Wie Gentests an Eizellen funktionieren
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Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert und Christiane Löll
Artikel vom 06.07.2010
Die Debatte um Gentests an Embryonen wird heiß geführt, von «Designerbabys» ist die Rede, von Euthanasie gar. Nun beschäftigt sich auch der Bundesgerichtshof mit dem Thema. Mediziner hoffen auf Rechtssicherheit und wollen die Methode anwenden.
Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über den Fall des Arztes. Er wusste, dass er etwas Verbotenes tat – zumindest nach deutschem Recht. Ein Berliner Gynäkologe nahm an drei erblich vorbelasteten Paaren und deren Embryonen Gentests vor. Danach pflanzte er den Frauen nur jenes Leben ein, das keinen Defekt aufwies. Die «schadhaften» Embryonen ließ er sterben.
Zumindest nach deutschem Recht ist das strafbar: Das Embryonenschutzgesetz verbietet es, an «befruchteten, entwicklungsfähigen menschlichen Eizellen» außerhalb der Gebärmutter Behandlungen vorzunehmen, die nicht deren Erhaltung dienen. Ob ein Gentest und die darauf folgende Selektion eine solche verbotene Maßnahme ist, wollte der Berliner Arzt genau wissen und zeigte sich selbst an. Seit heute wird sein Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
Das umstrittene Vorgehen heißt Präimplantationsdiagnostik (PID) und ist in anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien erlaubt. Bei der Methode werden dem im Reagenzglas entstandenen Embryo wenige Zellen entnommen, um das Erbgut zu untersuchen. Die PID kann unter anderem Krankheiten aufdecken, die auf zu viele oder zu wenige Chromosomen zurückgehen. Beim Downsyndrom ist beispielsweise das Chromosom 21 dreimal vorhanden.
Drei Methoden in verschiedenen embryonalen Stadien
Möglich sind auch Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene, die beispielsweise für Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten oder die Bluterkrankheit verantwortlich sind.
Es gibt verschiedene Verfahren: Meist werden dem Embryo bei der PID am dritten Tag Zellen entnommen. Dann gelten die Zellen als «totipotent». Das heißt, sie können sich noch zu einem vollständigen Organismus entwickeln. Totipotente Zellen sind nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz einem Embryo gleichgestellt.
Möglich ist auch die Entnahme von Zellen in einem späteren Stadium. Können sich die Zellen noch in verschiedene Gewebe entwickeln, dann werden sie «pluripotent» genannt. Diese Methode hatte der vor dem Bundesgerichtshof angeklagte Arzt angewendet.
Ein anderes Verfahren ist die Polkörperdiagnostik. Polkörper entstehen beim Reifen der Eizelle und enthalten einen Satz des mütterlichen Erbgutes. Damit lassen sich zumindest die mütterlichen Erbanlagen der Eizelle indirekt auf einen Gendefekt überprüfen. Da bei dieser Methode kein Embryo manipuliert wird, steht das Embryonenschutzgesetz ihrem Einsatz nicht entgegen.
Mediziner: Ohne PID wird «Schwangerschaft auf Probe» möglich
Vor dem Berliner Landgericht war der Gynäkologe freigesprochen worden. Fortpflanzungsmediziner hoffen, dass das auch vor dem 5. Strafsenat in Leipzig so bleibt. «Wir würden uns sehr wünschen, dass der Freispruch aus Berlin auch vor dem BGH Bestand hat», sagt Professor Jan-Steffen Krüssel, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin aus Düsseldorf. Schätzungen zufolge könnte die PID jährlich bei einigen hundert Paaren in Deutschland Klarheit über mögliche Erbkrankheiten ihres potenziellen Nachwuchses bringen.
Kritiker befürchten, dass die Methode einmal weiter führen wird, als bei Paaren mit dem Risiko für Erbkrankheiten angewendet zu werden. Bedenken kommen auf, dass Embryonen nach Geschlecht aussortiert werden, weil sich die Eltern eben einen Jungen oder ein Mädchen wünschen. Schlagzeilen wie die Geburt von Rettergeschwistern im Ausland tragen zu der Diskussion bei. Dabei werden Embryonen mit bestimmten Eigenschaften der weißen Blutkörperchen selektiert, damit das aus ihnen heranwachsende Kind einem kranken Geschwisterchen mit der Spende passender Zellen helfen kann.
Eine solche Selektion lehnt auch Doktor Ulrich Hilland ab. «Das ist eine Verzweckung des Menschen, wenn man ihn nur deswegen entstehen lässt, damit er einem anderen als Gewebe- oder Organspender dient. Ich denke, dass wir um unser selbst willen existieren», sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands.
Generell wünscht sich Hilland, der auch als Gynäkologe arbeitet, jedoch schon, dass die PID in eng umrissenen Grenzen möglich wird. Denn den Embryo erst hinterher per pränataler Diagnostik während der Schwangerschaft zu untersuchen, ließe der Frau bei einer schwerwiegenden Erkrankung des Kindes die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches. Das bedeute quasi eine Schwangerschaft auf Probe. «Und das halte ich zumindest für fragwürdig.»
ham/ivb/news.de/dpa
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Die vom Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ernannten Richter des Bundesgerichtshofes haben Voruntersuchungen zur Erkennung von Gendefekten bei Empryonen erlaubt. Die sogenannte Präimplationsdiagnostik, kurz PID wurde von einem 47-jährigen Berliner Gynäkologen angewandt. Dieser verpflanzte vor seiner Eigenanzeige Empryonen ohne Gendefekt. Die somit nach den Regeln der Eutanasie ausgesonderten Empryonen wachsen nunmehr nicht erst aus um dann von Nationalsozialisten ermordet werden zu müssen.
jetzt antwortenKommentar meldenWenn man durch solche Manipulationen helfen kann, gesunde Babys auf die Welt zu bringen, sollte es zulässig sein. Für einen behinderten Menschen kann das ganze Leben zur Hölle werden. Kleinwüchsige Menschen werden z.B.wie Zirkusclown´s von ihren Mitmenschen behandelt. Vielleicht kann man sogar verhindern, dass der Mensch an heute noch unheilbaren Krankheiten zu Grunde gehen muss und die Gesetzgeber veranlasst, über Sterbehilfe zu diskutieren. Abtreibungen von unerwünschten Baby´s sollten hingegen nicht nicht mehr zugelassen werden. Wehrlose, Menschen werden so auf die Müllkippe geworfen.
jetzt antwortenKommentar meldenIch lehne die PID ab, denn damit öffnen wir die Box der Pandora ein für alle Mal. Dies ist eine Grundsatzentscheidung und wie man am Beispiel anderer Länder sehen kann, bleibt es nicht bei der ÜBerprüfung auf genetische Risiken, sondern die Indikation weiten sich immer weiter aus. Wenn Menschen nur noch mit Persilschein zur Welt kommen dürfen, das fände ich ziemlich furchtbar. Ist nur Leben wertvoll, wenn es in einem "normal" funktionierendem Körper stattfindet? Ich denke Leben ist so viel mehr und wir sollten uns nicht anmaßen zu bestimmen, was lebenswert ist und was nicht!
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