Mitentscheiden bei der Reha-Klinik
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Wer nach einer schwerer Krankheit oder aus psychologischen Gründen eine Reha braucht, muss sich nicht mit dem erstbesten Klinikplatz zufriedengeben. Die Versicherungen haben die Wünsche der Patienten zu berücksichtigen.
Patienten haben bei der Wahl einer Reha-Klinik durchaus Mitspracherecht. Darauf müssen sich auch gesetzliche Krankenversicherungen einlassen (Az. L1 KR 2/05).
Reha-Leistungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen in Einrichtungen erbracht, die entweder von der Rentenversicherung betrieben werden oder mit dieser einen Vertrag haben. Die Versicherung muss bei der Auswahl aber berechtigte Wünsche des Patienten berücksichtigen, sagt die UPD. Dazu gehörten die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse.
Der Versicherte kann Widerspruch einlegen, wenn er mit der Wahl nicht einverstanden ist. Die Rentenversicherung muss dann begründen, warum die von ihr bestimmte Klinik besser geeignet ist als das Wunsch-Haus des Patienten, erklärt die UPD. Wichtig sei, dass der Versicherte sich informiert, ob in seiner bevorzugten Einrichtung überhaupt ein Platz frei ist. Außerdem sollte der behandelnde Arzt den Wunsch durch eine Stellungnahme unterstützen.
ham/cvd/news.de/dpa
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