Sa., 26.05.12

Lebensmittelimitate 10.07.2009 So erkennen Verbraucher den Mogelschinken

Verbraucherschützer kritisieren, dass Supermarktkunden mit immer mehr gefälschten Lebensmitteln wie Analogkäse oder Schinkenimitaten getäuscht werden. News.de erklärt, warum und wo die Imitate eingesetzt werden und wie man sie erkennt.

Was sind Lebensmittelimitate?

Damit bezeichnet man Produkte, die ein anderes Lebensmittel nachahmen und ihm somit in Aussehen und Geschmack weitgehend gleichen, wobei die verwendeten Rohstoffe nichts oder wenig mit dem echten Lebensmittel zu tun haben. Als Analog- oder Kunstkäse bezeichnet man käseähnliche Erzeugnisse, die nicht oder nur zu einem Teil aus Milch oder Milchprodukten hergestellt werden, sondern aus Eiweiß, Pflanzenfetten, Verdickungsmitteln, Geschmacksverstärkern sowie Aroma- und Farbstoffen.

Schinkenimitate haben lediglich einen Fleischanteil von durchschnittlich 60 Prozent, teilweise auch nur 40 Prozent. Der fehlende Fleischgehalt wird zum einen mit Wasser ausgeglichen, dessen Anteil teilweise bei 40 Prozent liegt, zum anderen werden Bindemittel wie Stärke sowie Gelier- und Verdickungsmittel zugegeben, damit eine schnittfeste Masse entsteht. Zusätzlich wird auch noch fleischfremdes Eiweiß wie Soja- und Milcheiweiß zugesetzt.

Warum und wo werden Lebensmittelimitate verwendet?

Der Grund für die Verwendung von Imitaten ist ganz einfach: Sie sind billiger, weil die Herstellung meist einfacher und schneller geht. Schinkenimitate sind vor allem ein Problem der Gastronomie und werden häufig bei Pizza verwendet. Oft zeichnen die Hersteller die Schinkenimitate bereits fälschlich als Schinken aus und selbst in Fällen, in denen das Imitat vom Hersteller richtig benannt wird, kann es dann auf der Speisekarte als echter Schinken auftauchen. Bei Analogkäse war letzten Untersuchungen zufolge überwiegend sogenannte offene Ware irreführend deklariert, also vor allem in Gaststätten, Imbissen oder Bäckereien angebotene Speisen. Fertigpackungen und Herstellerproben wurden dagegen nur selten beanstandet.

Kann ich Lebensmittelimitate äußerlich unterscheiden?

Das kommt auf das Lebensmittel an. Analogkäse ist häufig sowohl vom Aussehen als auch vom Geschmack oder von der Konsistenz her nicht von echtem Käse zu unterscheiden. Bei Schinken kann man die Imitate dagegen normalerweise erkennen: Bei echtem Schinken erkennt man die natürliche Wuchsrichtung der Muskulatur und den Muskelzusammenhang, bei Formfleischschinken sind die Größe der zusammengefügten Muskelfleischstücke und ihre unterschiedliche Muskelfaserrichtung erkennbar. Schinkenimitate bestehen dagegen aus einer oft geleeartigen, schnittfesten Masse, in die kleinste bis deutlich sichtbare Fleischstücke eingebettet sind. Oft sehen sie auch brühwurstähnlich aus.

Müssen Handel und Gastronomie die Lebensmittelimitate als solche kennzeichnen?

Ja, andernfalls handelt es sich um eine Täuschung der Verbraucher. Als Käse darf nach europäischem Recht nur bezeichnet werden, was ausschließlich aus Milch hergestellt wurde. Wird ein Milchbestandteil ganz oder teilweise ersetzt, zum Beispiel Milchfett durch Pflanzenfett, darf die Bezeichnung Käse auch in Wortbestandteilen nicht mehr verwendet werden. Schinkenersatz darf nicht als Schinken oder Formfleischschinken bezeichnet werden, sondern muss anders genannt werden, etwa «Pizzabelag aus Vorderschinkenanteilen nach Brühwurstart zusammengefügt». In der Praxis werden die Imitate allerdings häufig falsch ausgezeichnet, wie Kontrollen ergaben.

Wie kann ich mich als Verbraucher vor Imitaten schützen?

Das ist nicht so einfach. Im Lebensmittelrecht ist zwar klar verankert, dass der Verbraucher nicht getäuscht werden darf. Verbraucherschützer kritisieren aber, dass Kunden selbst dann, wenn die Imitate korrekt ausgezeichnet sind, häufig nicht klar erkennen können, was sie eigentlich kaufen. Es reiche daher nicht, den Verkauf von Käse- oder Schinkenimitaten unter der Bezeichnung «Käse» oder «Schinken» zu verbieten, da auch aus Bezeichnungen wie «Pizza-Mix» für Analogkäse nicht eindeutig erkennbar sei, dass es sich nicht um Käse handelt. Stattdessen müssten Imitate klar als solche kennzeichnet werden.

Wer kontrolliert, ob Hersteller, Handel und Gastronomie gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen?

Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Ländersache, die Bundesländer regeln jeweils für ihren Bereich die Organisation. Über die Konsequenzen aus Verbraucherirreführung entscheiden die Vollzugsbehörden. Der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk sieht nur begrenzte Möglichkeiten für die Politik, gegen Lebensmittelimitate vorzugehen. Die Politik könne erst einschreiten, wenn es sich um ein gesundheitsgefährdendes Produkt handele, meint er. Verbraucherschützer fordern dagegen von der Politik, dass die Ergebnisse von Kontrollen öffentlich gemacht und Verstöße konsequent geahndet werden müssen.

car/aro
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