Medizinisch notwendig oder Abzocke?
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Von news.de-Redakteurin Claudia Arthen
Artikel vom 09.04.2009Von der Vorsorge gegen Grünen Star bis hin zu speziellen Bluttests: Immer mehr Ärzte bieten neben der normalen Behandlung gegen Gebühr eine weite Palette von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Was taugen sie?
Angesichts von Praxisgebühr, Zuzahlung bei Medikamenten und Reha-Leistungen fühlen sich viele Kassenpatienten heutzutage abgezockt, wenn sie zum Arzt oder in die Apotheke gehen. Denn inzwischen ist die Selbstbeteiligung des Patienten ganz normal geworden - und spült beträchtliche Summen in das von Finanznot geplagte deutsche Gesundheitssystem und in die Taschen der Ärzte.
Beispiel Individuelle Gesundheitsleistungen: 1998 wurde die IGeL-Liste von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den freien ärztlichen Berufsverbänden herausgegeben. Und so entstand neben Kassenpatienten und privat Versicherten ein dritte Gruppe von Kunden, die ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen: die IGeL-Patienten.
IGeL-Patienten sind gesetzlich krankenversicherte Menschen, die auf eigenen Wunsch oder auf Anraten des Arztes hin medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die sie selbst bezahlen müssen. Das macht sie im Grunde zu Privatpatienten - allerdings ohne eine private Kasse im Rücken, die für die Kosten der Privatbehandlung aufkommt.
Aber machen die IGeL auch Sinn? An der Frage scheiden sich die Geister. Grund dafür ist das «I» im IGeL; es steht für individuell. Für manchen mag diese Leistung sinnvoll, für andere aber völlig überflüssig sein. Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass IGeL vor allem Gesundheitsleistungen für Gesunde sind. Das unterstreicht ein Zitat aus dem «ABC der Krankenkassen»: «Leistungen, die für den einzelnen Versicherten wünschenswert sind, aber das Maß des Notwendigen überschreiten.»
Wie viele IGeL es gibt, lässt sich kaum überblicken. «Das ist ein ganz bunter Strauß», sagt Andre Vogel von der Kieler Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Medizinisch notwendig sei allerdings nichts davon - sonst wäre es im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassenversicherung (GKV) enthalten.
Welche Untersuchungen und Behandlungen auf der IGeL-Liste stehen, ist im Internet nachzulesen - etwa als Information der Gesetzlichen Krankenkassen oder auf der Seite www.igel-verzeichnis.de. Demnach zählen «fachbezogene Gesundheitsuntersuchungen auf Wunsch des Patienten» (Facharzt-Check), die MammographieMammographie ist eine Röntgenuntersuchung der Brust. zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen ohne relevante Risikofaktoren, der Hirnleistungscheck zur Früherkennung von DemenzenUnter dem Begriff Demenz versteht man den Verfall der geistigen Leistungsfähigkeit. Vor allem die Gedächtnisleistung und das Denkvermögen nehmen ab. Betroffene haben Schwierigkeiten, neue gedankliche Inhalte aufzunehmen und wiederzugeben. Die bekannteste Demenzerkrankung ist Alzheimer. und Akupunktur zu den IGeL. Weiterhin stehen «ärztliche Serviceleistungen» wie eine Diätberatung ohne Vorliegen einer Erkrankung, Raucherentwöhnung sowie die Beratung zur Zusammenstellung einer Hausapotheke auf der Liste.
Der Katalog enthält medizinisch sehr unterschiedlich motivierte und nachvollziehbare Angebote. Reisemedizinische Beratungen oder Reiseimpfungen etwa - die für denjenigen, der tatsächlich eine Fernreise plant, durchaus angeraten sind - sind verständlicherweise Leistungen, die zu Lasten des Patienten gehen. Anderes - beispielsweise zusätzliche Gesundheitschecks zwischen denen, welche die Kassen ohnehin bezahlen - lassen sich nur schwer als medizinisch sinnvoll begreifen.
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Das die Ärtzte Geld verdienen sollen ,ok. Ich werde zu dem Bild ,wo die Mediziner ihren Eid schwören , ein anderes malen .Die sollen dieses Bild wahrlich nicht mehr nehemen und den Eid schwören die doch nur pro Forma .
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