Sa., 26.05.12

Milliarden aus dem Finanztopf 01.01.2009 So funktioniert der Gesundheitsfonds

Gesundheitsfonds startet zunächst ohne Zusatzbeiträge (Foto)
Der Gesundheitsfonds kommt - und mit ihm der einheitliche Beitragssatz. Bild: dpa

Mit dem Gesundheitsfonds werden die unterschiedlichen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft - wie bei der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Alle Versicherten zahlen den gleichen Beitragssatz von 15,5 Prozent.

In den Fonds fließen die Kassenbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie ein Steuerzuschuss. Das Bundesversicherungsamt (BVA) verteilt das Geld schließlich an die Kassen. Rund 167,6 Milliarden Euro sind 2009 zu vergeben - das sind etwa 13,9 Milliarden Euro im Monat.

Die Berechnung, wie viel Geld den einzelnen Kassen aus dem Fonds zusteht, ist ein Kraftakt für die Verwaltung. Bundesweit gibt es 70 Millionen Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ihre Daten - wie Alter, Geschlecht oder Erkrankungen - müssen zusammengeführt und geordnet werden. Rund 3,3 Milliarden Datensätze verarbeiteten die Mitarbeiter des BVA dazu in den vergangenen Monaten. Bereits im November erhielten die Kassen eine «Vorabinformation», mit wie viel Geld sie 2009 rechnen können.

Was eine Kasse bekommt, hängt von ihrer Versichertenstruktur ab. Pro Kopf der Beitragszahler erhalten die Kassen eine Grundpauschale von 185 Euro. Je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der Versicherten wird Geld dazugerechnet oder abgezogen. Bislang wurde dieser sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) lediglich nach Alter und Geschlecht der Versicherten berechnet. Die zusätzliche Ausrichtung am Gesundheitszustand, der sogenannte «morbiditätsorientierte RSA», ist neu.

Grundsätzlich gilt bei der Neuregelung: Je älter und kränker ein Versicherter ist, desto mehr Geld bekommt die Kasse für ihn. Außerdem gibt es weitere Zuschläge, zum Beispiel zur Deckung von Verwaltungskosten. Die Summe dessen, was pro Kopf für einen Versicherten ausgezahlt wird, schwankt von Kasse zu Kasse zwischen etwa 100 und 270 Euro.

Von den Änderungen profitierten insbesondere die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Sie bekommen ab Januar rund 5,4 Milliarden Euro monatlich aus dem Fonds. Damit kommen sie als einzige Kassenart besser weg als nach dem alten Berechnungssystem - anders als die Betriebs- und Innungskrankenkassen oder die Ersatzkassen.

Zweimal jährlich, im April und im Oktober, werden die Zuweisungen an die Kassen neu berechnet und angepasst - je nachdem, wie sich die Zahl und Zusammensetzung der Versicherten verändert hat. Wurde zu viel an eine Kasse ausbezahlt, fordert das Bundesversicherungsamt die Summe zurück.

Trotz des einheitlichen Beitragssatzes kann es Preisunterschiede von Kasse zu Kasse geben. Kommt eine Kasse mit dem ihr zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf ein Prozent des monatlichen Einkommens jedoch nicht überschreiten. Krankenkassen, die einen Überschuss erwirtschaften, können ihren Mitgliedern dagegen auch Beiträge zurückzahlen. Um den Wechsel zu einer Kasse ohne Zusatzbeiträge zu erleichtern, haben die Versicherten künftig ein Sonderkündigungsrecht.

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