Mo., 13.02.12

Klage abgewiesen BGH erleichtert Sampeln von Musikstücken

Artikel vom 20.11.2008

Zwei Takte hätten beinahe die gesamte Musik-Branche auf den Kopf gestellt. Der Produzent Moses Pelham hatte eine Rhythmus-Sequenz der Gruppe Kraftwerk für ein eigenes Stück verwendet. Kraftwerk klagten beim Bundesgerichtshof - und verloren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das so genannte «Sampeln» von Musikstücken erleichtert. Künstler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen kleine Tonfetzen aus Musikstücken entnehmen und daraus ein eigenes Werk schaffen, entschied das Karlsruher Gericht.

In dem Prozess ging es um eine Klage der Gruppe Kraftwerk gegen den Produzenten und Komponisten Moses Pelham. Die Gruppe wirft Pelham vor, aus ihrem 1977 aufgenommenen Stück Metall auf Metall eine zweisekündige Rhythmus-Sequenz elektronisch kopiert und als fortlaufende Wiederholung dem mit Sabrina Setlur aufgenommenen Song Nur mir unterlegt zu haben. Der Fall ist allerdings noch nicht endgültig entschieden: Der BGH verwies das Verfahren zur neuen Prüfung an das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurück.

Bei der Urteilsverkündung stellte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm klar, dass grundsätzlich auch kleinste Teile eines Musikstücks urheberrechtlich geschützt sind und deshalb nur mit Zustimmung des Urhebers entnommen werden dürfen. Allerdings sehe das Urheberrecht eine Ausnahme von dieser Regel vor, um das kulturelle Schaffen zu fördern. Danach dürfe ein Musiker solche Tonsequenzen aus anderen Stücken entnehmen, die wegen ihrer besonderen Eigenart nicht einfach nachgespielt werden könnten. Für Melodien gelte diese Ausnahme allerdings nicht.

Wegen des so genannten Samplings von Teilen aus Musikstückken gibt es immer wieder juristische Auseinandersetzungen. Jüngstes Beispiel: Der Berliner Rapper Bushido soll gegen das Urheberrecht verstoßen haben, weil er auf acht Stücken seines Albums Von der Skyline zum Bordstein zurück Samples der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary verwendet habe. Sampling ist im HipHop zwar durchaus üblich, allerdings muss der Musiker vorher das Einverständnis des entsprechenden Künstlers einholen. Dies hat Bushido offenbar versäumt.

In der Musikszene gilt Sampling als ein heikles Thema. Es geht um die Frage, ob das Neuarrangement musikalischer Versatzstücke als eigenständige künstlerische Leistung zu bewerten ist oder nicht. Gerade Titel der Düsseldorfer Elektropioniere Kraftwerk werden von anderen Künstlern immer wieder als eine Art Steinbruch genutzt. Klangschnipsel aus Kraftwerk-Stücken finden sich beispielsweise in Songs von Madonna, Coldplay, Fatboy Slim und vielen anderen Musikern. Ein generelles Verbot des Sampling würde den Todesstoß für ganze musikalische Genres - neben HipHop auch Techno und House - bedeuten.

tko
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