Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert
Als «dreckiges Pack» oder «stehlender Mob» werden Ausländer auf rechten Seiten beschimpft. Aber selbst eindeutig kriminelle Inhalte sind online schwer zu ahnden – der Autor ist oft unbekannt. Lösungsansätze ecken bei Machbarkeit und Datenschutz an.
«Wir brauchen 2000 Cyber-Cops», tönt heute der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, in der Berliner Zeitung. Das Internet sei der größte Tatort der Welt, die Polizei müsse verstärkt verdachtsunabhängige Streifen im Netz fahren. Die Angst vor der unkontrollierten Datenflut lässt Wendt etwas fordern, das mit den Grundsätzen des deutschen Strafrechts eigentlich nicht vereinbar ist: für Recherchen und Nachforschungen braucht es stets einen konkreten Verdacht.
Natürlich suchen Kriminalbeamte in der Praxis trotzdem ohne Verdacht nach den sich ständig vermehrenden und ändernden kriminellen Inhalten im Netz, zum Beispiel nach Kinderpornographie. Zwei Paragraphen im BKA-Gesetz, in der vom Recht zum Sammeln von Informationen die Rede ist, erlauben das - nicht ausdrücklich, aber in etwa. Willkommen in der Grauzone, die das Recht im Internet ist.
«Meldet uns Leute, die gegen Rechts arbeiten», fordert jemand auf einer Internetseite und veröffentlicht Fotos und Steckbriefe von jungen Menschen, die in der linken Szene aktiv sind. Der Autor ist unbekannt, die Domain in Neuseeland registriert, die Seite nach wie vor im Netz. In Aserbaidschan, wo der Server stehen soll, greift weder deutsches noch EU-Recht.
Das verdeutlicht das größte Problem bei der Strafverfolgung im Netz: Mit nationalen Gesetzen ist Kriminalität im globalen Web kaum beizukommen. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom November 2007 verpflichtet die Internetprovider in Deutschland dazu, die IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern. Diese identifiziert theoretisch sowohl den Empfänger als auch den Absender von Daten. Tatsächlich aber kann eine Adresse auch eine ganze Gruppe von Nutzern bezeichnen, in einem Unternehmens- oder Hochschulnetzwerk zum Beispiel. In einigen anderen Netzwerken werden die Nummern nur kurzfristig an die Surfer vergeben.
Mit erheblichem personellen Aufwand könnten jedoch per Vorratsdatenspeicherung viele Inhalte Personen zugeordnet werden. Das hat den vehementen Widerstand von Datenschützern auf den Plan gerufen. Die Vorratsdatenspeicherung greife unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein, zusammen mit den Daten der Telekommunikationskonzerne könnten komplette Bewegungsprofile erstellt werden, so die Argumente. Schon bei der Ratifizierung des Gesetzes waren Experten sich daher über dessen Rechtsmäßigkeit unsicher, eine Verfassungsklage läuft inzwischen.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) fordert immer wieder eine internationale Einigung darüber, welche Überschreitungen der Meinungsfreiheit nirgendwo auf der Welt zu dulden seien und hebt das Thema Strafverfolgung im Web in den Wahlkampf. Aktuell lässt sie dennoch Modelle prüfen, die das Internet nach einer komplett nationalen Methode rechtlich übersichtlicher machen sollen: Ausweiskontrolle. Bevor die Deutschen ins Internet gehen, sollen sie sich mit Name und Adresse identifizieren. In der CDU wird ähnliches diskutiert, bisher beschränken sich die Gedanken allerdings auf die Angabe der Personalausweisnummer beim Hochladen von Videos auf Plattformen wie Youtube.
Damit hat die deutsche Politik ausnahmsweise mal den Vordenker einer freiheitlichen Grundordnung im Internet, Lawrence Lessig, auf ihrer Seite - zumindest fast. Lessig erklärte schon 1999, dass eine Form der Identifikation im Netz unumgänglich sei. Allerdings forderte er die Seitenbetreiber und Publizisten auf, in Eigenregie dafür eine technische Lösung zu finden. Zypries glaubt ebenfalls, dass allein Gesetze gegen die Kriminalität im Internet nichts nützen: «Wenn wir es nicht schaffen, die Zivilgesellschaft in den Kampf gegen den Hass im Internet einzubeziehen, dann werden wir scheitern. Der Staat alleine kann das nicht leisten.»
iwi/news.de/dpa/ap