Im Zweifel für den Mieter: Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof sei es nicht zulässig, dem Mieter Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
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Staatliche Unterstützungen kombinieren? Kindergeld und Bafög müssen sich nicht ausschließen. Sowohl für Studenten als auch für Auszubildende kann Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Was sie beachten müssen, erklärt news.de.
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Glück für Pedalritter: Wer auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird, hat die gleichen Rechte wie ein Pkw-Fahrer. Für den Unfallverursacher kann das teuer werden.
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Volljährige Kinder bekommen ab 1. Januar 2012 leichter Kindergeld. Vor allem junge Erwachsene, die sich während der Wartezeit auf Ausbildungs- oder Studienplatz etwas dazu verdienen, profitieren von der Neuregelung durch das «Steuervereinfachungsgesetz 2011»
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