Immer mehr Patienten beschweren sich
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Falsch behandelter Krebs, nicht entdeckte Knochenbrüche, unzureichende Diagnosen: Mehr als 10.400 Patienten haben sich im vergangenen Jahr bei den Ärztekammern in Deutschland über mögliche Behandlungsfehler von Medizinern beschwert.
Mord gehört zu den seltenen Todesursachen im Krankenhaus, so spektakulär Fälle wie die Patiententötungen durch die Krankenschwester Irene B. an der Berliner Charité auch sein mögen. Sie hat zwischen Juni 2005 und Oktober 2006 fünf schwer kranke Menschen mit zu hoch dosierten Medikamenten getötet und ist dafür im Juni 2007 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Irrtümer im Klinikalltag befördern hingegen weit mehr Patienten vom Leben zum Tode: Gutachter haben im vergangenen Jahr bei 2090 Patienten ärztliche Behandlungsfehler festgestellt. Im Jahr davor waren es 2095. In 1695 (1717) Fällen folgten teils dauerhafte Schäden und Anspruch auf Schadenersatz, berichtet die Bundesärztekammer in Berlin.
Die Zahl der Patientenbeschwerden bei den Gutachterstellen der Kammern stieg 2008 im Vergleich zum Vorjahr von 10.432 auf 10.967 an, also um etwa fünf Prozent. Nach Schätzungen gehen jährlich insgesamt gut 40.000 Patienten gegen Ärzte wegen Verdachts auf fehlerhafte Behandlung vor. Gut zwei Drittel der Fehler passierten in Krankenhäusern. Die meisten Fehldiagnosen gab es bei der Behandlung von Hüft- und Kniegelenkarthrose, Knochenbrüchen und Brustkrebs.
Die Zahlen haben sich in den vergangenen Jahren kaum verändert, betonte Andreas Crusius, Vorsitzender der Konferenz der ärztlichen Gutachterkommissionen. Die Ärzteschaft habe «keine Angst, damit an die Öffentlichkeit zu gehen». Eine Schätzung über die Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern lehnte er ab.
Ärztekammer, Gesundheitsministerium und das Aktionsbündnis Patientensicherheit haben in der Vergangenheit an die Mediziner appelliert, sich zu Fehlern zu bekennen. Das Bündnis schätzt, dass es allein in Kliniken bis zu 560.000 meist leichte Fehler bei Behandlung und Pflege in Deutschland pro Jahr gibt - bei 17 Millionen Behandlungsfällen.
Die Ärztekammer sieht in der veröffentlichten Statistik einen «ersten Schritt zur Fehlervermeidung». «Jeder Fehler ist natürlich einer zu viel», sagte Crusius. Wenn man wie die Krankenhausärzte viel arbeite, komme es aber bedauerlicherweise auch zu Fehlern. Die Ergebnisse sollen nach den Worten von Crusius der Fortbildung und Qualitätssicherung dienen. Im ambulanten Bereich wird die Zahl der jährlichen Arzt-Patientenkontakte auf 440 Millionen beziffert.
Die Schlichtungsverfahren, die für die Beschwerdeführer kostenlos sind, dauern im Schnitt etwas mehr als 13 Monate und sollen lange Gerichtsstreitigkeiten vermeiden. Crusius sagte, in etwa 90 Prozent werde die Entscheidung der Schiedskommissionen von beiden Seiten akzeptiert. In den dann noch streitigen Fällen würden die Gutachten meistens von den Gerichten bestätigt.
Die meisten Vorwürfe (3416) gab es nach Operationen, aber auch wegen tatsächlich oder vermeintlich falscher Diagnosen einschließlich Fehlern bei «bildgebenden Verfahren» (2128). Wegen postoperativer Komplikationen durch Infektionen fühlten sich 376 Patienten falsch behandelt.
Hat ein Patient den Verdacht, dass sein Arzt ihn falsch behandelt hat, sollte er zunächst den Mediziner «in sachlicher Form» darauf ansprechen. Das rät der Fachanwalt für Medizinrecht Paul Harneit aus Kiel. So erhalte der betreffende Arzt eine Gelegenheit, seine Sicht der Dinge zu erklären. «Das, was er erzählt, kann ich dann mit einem anderen mir bekannten Arzt diskutieren.»
Erhärtet sich dabei der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, sollten Beweise gesichert werden. «Jeder Patient hat das Recht, die Behandlungsdokumentation einzusehen und sich eine Kopie aushändigen zu lassen», erläutert Harneit, der geschäftsführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin ist. Dazu gehören die Notizen des Arztes über die Diagnose, die Behandlung und die verordneten Medikamente, Laborbefunde und Röntgenbilder. Weigert sich der Arzt, helfe es meist schon, sich bei der zuständigen Ärztekammer zu beschweren. «Es gibt aber auch Fälle, in denen geklagt werden muss.»
Um als Patient seine Ansprüche gegen einen Arzt geltend zu machen, ist es dem Fachanwalt zufolge am einfachsten, eine Schlichtungsstelle der Ärztekammern anzurufen. Diese befrage dann den betroffenen Mediziner und lasse einen Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Dann nehme sie Stellung, wie der Sachverhalt aus rechtlicher und medizinischer Sicht zu bewerten ist. Ist von einem Behandlungsfehler auszugehen, stehe in der Regel der Haftpflichtversicherer des Arztes dafür ein, sagt Harneit. Hilft das alles nichts, bleibt nur noch, die Sache vor Gericht klären zu lassen.
car/mac
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Nach Angaben der Brüsseler EU-Kommission ist jede zehnte medizinische Behandlung in der Europäischen Union fehlerhaft. mehr ...
Wenn man zur Ärztekammer schreibt ,da bekommt man doch ne Antwort ,die eigenartig ist . Ich habe eien bekommen ,die haben wohl gedacht ich bin doof und die haben ein Dummchen vor sich !!Meine Rückantwort war dementsprechend . Mensch .man kann doch denken !Mein Gehirn funktieniert noch ,frage mich manchmal was dies soll alles ?Die sollen als Mensch handeln ,dann geht es auch !
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