Von news.de-Redakteurin Corina Broßmann - Uhr

Kündigungsschutz: Wer darf wann und wie entlassen werden?

Kündigungsschutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Per Gesetz wird beschrieben, wer von seinem Arbeitgeber entlassen werden darf - wann und wie. News.de gibt einen Überblick über die grundlegenden Regelungen.

News.de erklärt Ihnen die Basics des Kündigungsrechts. (Foto) Suche
News.de erklärt Ihnen die Basics des Kündigungsrechts. Bild: dpa

Grundsätzlich gilt Kündigungsschutz in allen Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten – für jeden, der dort schon länger als sechs Monate arbeitet. Will der Arbeitgeber jemandem kündigen, der Kündigungsschutz genießt, muss er dafür Gründe vorlegen und diese auch beweisen können.

Arbeitsrechtler unterscheiden drei Arten von Kündigungsgründen. Wenn es keine Arbeit mehr für einen Mitarbeiter gibt und er auch nicht anderweitig im Unternehmen beschäftigt werden kann, sind es die viel zitierten betriebsbedingten Gründe. Auch aus gesundheitlichen Gründen kann Mitarbeitern gekündigt werden, beispielsweise, wenn sie nach einer Erkrankung ihre alte Tätigkeit nicht wieder aufnehmen und nicht anderweitig beschäftigt werden können. Und zu guter Letzt zählen ständiges Zu-Spät-Kommen, Diebstahl und Beleidigung von Kollegen und Vorgesetzten zu den verhaltensbedingten Gründen für einen Rauswurf.

Ledig vor verheiratet, jung vor alt

Muss in einer Firma betriebsbedingt gekündigt werden, fordert das Gesetz eine Sozialauswahl. Zuerst gehen muss, wer am wenigsten sozial schutzwürdig ist. Ein lediger Mittdreißiger wird seinen Job aus betriebsbedingten Gründen eher verlieren als eine 57-Jährige mit Familie. Grundsätzlich gilt es, die verschiedenen Interessen aller Beteiligten gegeneinander abzuwägen.

Die Kündigungsfristen sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Diese Regelungen werden durch Vereinbarungen in Tarifverträgen ergänzt oder ersetzt. Nach dem Gesetz ist für die Kündigungsfrist die Dauer der Betriebszugehörigkeit maßgebend - nicht das Alter des Mitarbeiters. Wer weniger als fünf Jahre bei einer Firma arbeitet, für den gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat entweder zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Ab fünf Jahren Unternehmenszugehörigkeit verlängert sich die Frist auf zwei Monate, ab acht Jahren auf 3, nach 10 Jahren auf vier, nach zwölf Jahren auf fünf, nach 15 Jahren auf sechs und nach 20 Jahren auf sieben Monate – die Kündigung ist dann nur zum Monatsende möglich.

An die verlängerten Kündigungsfristen ist übrigens nur der Arbeitgeber gebunden. Der Arbeitnehmer kann immer mit einer Frist von vier Wochen ein Unternehmen verlassen – wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Darauf sollten Sie beim Kündigen achten

In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und sinkender Löhne bei Neueinstellung ist es zwar eher unüblich, dass ein Arbeitnehmer von sich aus eine ordentliche Kündigung gegenüber seinem Arbeitgeber ausspricht, falls Sie das aber doch vorhaben, ist Folgendes zu beachten:

1. Seit dem 1. Mai 2000 muss die ordentliche Kündigung schriftlich erfolgen.

2. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 28 Tage zum 15. oder Letzten eines Monats, soweit nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Für die Probezeit gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

3. Einen Kündigungsgrund benötigt der Arbeitnehmer für die ordentliche Kündigung nicht.

4. Der Anspruch auf das Arbeitsentgelt besteht auch dann bis zum Kündigungstermin, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis dahin von der Arbeit freistellt.

kwö/news.de

Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.