So., 12.02.12

Widerstand fällt Kommt die Hasch-Pille ?

Von news.de-Redakteur Andreas Schloder

Artikel vom 17.08.2010

Patienten, die nur durch Cannabis-Produkte ihre Schmerzen spürbar lindern können, bewegten sich bisher in einer rechtlichen Grauzone. Jetzt können sie aufatmen, denn in Deutschland soll es künftig Cannabis auf Rezept geben. Jedoch mit Einschränkung.

Legal einen Joint drehen oder sich Cannabisblüten – sprich Marihuana – aus der Apotheke zu besorgen, das wird es definitiv nicht geben. «Es geht rein um die Zulassung und die Verschreibung von Medikamenten auf Rezept, die synthetische Cannabis-Wirkstoffe beinhalten», erklärt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage von news.de.

Nach FDP-Angaben haben sich die Koalitionsfraktionen in dieser Woche grundsätzlich auf eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelrechts geeinigt. Die Gesetzesänderung soll ermöglichen, dass Cannabis-Medikamente in Deutschland hergestellt werden und in einer Therapie angewandt werden können.

Das heißt: Ist der Gesetzentwurf erst einmal abgesegnet, können cannabishaltige Medikamente vom Arzt verschrieben werden – die Kosten übernehmen die Krankenkassen. «Damit stehen schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung», erklärt Ulrike Flach, Gesundheits-Expertin der FDP-Fraktion im Bundestag.

Wann es zur Gesetzesänderung komme, sei noch nicht geklärt, sagt sie. Liegt der Vorschlag vor, so dürfte im Bundestag auch über die Parteigrenzen hinweg eine breite Zustimmung erfolgen.

Das hörte sich vor zwei Jahren noch ganz anders an, als die Liberalen zusammen mit Union und SPD dagegen stimmten, dass die Verwendung von Cannabis in der Medizin erleichtert wird. Die Kritiker warnten damals vor dem Suchtpotenzial und zweifelten am medizinischen Nutzen.

Cannabis als Wunderkraut der Medizin

Doch weit gefehlt: Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) ergibt sich für das als Rauschpflanze verschriebene Kraut ein breites Einsatzspektrum. Demnach enthalte der Naturstoff bis zu 400 Substanzen, von denen mindestens 60 davon therapeutisch wirksam seien.

Bei Patienten mit Multiple Sklerose führe Cannabis dazu, dass sich die Muskeln besser entspannen. Die Schmerzen werden gelindert und der Patient beruhige sich, so ACM. Das solle auch Migräne-Betroffenen helfen. Der Naturstoff habe zudem die positive Wirkung, Übelkeit und Erbrechen – starke Nebenerscheinungen bei Chemotherapien von Krebskranken sowie bei der Behandlung von AIDS-Patienten – zu minimieren.

Cannabis hat auch einen wesentlichen Vorteil, der in der Schmerztherapie zum Einsatz kommen könnte: Denn es verstärke die Wirkung anderer Medikamente. Das heißt: Die Dosis könnte verringert werden, dadurch auch die Nebenwirkungen wie Übelkeit und depressiver Wirkung, die einige Arzneien mit sich tragen. Egal welche Krankheit, die Wirkstoffe helfen auch, mit der Situation besser umzugehen und mehr Lebensfreude zu empfinden.

Langwieiriger Streit mit Behördem und Kassen

Bislang müssen Betroffene häufig langwierig mit Behörden, Ärzten und Kassen um die Nutzung von Cannabis-Arznei kämpfen. Nach ACM-Angaben dürfen derzeit bundesweit lediglich 40 Patienten derartige Medikamente aus der Apotheke beziehen.

Die schrittweise Lockerung erfolgte Mitte Februar des vergangenen Jahres, als sieben Patienten eine Ausnahmegenehmigung erhielten, um mit Marihuana aus der Apotheke ihre Krankheitssymptome zu behandeln. Die anderen bundesweiten Patienten therapieren sich mit dem reinen Cannabis-Wirkstoff THC, der synthetisch, also künstlich hergestellt, im Medikament «Dronabinol» enthalten ist.

Die Kosten müssen die Patienten bisher selber tragen. Während «Dronabinol» von den Ärzten auf Privatrezept ohne Ausnahmegenehmigung verschrieben werden kann, ist für die natürliche Variante ein aufwendiges und langwieriges Genehmigungsverfahren Pflicht.

ACM sieht darin ein Problem, denn das Kraut im Naturzustand habe die gleiche Wirkung, ist jedoch deutlich preiswerter: 100 Milligramm THC in Form einer Hanfblüte koste bis zu zehn Euro, die gleich Menge in Form von Kapseln das Neunfache.

Egal ob Natur oder synthetisch hergestellt: Die Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes spiegelt die Meinung in der Bevölkerung wider. Einer aktuellen Umfrage zufolge befürworten mehr als 75 Prozent der Deutschen die medizinische Verwendung von Cannabis.

mat/news.de/dpa
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Leserkommentare (1)
  • Kommentar: 1
  • 25.08.2010 10:29
von
Susanne Lieser

Dronabinol nicht nur für Privatpatienten Die Kostenübernahme für Dronabinol durch die gesetzlichen Kassen (GKV) ist nicht einheitlich geregelt. So übernehmen auch die gesetzlichen Kassen in der Regel die Kosten für Palliativpatienten, Tumorkachexie und unstillbares Erbrechen , selten aber für MS, Morbus Crohn und Gilles de la Tourette Syndrom. Dronabinol kann vom Arzt gerade bei multimorbiden und austherapierten Patienten als Mittel der letzten Wahl für viele sehr problematische Krankheitsbilder verschrieben werden. Die Kostenübernahme sollte aber vorab mit der Kasse geklärt werden.

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