Zu leicht gemachte Lizenz zum Sterben?
Wollen Sie wissen, wie es bei dem Thema weitergeht?Wir informieren Sie gerne kostenlos.
Von news.de-Redakteur Andreas Schloder
Artikel vom 08.07.2010
Ärzte müssen den Willen der Patienten akzeptieren. Doch so human und einfach die Patientenverfügung klingt, ist sie nicht. Wie gültig kann ein Stück Papier sein, das den Sterbefall dokumentiert, aber im gesunden Zustand verfasst wurde?
Seit September 2009 haben Patienten und ihre Angehörigen die gesetzliche Zusage, ihren Willen, sofern er stichhaltig festgelegt ist, durchzusetzen: Wer nicht leben will, darf sterben. Zuvor hatten sich 60 Prozent der Richter in Deutschland aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen im Zweifelsfall für lebenserhaltende Maßnahmen entschieden - und damit gegen den Willen des Patienten. Doch ist dies ein Fortschritt?
Die Patientenverfügung hat einen Vorteil: Sie thematisiert ein Tabuthema und regt dazu an, sich bei einer so wichtigen Entscheidung auch mit den engsten Angehörigen abzustimmen. Zugegeben: Sich als junger Mensch damit zu beschäftigen, ist keine schöne und vor allem abwegige Vorstellung.
Es klingt geradezu zynisch, an einem sonnigen Tag in der Hängematte im Garten zu liegen und zu grübeln: «Will ich im Notfall künstlich beatmet werden oder nicht? Soll ich nun doch die Chemotherapie machen oder einfach nur Medikamente fordern, die mir die Schmerzen nehmen?» Sich darüber Gedanken zu machen, ist aber absolut notwendig. Denn im Ernstfall nimmt die Verfügung eine tonnenschwere ethische Last von den Schultern
Und dennoch: Selbst wenn die Patientenverfügung ein beglaubigtes Schriftstück ist und den Willen des Patienten zum Ausdruck bringt, so bleibt es für die Ärzte eine ethische Grauzone. So ist es eine sehr problematische Auslegungssache der Mediziner zu entscheiden, wo sich der Patient innerhalb seiner Krankheitsgeschichte befindet: Ist es eine Verlängerung des Sterbevorgangs oder eine behandelbare Krise innerhalb des Krankheitsverlaufs?
Außerdem: Verfasst ein gesunder Mensch die Verfügung, ist eine konkrete Sterbesituation kaum vorstellbar. Wie reagiert die Person aber, wenn es so weit ist? Will er doch weiterleben und kann er das noch mitteilen? Es bleibt der Eindruck von einer zu leicht gemachten Lizenz zum Sterben.
cvd/ivb/news.de
Zum Thema
Thema verfolgen »
Artikel kommentieren
Im Ernstfall kann ein Patient auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten. Damit das klappt, gibt es mehr ...
Es ist ein Grundsatzurteil: Der BGH spricht einen Anwalt frei, der zur Sterbehilfe geraten mehr ...
Es gibt zwar ein eindeutiges Gesetz. Doch die Patientenverfügung bewegt sich oft in mehr ...