Die vor zwei Jahren eingeführte Regelimpfung junger Mädchen gegen Gebärmutterhalskrebs bleibt vorerst Kassenleistung. Der für die Kassenfinanzierung zuständige Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen «hat nicht grundsätzlich vor, die Impfung aus dem Leistungskatalog herauszunehmen».
Gleichwohl werde die Wirtschaftlichkeit der Impfung geprüft, sagte Thomas Müller, Leiter des Unterausschusses Arzneimittel im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dazu sei auch noch einmal eine Stellungnahme der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts angefordert worden, die aber noch nicht vorliege, erklärte Müller. Spätestens im Herbst werde der Bundesausschuss seine Entscheidung dazu treffen. Die Impfkommission selbst sieht nach Angaben von Instituts-Sprecherin Susanne Glasmacher ungeachtet der zuletzt auch von namhaften Medizinern geäußerten Kritik keine Veranlassung, ihre Impfempfehlung zurückzunehmen.
Für Kritik auch bei den Patientenvertretern im G-BA sorgt vor allem der sehr hohe Preis der Impfung von 450 bis 460 Euro in Deutschland, wie Müller erklärte: «Wir wissen, dass er in Nachbarländern aufgrund von Preisverhandlungen unter 300 Euro liegt.» Selbst Impfstoffe, die in der Herstellung sehr aufwendig seien, wie etwa gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis kosteten maximal 100 Euro. Impfstoffe gegen Masern bewegten sich zwischen 10 und 20 Euro.
Es gebe bereits Preisverhandlungen mit den Impfstoffherstellern, erklärte Müller. Der G-BA habe schließlich die Aufgabe, das gesamte Finanzvolumen der Krankenkassen nach wissenschaftlichen und Gerechtigkeitskriterien zu verteilen. Dabei müssten die Mittel effizient für die verschiedensten Krankheitsbelastungen eingesetzt werden.
Neben den sehr hohen Kosten gibt es nach den Worten des Arzneimittelexperten noch weitere unklare Fragen wie beispielsweise zur Wirkungsdauer der Impfung. Sollte sich herausstellen, dass sie nach zehn Jahren aufgefrischt werden muss, würde ein wirksamer Schutz ja noch teurer.
car/ruk