Sa., 26.05.12

Verbraucherschutz 21.10.2011 Portal warnt vor Lebensmitteln

Lebensmittelwarnungen  (Foto)
Auf der neuen Webseite sind Rücknahme- oder Rückrufaktionen von Lebensmittelunternehmen zu finden. Bild: dpa/lebensmittelwarnung.de

Glassplitter in der Wurst oder mit gefährlichen Bakterien verseuchte Antipasti - Lebensmittelskandale und -rückrufe gibt es immer wieder. Nun sollen Verbraucher darüber umfassend auf einem neuen Internetportal informiert werden. Die ersten Fälle erschrecken.

Das Portal Lebensmittelwarnung.de bündelt Hinweise etwa auf entdeckte Glassplitter, Salmonellen oder Schimmel, die bisher jeweils regional veröffentlicht wurden. Acht ganz und gar unappetitliche Fälle sind derzeit auf der Internetseite veröffentlicht - von der Edelsalami bis zum Mineralwasser.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte zum Start des Angebots, damit würden Verbraucher schneller und umfassender informiert. Die Daten stammen von den Bundesländern, die für Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Von Verbraucherschützern kam Kritik. Auf der neuen Seite werden Hinweise mit Produktnamen, Hersteller und dem Grund der Warnung online gestellt.

So erkennen Sie die Produkte

Um die betroffene Ware im Kühlschrank zu identifizieren, werden zudem die Verpackungsgröße und das Mindesthaltbarkeitsdatum genannt. Die Warnungen blieben auch noch eine gewisse Zeit nach Ablauf dieses Datums eingestellt, hieß es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das das Portal für die Länder betreibt. Erfahrungsgemäß sei damit zu rechnen, dass zwei bis fünf neue Warnungen im Monat hinzu kämen. Interessierte können sich über den Kurznachrichtendienst Twitter automatisch über neue Warnungen informieren lassen.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte, dass für ein tatsächliches Mehr an Lebensmittelsicherheit Rechtsänderungen nötig seien. Es sei «absurd, dass weiterhin manche Bundesländer vor Produkten warnen, während andere Länder dieselben Informationen für sich behalten» könnten.

Gesundheitsgefährdende Lebensmittel dürfen nicht verkauft werden. Sind sie bereits im Umlauf, müssen sie nachverfolgt und rasch aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür veröffentlichen die Hersteller oder die Überwachungsbehörden Warnungen. Stammt das Produkt aus dem Ausland und wird etwa über das Internet nach Deutschland vertrieben, kann das BVL Warnungen aussprechen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betreut das Portal im Auftrag der 16 Bundesländer, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind.

rzf/ham/news.de/dpa
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