Von news.de-Redakteur Andreas Schloder
Ein erschreckendes Beispiel: Ein Angehöriger liegt im Krankenhaus und kann sich nach der Entlassung nicht mehr selbst versorgen. Er wird zum Pflegefall. Damit beginnt ein bürokratischer Marathon. News.de zeigt, worauf es beim Pflegeantrag ankommt.
Wer sich dafür entscheidet, den Pflegebedürftigen in seinen eigenen vier Wänden zu versorgen, steht vor einer harten Probe – sowohl psychisch als auch rechtlich. Und es muss zeitlich gesehen schnell gehen, um finanzielle Hilfe zu bekommen. Hier einer kleiner Leitfaden:
Definition von Pflegebedarf
Im Pflegegesetz ist der Bedarf so definiert: Es betrifft die Menschen, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Krankheit im erheblichen Maße nicht mehr in der Lage sind, sich auf Dauer – mindestens aber einem halben Jahr – selbst zu versorgen. Dies gilt bei der Körperpflege oder der Tatsache, nur noch schwer essen, geschweige denn den Haushalt selbst führen zu können. Beispiel: Leidet ein Betroffener an Alzheimer, Demenz oder hat sich nach einem Sturz den Oberschenkelhals gebrochen, der ihn in seiner Bewegung einschränkt oder gar ans Bett fesselt, ist ein Pflegebedarf gegeben.
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Ist dies der Fall, muss sich der Pflegebedürftige oder ein Angehöriger so schnell wie möglich an die Krankenkasse wenden, um Geld und Hilfsmittel von der Pflegeversicherung zu bekommen: Dies geschieht mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse, die in jeder Krankenkasse zu finden ist. Sind der Betroffene oder verantwortliche Pfleger zeitlich und emotional überfordert, kann auch ein Nachbar oder Freund bevollmächtigt werden, den Antrag zu stellen. Die Mitarbeiter der Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände oder ambulante Pflegedienste geben zusätzlich immer Rat.
Liegt das Schreiben der Pflegekasse vor, wird der Fall an einen Gutachter - entweder ein Arzt oder eine Pflegefachkraft - des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet, der vor Ort prüft, welche Hilfsmittel angeschafft werden müssen, die auch die Pflegekasse zum Teil übernimmt. Zudem ist der Besuch wichtig, da der MDK entscheidet, welche Pflegestufe beantragt wird.
Wer hat Anspruch?
Seit 2008 hat die Pflegereform die Situation der Betroffenen leicht verbessert. Denn: Um Geld und Unterstützung zu bekommen, muss der Antragsteller in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben oder war über die Familie versichert. Vor 2008 betrug die sogenannte Vorversicherungszeit nur fünf Jahre.
Ebenso wurde die Wartezeit auf eine Entscheidung verkürzt. Nach einer Woche soll ein Schreiben der Pflegekasse vorliegen, dass der Fall an den MDK weitergereicht wurde, der innerhalb von fünf Wochen den Antrag bearbeitet haben muss. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder in einem Hospiz innerhalb einer Woche.
Wichtig: Bei dem Gespräch mit dem Gutachter sollte vorab detailliert in einem Pflegetagebuch niedergeschrieben werden, wie lange und oft man mit den einzelnen Pflegeschritten beschäftigt ist. Denn: Jede Minute ist entscheidend, um wirklich die Pflegestufe zu bekommen, die einem zusteht. (Siehe dazu die Grafik.)
Welche Leistungen gibt es?
Derzeit gibt es zwei Arten: Die Krankenkasse bezahlt all die Leistungen, die der behandelnde Arzt verordnet und ausstellt. Dazu zählt sowohl die medizinische Versorgung als auch das Anschaffen von Hilfsmittel wie Rollstuhl, Krücken oder Prothesen. Die Kosten der körperlichen Pflege hingegen werden über die Pflegestufe der Pflegeversicherung abgerechnet. Beispielsweise kommt letztere für einen Teil der Kosten von Pflegebetten auf, sofern sie von der Pflegekasse bewilligt worden sind. Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Das heißt: Was man dazu zahlen muss, richtet sich nach dem Pflegeumfang und welcher Geldsatz hinsichtlich der Pflegestufe berechnet wird.
Wichtig: Bei benötigten Umbauarbeiten in der Wohnung, um sie pflegegerechter zu gestalten, zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 2557 Euro pro Maßnahme, beispielsweise beim Einbau eines Treppenliftes.
Auswahl des Pflegedienstes
Wer sich für die Pflege in den eigenen vier Wänden entscheidet, ist zusätzlich auf die Hilfe von Fachkräften angewiesen. Hier kommt der ambulante Pflegedienst ins Spiel. Anbieter gibt es wie Sand am Meer. Bei der Auswahl sind entscheidende Kriterien eine Preisliste und die jeweiligen Angebote der Unternehmen. Diese kann man sich bei der Krankenkasse abholen. Ebenso entscheidend ist die Verfügbarkeit: Etwa ein 24-Stunden-Service oder der Wunsch, so oft es geht von der gleichen Fachkraft versorgt zu werden. Zudem haben sich die Anbieter auch auf religiöse Aspekte spezialisiert.
Weiterführende Links:
Ratgeber als pdf-Datei des Bundesministeriums für Gesundheit. Zudem hat das Ministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: (0 18 05) 99 66 03 (14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz und bis zu 42 Cent aus dem Mobilfunknetz.
Koordinierungsstelle Rund ums Alter: www.koordinierungsstellen-rundumsalter.de
kat/news.de