Wenn Frauen durch die Hölle gehen
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Von Funda Erler
Artikel vom 18.12.2008Schwanger - und kurz vor der Geburt die Horrornachricht: Das Kind ist behindert. Wie kann den Frauen in der Gewissens-Zwickmühle geholfen werden? Der Bundestag diskutiert derzeit über dieses Thema.
Das Kinderzimmer wird schon Monate vor dem Geburtstermin eingerichtet, der Kinderwagen steht bereit. Viele Paare können die Geburt ihres Babys kaum erwarten. Auf die Frage, ob sie lieber einen Jungen oder ein Mädchen hätten, geben sie meist die Antwort: «Egal, Hauptsache gesund.» Doch was ist, wenn Ärzte eine schwere Krankheit oder Behinderung des Kindes feststellen?
«Die Frauen erstarren, ihnen stockt der Atem», sagt die Frauenärztin Jette Brünig. «Dann weinen sie bitterlich.» Als Therapeutin im Gesundheitsamt Berlin-Charlottenburg betreut Brünig seit 25 Jahren Frauen, die behinderte Kinder erwarten. «Es ist mehr als eine Beratung, es ist eine Begleitung, eine Seelsorge im positivsten Sinne», sagt sie. «Die Frauen wissen nicht, was sie tun sollen. Es ist eine furchtbare Phase, von der sie denken, dass sie niemals enden wird.»
Erst vor wenigen Wochen half Brünig einer Schwangeren, «sich so zu entscheiden, dass sie damit leben kann». Das ungeborene Kind hatte eine seltene Fehlbildung der Nieren und der Blase - und deshalb keine Überlebenschance. Sieben Wochen lang traf sich Brünig mit der Frau, sprach mit ihr, hörte ihr zu. Schließlich wurde das Baby in der 24. Schwangerschaftswoche abgetrieben.
Juristisch sind in Deutschland Spätabtreibungen nur möglich, wenn eine medizinische Indikation besteht, also eine Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter. Dann kann die Schwangerschaft theoretisch bis zum Entbindungstermin abgebrochen werden.
Eine Abtreibung nur wegen einer Behinderung des Kindes ist seit 1995 verboten, als das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB) neu geregelt wurde. Dennoch werden nach Angaben von Brünig weit mehr als 80 Prozent der Schwangerschaften abgebrochen, wenn Ärzte eine schwere Krankheit oder Behinderung des Kindes - etwa das Down-Syndrom (Trisomie 21) - feststellen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, jede Frau hat selbst über ihr Wohlbefinden, ihren Körper und ihre Seele zu entscheiden. Wie sie das tut, ist ihre ureigenste Sache. Wenn sich nicht die gesellschaftlichen Verhältnisse zugunsten von Kindern/Familien positiv verändern, wird es einem behinderten Menschenwesen um so schwerer gemacht, das Licht der Welt zu erblicken. Ihre Frau Leuoth
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