Von news.de-Redakteurin Claudia Arthen
Fünf Jahre nach Einführung der Praxisgebühr ist der Ärger offenbar immer noch groß, fühlen sich Patienten abgezockt und Mediziner ausgenutzt. News.de erklärt, wann die zehn Euro «Eintrittsgeld» beim Arzt wirklich fällig sind und wann nicht.
Viele Kassenpatienten werden seit Jahresbeginn gleich doppelt geschröpft. Erstens zahlen sie wegen des neuen Gesundheitsfonds höhere Beiträge. Zweitens haben die meisten Kassen ihr sogenanntes Hausarztmodell abgeschafft. Wer wie rund acht Millionen Versicherte daran teilnahm und mit allen Beschwerden zunächst den Hausarzt aufsuchte, hatte den Vorteil, von der Praxisgebühr befreit zu sein. Damit ist es jetzt vorbei: Die zehn Euro «Eintrittsgeld», die 2004 eingeführt wurden, werden jetzt auch ihnen abverlangt.
Zugleich klagen viele Patienten, Ärzte würden die Gebühr zur Abzocke nutzen. Dr. Angela Werrmann von der Unabhängigen Patientenberatung spricht von einer großen Unsicherheit bei Patienten. «Dass die Mediziner mit Absicht tricksen, kommt vielleicht vor, lässt sich aber auch darauf zurückführen, dass selbst die Ärzte die Regelung noch nicht durchschaut haben», vermutet Werrmann. Sie weiß von Fällen, in denen auch Patienten tricksen: Wenn sie bei der Anmeldung in der Praxis vorgeben, sie seien zur Vorsorge gekommen, und dann beim Arzt Hilfe für ihre Beschwerden verlangen. Ob dies aus Unwissenheit oder mit Absicht geschieht, bleibt offen.
Wann ist der Beitrag wirklich rechtens? «Fällig ist er beim jeweils ersten Praxisbesuch im Quartal und darf von Haus-, Fach- und Zahnärzten sowie Psychotherapeuten erhoben werden», sagt Werrmann. Die zehn Euro müssen auch bei Notfallbehandlungen (vom Notarzt zu Hause oder im Krankenhaus), der Anforderung eines Wiederholungsrezepts und bei telefonischen Beratungen gezahlt werden, sofern der Patient keine Überweisung besitzt. Im schlimmsten Fall fallen innerhalb eines Quartals 40 Euro Praxisgebühr an.
Und wann entfällt die Gebühr? Nach Angaben Werrmanns immer dann, wenn ein Patient sich überweisen lässt und dem zweiten Arzt das entsprechende Dokument des ersten vorlegt. Die abermalige Zahlung entfällt aber nur dann, wenn das Quartal noch läuft. Überweisungen sind im Übrigen nur möglich vom Haus- zum Facharzt, vom Fach- zum Hausarzt oder von Facharzt zu Facharzt – nicht aber zum Zahnarzt. Laboruntersuchungen, die erst in einem neu einsetzenden Quartal vorgenommen werden, sind genauso von der Zahlung ausgenommen wie die Halbjahresrezepte für die Antibabypille und zwei Kontrollbesuche pro Jahr beim Zahnarzt.
Von der Praxisgebühr befreit sind auch solche Patienten, die IGEL in Anspruch nehmen, betont Werrmann. IGEL sind individuelle Gesundheitsleistungen, welche die Krankenkasse nicht abdeckt. Dazu zählen etwa reisemedizinische Impfungen oder Tauglichkeitsuntersuchungen. Die Praxisgebühr wird aber fällig, wenn der Patient zusätzlich zu einer IGEL auch Kassenleistungen in Anspruch nimmt.
Auch wenn ein Patient bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit seines Arztes eine Vertretung aufsucht, muss er die zehn Euro nicht zahlen – vorausgesetzt, sein Arzt hat die entsprechende Vertretung benannt und der Patient hat die Gebühr in dem betreffenden Quartal schon einmal gezahlt. Und bei Arbeitsunfällen zahlt nicht der Patient die zehn Euro, sondern die Berufsgenossenschaft. Was viele auch nicht wissen: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren entfallen die zehn Euro ebenfalls.
Welche Tricks wenden Ärzte an? Vorsicht ist besonders bei Frauen- und Zahnärzten geboten. Denn einige Ärzte verlangen die Gebühr auch dann, wenn Patienten zur Vorsorge oder Früherkennung kommen. «In beiden Fällen sind Patienten aber von der Praxisgebühr ausdrücklich befreit», betont Werrmann. Dasselbe gilt für die Kontrolle beim Zahnarzt, für die Schwangerenvorsorge und für alle Schutzimpfungen. Viele Ärzte fordern die Gebühr aber mit dem Argument, sie würden umfangreichere Leistungen erbringen als vorgeschrieben. Patienten müssen dies nicht hinnehmen; sie können den Arzt auffordern, nur zu untersuchen, was die Kasse trägt. Allerdings: Wird bei der Vorsorge ein Befund festgestellt, zum Beispiel ein kariöser Zahn, wird die Praxisgebühr fällig – aber erst nach der Untersuchung und nicht schon vorher.
Wie können sich Patienten gegen zu Unrecht erhobene Gebühren wehren? «Indem sie den Fall bei ihrer Krankenkasse melden», rät Werrmann. Wurde tatsächlich zu Unrecht kassiert, müssen der Arzt oder die Kassenärztliche Vereinigung das Geld zurückerstatten. Auch Ärzte können sich wehren, wenn Patienten nicht zahlen: Sie können die Behandlung verweigern, solange keine akute Lebensbedrohung vorliegt, und säumige Patienten, die beim Besuch weder Bargeld noch EC-Karte dabei hatten, mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung und über ein Mahnverfahren zur Zahlung auffordern.
Hintergrund: Die gesetzliche Grundlage zur Erhebung der Praxisgebühr wurde am 14. November 2003 vom Bundestag verabschiedet, das Gesetz trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Die damals amtierende rot-grüne Bundesregierung unter der Führung von Gerhard Schröder plante mit der Reform des Gesundheitswesens, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Lohnnebenkosten zu senken.
Übrigens: Die Praxisgebühr ist Teil des Arzthonorars. Wenn Ärzte behaupten, sie müssten die Gebühreneinnahmen an die Krankenkassen abführen, sei das schlichtweg falsch, wie das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in einer Pressemitteilung betont hat. Der Vergütungsanspruch, den ein Arzt gegen die Krankenkassen habe, sei um den Teil der Praxisgebühr verringert worden.
Warum wurde die Praxisgebühr eingeführt? Ziel war es, die Eigenverantwortung der Bürger für ihre Gesundheit zu stärken, Arztbesuche bei Bagatellverletzungen zu reduzieren und sogenannte Selbstüberweisungen einzuschränken, bei denen sich Patienten ohne Überweisung direkt an einen Facharzt gewandt haben. In der Tat ging die Zahl der Arztbesuche laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung nach Einführung der Praxisgebühr deutlich zurück (um 13 Prozent, Stand: August 2006). Doch seit drei Jahren ist erneut ein Anstieg zu verzeichnen - um etwa zehn Prozent. Das steht in einer im Januar dieses Jahres in Berlin veröffentlichten Studie Hannoveraner Forscher im Auftrag der Gmünder Ersatzkasse GEK.
Nach Ansicht von Dr. Werrmann von der Unabhängigen Patientenberatung hat sich die Praxisgebühr nicht bewährt. Im Gegenteil: Sie sorge nur für bürokratischen Aufwand und Ärger.
Den zahle ich ,zwar nicht gerne aber was solls sich darüber noch zu ärgen ? Gibt Schlimmeres !!!
jetzt antwortenKommentar melden