Schützt nicht, was gut ist
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Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert
Artikel vom 20.08.2009
«Popstars», «Deutschland sucht den Superstar», «Star Search»: Immer gibt es ein Casting, eine Jury, einen Sieger. Wer hat hier also von wem kopiert? Niemand, sagt das Gesetz. Rechtlich gibt es gegen immer gleiche Fernsehshows fast nichts einzuwenden.
Jonathan Dowling ist kein bekannter Mann. Seine Idee, dass Menschen ihre Fähigkeiten im Fernsehen einer Jury vorführen, dagegen ging um die Welt: Der Neuseeländer entwickelte als erster ein Castingshowformat, dass nach riesigen Zuschauererfolgen 2000 als Popstars auch in Deutschland startete und heute in seine achte Runde geht. Dowlings britischer Kollege Simon Fuller besitzt die Rechte an der RTL-Show Deutschland sucht den Superstar und verdient an jeder Ausstrahlung der verschiedenen Adaptionen in 37 Ländern.
Obwohl beide Formate so nah beieinander liegen und leicht unter dem Sammelbegriff Castingshow vereinbar sind, gilt das eine nicht als die Kopie des anderen – noch lange nicht, sagt sogar die deutsche Rechtsprechung. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2003 heißt es, Formate für Unterhaltungsshow-Reihen seien «im Allgemeinen nicht urheberrechtlich schutzfähig». Damit wies das BGH eine Klage gegen das SWR-Format Kinderquatsch mit Michael ab, das die französische Show L'école des fans kopiert haben soll.
«Ein unglücklicher Fall», sagt Rechtsanwalt Christoph Frey, Experte für Film- und Fernsehrecht. «Viele Formathändler würden sagen, L'école des fans war noch nicht einmal ein Format. Aber der BGH ging davon aus.» Eine Fehleinschätzung, die zu der verhängnisvollen Verallgemeinerung führte. «Das ist jetzt der Schatten des Rechts, unter dem in Deutschland verhandelt, entwickelt und produziert wird.»
Überhaupt macht es das deutsche Recht Fernsehproduzenten nicht leicht, ihre Formate schützen zu lassen. So ist der Begriff «Format» zwar üblich in der Medienbranche, kommt aber im Gesetz nicht vor – das Urheberrecht spricht allgemein vom «Werk» als schutzfähigem Objekt. Konsens in der internationalen Rechtsprechung ist, dass «persönliche geistige Schöpfungen» als geschütztes Werk anerkannt werden. Die Latte dafür allerdings liegt hoch: einfache Ideen, auf die theoretisch jeder kommen könnte, sind ebenso nicht schutzfähig wie Kameratechnik oder Stil.
Der internationale Format- und Lizenzhandel ist trotzdem ein riesiges Geschäft, in dem man hierzulande allerdings mehr ausgibt als gewinnt: Deutschland ist der größte Formatimporteur überhaupt und verkauft gleichzeitg am wenigsten eigene Produktionen. Das zumindest ergab eine Studie der Formatschutz-Organisation Frapa zwischen 2003 und 2005. «Inzwischen sind die Deutschen wohl ein bisschen besser», sagt Frey, der bis 2005 Frapa-Geschäftsführer war. «Aber immer noch nimmt man hier geschätzt nur ein Prozent der gesamten Herstellungskosten von Fernsehsendungen für die Programmentwicklung in die Hand.»
Daran ist laut Frey auch das BGH-Urteil von 2003 Schuld. «Produzenten müssen die kompletten Entwicklungskosten eines Formates tragen und zusätzlich mit der Gefahr leben, ungestraft und vom Recht unverfolgt nachgemacht zu werden», sagt der Anwalt. Dass dann Ideen ohne den Kauf der entsprechenden Lizenz einfach geklaut werden, sei keine reine Bösartigkeit. «Das Recht erlaubt kostenlose Selbstbedienung, warum sollte man das nicht in Erwägung ziehen?» Diejenigen, die wirklich die Zeche zahlen, seien die Urheber und Entwickler. «Deren Bezahlung wird durch die kostenlose Konkurrenz immer mehr gedrückt. Das trocknet die Entwicklung aus.» Und die ist unabdingbar für Innovationen im Fernsehen.
Aber nicht nur wegen gesetzlicher Regelungen haben es Produzenten in Deutschland schwer, sich gegen Formatklau zu wehren. Richtig vertrackt wird die Sache erst durch die wirtschaftliche Komponente. «Man beißt nicht die Hand, die einen füttert», sagt Christoph Frey und meint: Die Sender, die Formate kopieren, sind gleichzeitig die Kunden der bestohlenen Produktionsfirmen. Und die wollen schließlich nicht anecken – schwierig, bedenkt man die Senderfamilienstruktur der Fernsehbranche. Allein die RTL Group betreibt 45 Fernsehsender in Europa.
Umso spannender ist die Klage, die die Produktionsfirma Fremantle Media im März gegen den Schweizer Privatsender 3+ eingereicht hat. Der Lizenzgeber des Formats The Farmer Wants A Wife (auch in Deutschland als Bauer sucht Frau ausgestrahlt) moniert, dass 3+ in seiner Sendung Bauer, ledig, sucht... das Fremantle-Original unrechtmäßig kopiert habe. Sollte es zum Prozess kommen, könnte hier erneut grundsätzlich geklärt werden, wann ein Format schutzfähig ist und wie Produzenten sich gegen mögliche Kopien wehren können.
iwe/news.de
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