Sa., 26.05.12

Umckaloabo 26.01.2010 Schluss mit der Biopiraterie

Kein Patent für Umckaloabo (Foto)
Umckaloabo ist ein beliebtes Heilmittel gegen Erkältung. Bild: dpa

Eine Firma aus Karlsruhe erhält kein Patent auf die Herstellung des Erkältungsmittels Umckaloabo. Es sei kein neuartiges Verfahren, sondern vielmehr eine Kopie traditionellen Wissens der Südafrikaner, entschied das Europäische Patentamt.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein Patent zum Herstellen des Erkältungsmittels Umckaloabo widerrufen. Das Verfahren des Pharmaunternehmens Schwabe zur Extraktion der Wirkstoffe aus südafrikanischen Pflanzen sei patentrechtlich keine Erfindung, sagte ein EPA-Sprecher. Die Technik sei bereits «ausreichend vorbekannt» gewesen. Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) nannte die Entscheidung einen «großen Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie». Das Extraktionsverfahren finde sich bereits schon in einschlägigen Handbüchern.

Schwabe kann Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Sollte der Widerruf des Patents rechtskräftig werden, können sich auch andere Hersteller der Methode der Extraktion aus den Pelargonium-Pflanzen bedienen.

Gegen das 2007 erteilte Patent der Firma Dr. Willmar Schwabe GmbH aus Karlsruhe hatte ein internationales Aktionsbündnis aus einer lokalen südafrikanischen Gemeinschaft, Wettbewerbern und mehreren Nichtregierungsorganisationen (NGO) Einspruch eingelegt. Während die Schwabe-Konkurrenten technische Patentierungskriterien nicht erfüllt sahen, machten die NGOs ethische Gründe für ihren Einspruch geltend.

Bewohner von Lesotho und des südafrikanischen Ortes Alice stellen nach Angaben des Entwicklungsdienstes traditionell aus den Wurzeln der dort wachsenden Geranien Tinkturen gegen Entzündungen der Atemwege und Tuberkulose her. Basierend auf diesem Wissen habe die Karlsruher Firma Schwabe das Mittel Umckaloabo entwickelt und verkaufe es zur Behandlung von Bronchitis, Husten, Erkältung und anderen Leiden der Atemwege. Damit verdiene das Unternehmen am traditionellen Wissen der Afrikaner, ohne diese angemessen am Gewinn zu beteiligen.

Nach früheren Angaben des Pharmaunternehmens Schwabe unterscheidet sich der patentierte Extraktionsprozess bei Umckaloabo dagegen völlig von der traditionellen Herstellung der Tinktur. Es würden spezifische Inhaltsstoffe hergestellt, damit sich bestimmte Wirkstoffe gewinnen und andere herausfiltern ließen. Dadurch könne die Wirksamkeit und Verträglichkeit erhöht werden. Eine Reaktion Schwabes auf die Entscheidung des Patentamtes war zunächst nicht zu erhalten.

Der EED forderte als Konsequenz aus der Entscheidung, im Rahmen der Welthandelsorganisation oder der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die ähnliche Patente nicht zulasse. Die Interessen der Menschen in den Entwicklungsländern müssten gestärkt werden, sagte EED-Sprecher Michael Frein.

mas/news.de/dpa
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