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Bereitstellung der Geräte erfolgen. Auch ein Wohnungswechsel ist mitzuteilen. Die Rundfunkgebührenbeauftragten müssen aber nicht in die Wohnung gelassen werden.

Wer kann sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen? Nicht zahlen müssen Personen, die Hartz IV oder andere Sozialleistungen empfangen (auch Asylbewerber) sowie Bafög-Empfänger, die nicht bei den Eltern leben, behinderte Menschen (Sehbehinderung mindestens 60 Prozent, sonstiger Grad der Behinderung mindestens 80 Prozent, taube Menschen), Pflegebedürftige und minderjährige Kinder, die bei ihren Eltern wohnen.

Partner in nichtehelichen Gemeinschaften müssen für gemeinsam genutzte Geräte nur einmal zahlen. Auch Zweitgeräte kosten nichts. Wer also mehrere Fernseher in einer Wohnung hat, muss nur für einen bezahlen. Ausnahmen bilden die Geräte von Kindern, die zwar noch im Haushalt der Eltern leben, aber schon ein eigenes Einkommen haben.

Befreiungsanträge müssen jedes Jahr neu gestellt und entsprechende aktuelle Beweise beigefügt werden. Wer sich befreien lassen möchte, muss sich außerdem zunächst anmelden und kann anschließend den Antrag auf Befreiung stellen.

Kann man sich von der Rundfunkgebühr auch wieder abmelden? Eine Abmeldung ist nur schriftlich möglich, muss aber plausibel begründet werden. Den Fernseher nur in den Keller zu stellen genügt nicht. Auch kaputte Geräte werden selten als Abmeldegrund anerkannt, da diese repariert oder ersetzt werden können. Selbst eine längere Abwesenheit zum Beispiel aufgrund eines Auslandsaufenthaltes akzeptiert die GEZ normalerweise nicht. Vielmehr müssen Betroffene glaubwürdig machen, dass tatsächlich alle Geräte abgeschafft wurden.

Rückwirkend können Geräte nicht abgemeldet werden. Die Gebührenpflicht endet erst nach Ablauf des Monats, in dem Radios, Fernseher oder PCs nicht mehr zum Empfang bereit gehalten werden.

Leserkommentare (12) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Rore
  • Kommentar 12
  • 28.10.2009 01:39
 

Die Gebühren sind für das was einem geboten wird viel zu hoch. Wo man auch hinschaltet es kommen nur Wiederholungen.

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  • Angelika
  • Kommentar 11
  • 27.10.2009 08:36
 

Die GEZ-Mitarbeiter machen bewußt falsche Aussagen, um an Nachzahlungen oder Neuverträge zu kommen. Angeblich soll einer der Partner in einer Lebensgemeinschaft noch zusätzlich für sein Radio im PKW zahlen, wenn 2 PKW vorhanden sind. Nachzahlung gemacht, obwohl das Unrecht ist!!! wegen Angst vor Strafe! Das ist Abzocke pur! Der schlechte Ruf besteht nicht zu Recht. Vorsicht vor jeder Auskunft und nachprüfen, bevor gezahlt wird.

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  • ALAIN
  • Kommentar 10
  • 26.10.2009 10:03
 

hallo .wieso wird nicht einfach eine grundgebühr festgelegt für alle haushalte und fertig und nicht das hickhack 1 tv 2tv ound so weiter .dann würden nicht verschiedene sich so zögern zu zahlen .

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  • scania3607
  • Kommentar 9
  • 25.10.2009 17:05
 

GEZ - Betrug der noch Staatlich gestütz wird,die Menschen werden Abgezockt für eine Leistung die mehr als schlecht ist für ein Paar Konsum Sender werden überhöhte Gebühren verlangt mit welchen RECHT !!!!

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  • Ludwig Stumpf
  • Kommentar 8
  • 25.10.2009 16:44
 

Ich schließe mich Herrn Florian Stelter an, Wiedespiegelt genau auch meine Meinung. Wenn ich nur Privatfernsehen sehe und bezahle, warum soll ich dann für die öffentlich rechtlichen mitbezahlen. Für mich abzocke. "Die öffentlich rechtlichen sollten nur mit Decoder empfangen werden können, damit jeder Mensch frei entscheiden kann, ob er die Leistung erhalten will oder nicht". Die Möglichkeit zum Emfang wird einem ja aufgezwungen... Wenn ich bei einem Kiosk die Titelzeilen oder Bilder einer Zeitschrift zufällig sehe mach ich mich ja auch nicht strafbar. Ist doch dem Hersteller sein Risiko

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  • schneeWolf
  • Kommentar 7
  • 25.10.2009 15:54
 Antwort auf Kommentar 2

hi, mister spock! die thematik, für was wir alles ungerecht und ungefragt zur kasse gebeten werden ist so alt, wie die menschheit. aber ich erinnere an die vorfälle, wo krankenkassen im jahr viele hunderttausend verlieren, durch behandlungsnomaden pp.. das betrifft auch die allgemeinheit, denn das defizit bezahlen wir alle! also, ich steige aus dem thema aus, weil ich keine ende sehe. letztlich muß eben jeder wissen und verantworten, vor sich selbst und der gesellschaft, was richtig und falsch ist. und das wissen schon kinder, wenn sie richtig erzogen werden. also, bis demnächst mal wieder.

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  • schneeWolf
  • Kommentar 6
  • 25.10.2009 15:41
 Antwort auf Kommentar 4

es ist schon klar, bis zu einem gewissen grade stimme ich kommentar 4&5 zu. aber findest du nicht auch, daß es weiß gott größere probleme gibt!? wer regt sich eigentlich an den tankstellen auf, oder wie wir mit dem zusatz von 7% bio im diesel betrogen werden!? findest du nicht, daß das im Jahr wesentlich mehr den geldbeutel leert? die programme sind teilweise so, daß man geld rausbekommen müsste, wenn man es sich ansieht. stimmt alles, nur wo ist der anfang und das ende? es ist wie mit der kirchensteuer, wer auf darauf verzichten kann oder will, kann es. abmelden! sei nicht sauer, ein paar minuten reichen nicht, um so ein thema abzuarbeiten, schönes wochenende trotzdem!

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  • Florian Stelter
  • Kommentar 5
  • 25.10.2009 14:53
 Antwort auf Kommentar 1

Fortsetzung: "wo liegt denn der unterschied zwischen schwarzfahren, ladendiebstahl, zechprellerei und schwarzhören-und sehen?(!)" Der Unterschied liegt auf der Hand! Ich kann mir aussuchen ob ich in der Kneipe ein Bier trinke oder nicht oder ob ich im Laden etwas kaufe oder nicht. Weiterhin kann ich mir auch aussuchen was ich kaufe. Stellt euch vor ihr kauft euch am Kiosk eine Zeitung und der Verkäufer sagt, dass Ihr die öffentlich rechtliche Spezialzeitung für 3 EUR dazukaufen müsst. Ist das in Ordnung? Zudem sind die Gebühren ziemlich übertrieben! Zum selben Preis kriege ich 21 PayTV-Sender

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  • Florian Stelter
  • Kommentar 4
  • 25.10.2009 14:45
 Antwort auf Kommentar 1

Zitat: "wenn ich mich für irgendetwas entscheide". Da liegt doch der Knackpunkt. Dazu müsste man sich ja erstmal dafür entscheiden. Ich will diese Sender nunmal nicht sehen und es ist in meinen Augen nicht rechtens mir sowas aufzuzwingen. Oder wäre es in Ordnung wenn jeder auf einmal Premiere empfangen könnte und auch dafür zahlen müsste... egal ob er will oder nicht. Die öffentlich rechtlichen sollten nur mit Decoder empfangen werden können, damit jeder Mensch frei entscheiden kann, ob er die Leistung erhalten will oder nicht. Alles andere ist Betrug am Volk.

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  • MisterSpock
  • Kommentar 3
  • 25.10.2009 14:39
 

bei dem Wort irgendwie habe ich das w vergessen

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  • MisterSpock
  • Kommentar 2
  • 25.10.2009 14:37
 

Schneewolf du hast vollkommen recht...nur habe ich ein ungutes Gefühl dabei das ich für alle die befreit sind irgendie mitbezahle :-((

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  • schneeWolf
  • Kommentar 1
  • 25.10.2009 13:01
 

wenn ich mich für irgendetwas entscheide, dann muß ich auch die kosten dafür übernehmen. es ist unerheblich, ob mir die programme zusagen oder nicht.es kann nicht sein, daß die allgemeinheit durch permanente gebührenerhöhungen a.g. von sozial-schmarotzern zur kasse gebeten wird. wo liegt denn der unterschied zwischen schwarzfahren, ladendiebstahl, zechprellerei und schwarzhören-und sehen?(!) eine anzeige wegen leistungserschleichung sollte immer, sofort und ohne ausnahme stattfinden, sonst müssen sich ja wohl die verarscht vorkommen, die bezahlen!

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