Doppelte Diagnose hält besser
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Das Gefühl kennen viele Patienten: Das Gespräch mit dem Arzt hat sie verunsichert, weil die vorgeschlagene Behandlung riskant ist, die Krankenkasse nicht zahlt oder die Diagnose das Leben verändert. Die Meinung eines zweiten Arztes kann dann sinnvoll sein.
Doch bevor man sich einen Termin bei einem anderen Fachmann geben lässt, sollten Betroffene versuchen, alle ihre Fragen mit dem ersten Mediziner zu klären. «Die Patienten beschweren sich häufig, dass die Ärzte nicht genug sagen. Sie selbst schweigen aber genauso, wenn sie ein Problem oder eine Beschwerde haben», begründet Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin diesen Rat. Ängste oder Unsicherheiten gehören daher von Anfang an in das Gespräch. Gute Gründe, eine zweite Meinung einzuholen, gibt es trotzdem.
Judith Storf arbeitet seit vielen Jahren bei der Unabhängigen Patientenberatung in Bielefeld. Sie erlebt häufig, dass Patienten sich vom ersten Arzt noch nicht richtig über Therapiemöglichkeiten aufgeklärt fühlen oder die Diagnose überprüfen lassen wollen. Manchmal berichteten Patienten auch, dass der Arzt selbst dazu geraten habe, eine zweite Meinung einzuholen.
Auch die Bundesärztekammer in Berlin befürwortet grundsätzlich das Prinzip der zweiten Meinung. «Wenn man sich beispielsweise bei Geldanlagen schon zwei- oder sogar dreimal beraten lässt, dann sollte man, wenn es um die eigene Gesundheit geht, das erst recht tun», sagt Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe. Vor allem bei Diagnosen, die für das weitere Leben große Bedeutung haben, sei die Zweitmeinung angebracht: nicht nur bei Tumoren, sondern auch bei degenerativen Erkrankungen - also solchen, die die eigene Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen können. «Da sollte man sich die größtmögliche Sicherheit holen.»
Das Recht auf Dokumente
Die sogenannte Patientendokumentation, also alles, was der Arzt aufschreibt, gehört auch dem Arzt - zumindest die Originale. Aber der Patient hat laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein Recht darauf, diese Dokumentation als Fotokopie zu bekommen.
Bei Röntgenbildern sei es schon schwieriger, schränkt Elß ein: Nach der Röntgenverordnung muss jeder Arzt die Bilder für zehn Jahre behalten. Wenn er die Originale nicht herausgibt, könnten die Patienten bitten, die Bilder gegen Quittung zu leihen. «Ansonsten haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf eine Kopie - die müssen Sie allerdings selber zahlen.»
Auf der Suche nach einem Experten
Einen Experten für eine zweite Meinung zu finden, ist gar nicht so einfach. Von Suchmaschinen im Internet, die einen zweiten Arzt ausspucken sollen, rät Judith Storf ab: «Qualität und Seriosität dieser Maschinen tendieren oft gegen Null», habe sie die Erfahrung gemacht. Besser sei eine unabhängige Beratung in der Region. «Die hat den Vorteil, dass sie einen guten Überblick über das Ärzteangebot hat. Und auch wenn sie keinen Arzt empfehlen kann, kann sie doch mehrere Varianten aufzeigen.» Wer unsicher ist, kann sich auch an seine Krankenkasse wenden. Viele Kassen bieten Hilfe durch Spezialisten in Hotlines oder Sprechstunden an.
Ist der zweite Arzt konsultiert, kann es natürlich zu einer völlig anderen Meinung kommen. In diesem Fall muss der Patient genau überlegen, was für die eigenen Interessen vernünftiger erscheint. Hat vielleicht ein Arzt ein finanzielles Interesse an einer Behandlungsmethode? Gibt es medizinisch anerkannte Standardbehandlungen? Und dann heißt es, sich zu entscheiden. «Das ist die Kehrseite des mündigen Patienten», sagt Verbraucherschützerin Elß. «Wenn Sie alle Informationen beisammen haben, müssen Sie Ihre Entscheidung treffen.» Nur aus Pflichtgefühl dem einen Arzt gegenüber zu handeln, ist hierbei nicht ratsam.
kat/ham/news.de/dpa
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