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Mietzuschuss: So wird Wohngeld berechnet

Sind Sie bedürftig? Das ist die wichtigste Komponente für die Bewilligung Ihres Wohngeldantrages. News.de erklärt, wie sich Wohngeld genau berechnet. Die Mühe lohnt sich: Für eine Person sind bis zu 407 Euro Mietzuschuss drin, für fünf Menschen unter einem Dach gar bis zu 787 Euro.

So berechnen Sie Ihren Wohngeldanspruch: News.de erklärt, wie's geht. (Foto) Suche
So berechnen Sie Ihren Wohngeldanspruch: News.de erklärt, wie's geht. Bild: ddp

Einkommen: Der wichtigste Anhaltspunkt für die bearbeitende Behörde, die örtliche Wohngeldstelle, ist das erwartbare Bruttoeinkommen des Antragstellers. Und zwar das, welches in den kommenden zwölf Monaten nach der Antragstellung vermutlich erwirtschaftet werden wird. Doch daneben spielen auch Posten aus nicht selbstständig erwirtschaftetem Einkommen eine Rolle, wie zum Beispiel Erbschaften oder Lotteriegewinne.

Maximalbetrag: Der mögliche Betrag staffelt sich pro Person. Alleine sind nicht mehr als 407 Euro drin, zwei Personen können maximal 501 Euro erhalten. Zu dritt sind bis zu 594 Euro pro Monat möglich, zu viert 693 Euro und fünf Menschen können nicht mehr als 787 Euro erhalten.

Wohnort: Wohngeld ist nicht gleich Wohngeld. Denn je nach dem Stand- und Wohnort des Antragstellers wird er in eine bestimmte Mietstufe eingeordnet, eins ist dabei die niedrigste, sechs die höchste. Sie sorgen dafür, dass zwischen München (Bayern) und Malchow (Mecklenburg-Vorpommern) ein Unterschied in der Preisstruktur des jeweiligen Mietumfeldes erkennbar werden kann. Einen Überblick über die Mietstufen der Gemeinden und Kreise Deutschlands finden Sie hier.

Personen pro Haushalt: Wohnen mehr Menschen unter einem Dach, wächst das Wohngeld. Auch das Einkommen der Personen spielt dabei eine Rolle: Je niedriger der jeweilige Verdienst, desto höher das Wohngeld. Übrigens: Es werden nicht nur Familienmitglieder gezählt, sondern alle Personen eines jeweiligen Haushaltes. Auch eheähnliche Gemeinschaften können Wohngeld beziehen. Zusätzliche Freibeträge, die das Wohngeld erhöhen können, werden beim Wohngeldantrag berücksichtig, wenn im Haushalt Personen mit einer Behinderung leben.

Kinder: Nachwuchs bedeutet finanzielle Vorteile beim Wohngeld. Das gilt allerdings nur für Kinder bis 14 Jahre, die betreut werden während der Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten. Deshalb müssen eventuelle Ausgaben für den Nachwuchs - etwa für eine Tagesmutter - mit Quittungen und Belegen nachgewiesen werden. Ab dem 14. Lebensjahr sind finanzielle Vorteile beim Wohngeld nur möglich, wenn das Kind durch eine Form von Behinderung nicht selbstständig erwerbstätig werden kann.

Mietbelastung: Bei der Berechnung des Wohngeldes spielt die Miete ebenso eine Rolle wie die Nebenkosten - also Kosten für den Wasserverbrauch, die Abwasser- und Müllbeseitigung oder die Treppenbeleuchtung. Heiz- und Warmwasserkosten werden bei der Berechnung des Mietzuschusses durch die Wohngeldstellen nicht als Mietbelastung berücksichtigt. Gleiches gilt etwa, wenn mit dem Mietvertrag für die Wohnung auch ein Stellplatz für das eigene Auto mit angemietet wurde.

Einzureichende Unterlagen: Neben Verdienstbescheinigungen, Steuerbescheid oder Rentennachweis sind für die Berechnung des Wohngeldes viele weitere Unterlagen einzureichen. Eine genau Auflistung finden Sie hier.

sgo/rzf/ham/news.de

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