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Manchmal dauert es etwas länger im Büro - das kennen die meisten Arbeitnehmer. Wenn Überstunden aber zur Regel werden, wird es unangenehm. Nicht alles ist erlaubt.
Eigentlich ist längst Feierabend, doch ans Nachhausegehen ist nicht zu denken. Überstunden sind für manche Arbeitnehmer keine Seltenheit - doch müssen sie überhaupt länger arbeiten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
"Das kommt darauf an", sagt Prof. Stefan Lunk, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg. Ist dazu nichts im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen festgehalten, müssen Arbeitnehmer keine Überstunden leisten. Gewisse Notfälle können aber Ausnahmen sein.
Nicht ganz, erklärt Fenimore von Bredow, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Köln. Er verweist auf das im Gesetz festgehaltene Weisungsrecht des Arbeitgebers. Demnach kann dieser die Zeit der Arbeitsleistung nach "billigem Ermessen näher bestimmen" - das heißt, er muss die Interessen des Unternehmens und des Arbeitnehmers abwägen. "Wenn man Überstunden verweigert, und im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber sie berechtigterweise angeordnet hat, riskiert man mindestens eine Abmahnung, schlimmstenfalls eine Kündigung", warnt der Experte.
Arbeitnehmer müssen bei Überstunden immer die Obergrenzen des Arbeitszeitgesetzes beachten. "Außerdem ist jede Überstunde mitbestimmungspflichtig", sagt Prof. Lunk. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vorher den Überstunden zustimmen, sofern er das nicht bereits generell für bestimmte Überstunden in einer Betriebsvereinbarung getan hat.
"Arbeitgeber müssen die Überstunden anordnen", erklärt Prof. Lunk. Arbeitnehmer können also nicht ungefragt einfach Überstunden machen und diese hinterher anrechnen. Allerdings: Wenn Überstunden nötig sind, um die Arbeit überhaupt zu schaffen, ist der Betriebsrat gefragt. "Ihm müsste auffallen, dass es sich nicht mehr um Überstunden, sondern faktisch um reguläre Arbeitszeit handelt." Der Betriebsrat sollte dann gegebenenfalls keine weiteren Überstunden mehr genehmigen.
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