Sa., 26.05.12

Embryonentest 08.03.2011 Knappe Mehrheit im Ethikrat für PID

Ethikrat für PID (Foto)
Der Deutsche Ethikrat spricht sich mit knapper Mehrheit für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik aus. Bild: dpa

Soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen werden? Auch der Deutsche Ethikrat zeigt sich tief gespalten. Jedoch spricht sich eine knappe Mehrheit des Gremiums für den Gentest an Embryonen aus künstlicher Befruchtung aus.

13 der 26 Mitglieder des politischen Beratungsgremiums befürworten die Diagnosemöglichkeit, künstlich erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibes auf Erbkrankheiten untersuchen zu lassen, heißt es in einer am Dienstag verkündeten Stellungnahme. Sie halten die PID unter bestimmten Einschränkungen für ethisch gerechtfertigt, «weil die PID einen Weg eröffnet, einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik gemäß medizinischer Indikation zu vermeiden, und auch Paaren eine Chance auf Hilfe bietet, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. In beiden Fällen sprechen wichtige Gründe des Gesundheitsschutzes der Frau für die Zulassung der PID», so die Begründung. Elf Mitglieder lehnten den Embryonentest kategorisch ab.

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Das Votum des Beratungsgremiums soll eine Entscheidung des Bundestags vorbereiten, der in einer dreistündig anberaumten Sitzung in der kommenden Woche erstmals darüber debattieren wird. Auch im Parlament sind in allen Fraktionen unterschiedliche Auffassungen in der ethisch heiklen Frage vertreten. Denn: Werden bei den Embryonen schwere Behinderungen oder Krankheiten festgestellt, werden die Embryonen getötet - nur gesunde werden in die Gebärmutter eingesetzt.

Dem Bundestag liegen drei unterschiedliche Gesetzentwürfe vor. Eine Entscheidung ohne Fraktionszwang soll voraussichtlich im Juni fallen. Die Positionen sehen wie folgt aus:

Befürworter I: Die begrenzte Zulassung von Gentests an Embryonen soll Paaren mit Kinderwunsch, aber mit Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit, die Chance auf ein gesundes Kind geben. PID soll deshalb im Grundsatz verboten, aber in Ausnahmefällen zulässig sein. Bedingung wäre, dass die Eltern die Veranlagung für ein gravierendes vererbbares Leiden haben oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Zur Vermeidung von Missbrauch soll Beratung Pflicht sein, eine Ethikkommission zustimmen, die Frau schriftlich einwilligen und die PID nur an Zentren mit Lizenz vorgenommen werden.

Befürworter II: Auch nach diesem Gesetzentwurf soll die PID grundsätzlich verboten werden. Die Kriterien für Ausnahmen werden noch strenger gefasst. Die PID soll nur für Paare zugelassen werden, die eine genetische Veranlagung dafür haben, «dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder dem sehr frühen Tod des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres enden». Auch hier wird nach der Diagnose eine Beratung vorgeschrieben, zudem würde die Zustimmung einer Ethikkomission Pflicht.

Gegner: Sie warnen vor einer Zukunft mit «Designer-Kindern». Die künstliche Befruchtung bekäme nach ihrer Meinung durch die PID eine neue Dimension. Nicht nur über Krankheiten, sondern auch andere Merkmale wie das Geschlecht könne dann aufgeklärt werden. Die Forschung würde versuchen, Nutzen aus Embryonen zu ziehen, die zu «Abfallprodukten» würden. Dabei hätten Embryonen von Anfang an eine Menschenwürde, auch wenn sie im Reagenzglas erzeugt würden. Es sei zudem kaum möglich, exakte Grenzen zu ziehen zwischen Fällen mit erlaubten und verbotenen Gentests. Zu den Gegnern zählt unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel.

sca/som/rzf/news.de/dapd/dpa
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