Sa., 26.05.12

Patientenschützer 13.06.2009 «Ärztepfusch wird selten geahndet»

Röntgenbild (Foto)
Das Röntgenbild beweist: Ärzte haben eine OP-Klemme im Bauch vergessen. Bild: ddp

Von news.de-Redakteurin Claudia Arthen

Bereits der kleinste Fehler des Arztes kann für einen Patienten böse, oft sogar tödliche Folgen haben. Doch wer gegen Mediziner antreten will, hat einen schweren Stand: Einen Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen, ist kein Kinderspiel.

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Leid und Erfolg sind nahe nebeneinander in den Regalen der Geschäftsstelle des Deutschen Patientenschutzbundes (DPSB) in Dormagen. Die vielen Ordner enthalten Briefe von Menschen, die Ärzten Fehlbehandlungen vorwerfen und die um Anerkennung und Schadensersatz kämpfen. Darin sind aber auch Schreiben abgeheftet, in denen der Verein sich für Patientenrechte einsetzte und nicht selten helfen konnte.

Die Ordner erzählen von einem Patienten, der glaubte, HIV-infiziert zu sein, und der mit der Angst lebte, Aids zu bekommen. Dabei war er kerngesund, wie sich Jahre später herausstellte. Prall ist die Akte über den zehnjährigen Ferdinand, der sich bei einem Skiunfall das Schienbein brach. Im Krankenhaus starb er, infolge einer Infektion. Die Ärzte wiesen alle Vorwürfe von sich. Weil Ferdinands Vater vor Gericht kein Recht bekam und sein Vertrauen in den Staat verlor, kündigte er seinen Job bei der Polizei. Er und seine Frau prozessieren noch heute. 18 Jahre sind seit Ferdinands Tod vergangen.

«Es ist gefährlich, Patient in einem Krankenhaus zu sein», sagt Brigitte Jarczewski angesichts solcher Schicksale. Sie engagiert sich seit einem Jahr im Vorstand des DPSB und hat schnell gelernt, drastisch zu formulieren. «Wer das nicht kann», sagt sie, «hat keine Chance, gehört zu werden.» Denn Betroffene müssten oft jahrelang um ihr Recht kämpfen.

Das fängt bei der Begutachtung an: Die Gutachterkommissionen der Landesärztekammern werden von Haftpflichtversicherungen von Ärzten und Krankenhäusern mitfinanziert. «Wie soll es da möglich sein, ein neutrales Gutachten zu erhalten?», fragt Jarczewski. Alternativen sind der medizinische Dienst der Krankenkassen oder Privatgutachten, doch letztere können teuer werden. Und dann folgt ein oft langwieriger Gang durch die Instanzen, in dessen Verlauf der Patient nachweisen muss, welcher Arzt bei der Behandlung an welcher Stelle einen Fehler gemacht hat.

Gut 2000 Anrufe gehen pro Jahr im Büro des DPSB ein. Jarczewski schätzt, dass in deutschen Krankenhäusern jedes Jahr zwischen 25.000 und 30.000 Menschen wegen ärztlicher Kunstfehler sterben. Das wären viermal so viele Medizintote als Verkehrstote. «Doch das ist nur Spekulation», schränkt sie ein. Konkrete Zahlen lassen sich nur schwer finden.

Zumindest einen Anhaltspunkt gibt es: Die Bundesärztekammer und die ihr angeschlossenen regionalen Kammern veröffentlichen jährlich die Zahlen zu Fehlbehandlungen, die vor der Schiedsstelle landen. Den neuesten Daten zufolge fühlten sich Patienten im vergangenen Jahr 10.967 Mal falsch behandelt und wandten sich an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. In 2090 Fällen bestätigten die Gutachter einen Behandlungsfehler oder stellten fest, dass der Arzt seinen Patienten mangelhaft über Risiken aufgeklärt habe. Aber nur in 1695 Fällen hatten die Patienten dann auch Anspruch auf Entschädigung.

Die Bundesärztekammer ist zufrieden mit der Statistik. Für den DPSB ist sie ein Beleg dafür, «dass Ärztepfusch nur selten geahndet wird». Zudem zeigten die Zahlen nur einen kleinen Ausschnitt der Fehler und Komplikationen in deutschen Krankenhäusern. «Allein die Zahl nosokomialer Infektionen in den Kliniken beläuft sich auf 600.000 im Jahr», zitiert Jarczewski das Robert-Koch-Institut. Das sind zum einen Infektionen mit Krankenhausbakterien, die auf Antibiotika nicht mehr ansprechen, und zum anderen die Fälle, in denen Patienten sich durch Behandlungsfehler mit Krankheitskeimen anstecken.

In diesen Fällen kann die Klinik haftbar gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Infektion aufgrund von Hygienefehlern im Krankenhaus erfolgt ist. Es muss nachgewiesen werden, dass das Krankenhaus bestimmte Hygienestandards nicht erfüllt hat oder dass bestimmte Vorschriften bei Vorbereitungen auf Operationen oder Behandlungen nicht eingehalten worden sind.

Das ist oft kaum möglich. Der DPSB fordert deshalb eine verursacherunabhängige Schadensregulierung, damit der Betroffene schneller zu seinem Recht kommt, unabhängig von der Frage, wer genau den Fehler gemacht hat. Eine weitere Forderung: ein Patientenschutzgesetz, in dem die Rechte übersichtlich zusammengefasst sind.

Jarczewski kennt die ohnmächtige Wut der Betroffenen und deren Angehöriger nur zu gut. Ihre 78 Jahre alte Schwiegermutter kann nach einer Hüftoperation nicht mehr richtig sehen und hören. «Noch vor einem Jahr war sie eine agile Frau, die ein selbstbestimmtes Leben führte. Heute ist sie eine gebrechliche und gebrochene alte Dame.»

Betroffene und Angehörige finden Rat beim Deutschen Patientenschutzbund unter Telefon (02133) 46753 und im Internet unter www.dpsb.de.
Hilfe gibt es auch hier: Verbraucherzentrale, Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler.

news.de
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
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  • Kommentar 1
  • 05.04.2010 17:17
 

ich wurde 17 mal operiert kann nicht mehr gehen mein vater trinker meine mutter analfabetin wie soll ich klagen habe einmal per sozialberatung nach gefragt sie sagten mir weil mein vater unterschrieben hat hatte ich keine change per gericht jetzt sind es 10 her suche ein guter anwalt habe bis jetzt nicht so nach gedacht als ich in die schweiz kamm vor 10 jahren war ich gesund jetzt bin ich in rollstuhl mein leben ist so schmerzlich wunsche niemandem habe alle unterlagen ps.suche ein anwalt wo sich mit arztefehler gut auskennt 10 millionen habe beweise fotos rontgenbilder usw 0616817554

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