Sa., 26.05.12

Sterbehilfe 20.05.2009 Sie wollte ihren Mann erlösen

Bewährungsstrafe für Sterbehilfe-Versuch (Foto)
Aktive Sterbehilfe ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg erlaubt. Bild: dpa

Von Ralph Bauer und Diana Wild

Eine 49-jährige Frau wollte nach eigener Aussage ihren im Koma liegenden Mann nicht «dahinvegetieren» lassen. Deshalb versuchte sie, ihn mit einem Waschlappen zu ersticken. Ein Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe.

Sie wollte ihrem Ehemann weiteres Leiden ersparen, das hatte das Paar zuvor so abgesprochen. Für diesen Versuch der Sterbehilfe ist die 49 Jahre alte Frau aus dem baden-württembergischen Bad Mergentheim am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Letztlich war ihr Mann bei dem Versuch nicht gestorben.

Das Landgericht Ellwangen sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im November 2008 versucht hatte, ihren im Wachkoma liegenden Ehemann zu ersticken. Das Gericht entsprach mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte lediglich gefordert, dass die verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Das Urteil lautete auf versuchten Totschlag und Körperverletzung. Die Frau gestand die Vorwürfe, bestritt aber einen Tatvorsatz. Ein Mitangeklagter, dem Komapatienten nahestehender 27 Jahre alter Mann wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er verweigerte vor Gericht die Aussage.

Die Frau schilderte unter Tränen, sie habe ihrem Mann mit einem feuchten Waschlappen den Mund abwischen wollen. Dann habe sie gedacht, «ich helfe Dir jetzt», und habe dem Mann den Waschlappen auf den Mund gedrückt. Als Motiv gab sie seinen häufig geäußerten Wunsch an, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und ein «Dahinvegetieren» zu verhindern.

Sie habe es als ihre Aufgabe gesehen, den an irreversiblen Gehirnschäden leidenden Mann zu erlösen, erklärte die Ehefrau. Es habe sich aber um einen spontanen Entschluss gehandelt. Nach Angaben der 49-Jährigen hob ihr Mann leicht den Kopf und öffnete die Augen. Dieser Blick sei für sie ein Stoppsignal gewesen, sagte sie. «Das war der Auslöser aufzuhören. Er hat mir gezeigt, dass er das alleine macht», beschrieb sie. Der Mitangeklagte habe davon nichts mitbekommen. Der junge Mann sei zwar im Raum gewesen, habe aber zum Beten die Augen geschlossen gehabt.

Auch für die Vorsitzende Richterin war kein anderes Motiv ersichtlich, als dass die Angeklagte dem Mann helfen wollte, mit dem sie seit 2007 in zweiter Ehe verheiratet war. Schließlich starb dieser zwei Tage nach der Tat an den Folgen der Vorerkrankung.

Ein wenig anders als die Angeklagte schilderte ein Pfleger des Krankenhauses dem Gericht die Tat. Er sei alarmiert worden durch einen Blick auf den Monitor im Stationszentrum, der einen starken Abfall der Sauerstoffsättigung gezeigt habe. Darum sei er ins Zimmer geeilt und habe gesehen, wie die Angeklagte ihrem Mann den Mund zugehalten habe. «Ich bin erschrocken und habe gesagt: ‹So geht es aber nicht›», gab er seine erste Reaktion wieder. Daraufhin habe die 49-Jährige ihn aufgefordert, das Zimmer zu verlassen. Er sei geschockt gewesen, weil ihm Ähnliches in seinem Beruf noch nie passiert sei. Am nächsten Tag habe er dann die Stationsleitung informiert.

Nach Aussage des für den Patienten zuständigen Oberarztes wurde die Frau daraufhin in die Klinik bestellt. Dort habe sie gesagt, sie wisse, dass die Ärzte es nicht tun dürften, darum habe sie es getan. Das Personal sei angewiesen worden, keinen Angehörigen mehr allein in das Krankenzimmer zu lassen, sagte der Mediziner. Das Großhirn des Patienten sei zu diesem Zeitpunkt aber bereits tot gewesen, die Wahrscheinlichkeit des Überlebens äußerst gering.

Er halte es für unwahrscheinlich, dass der spätere Tod des Patienten etwas mit der Tat zu tun gehabt habe, sagte der Arzt. Der Patient habe kurz nach dem Erstickungsversuch wieder den vorherigen Gesundheitszustand erreicht und sei 48 Stunden später schließlich an Atmungs- und Kreislaufversagen gestorben. Hahn betonte, dass nach intensiver Befragung der Verwandten und des Hausarztes klar gewesen sei, dass der Patient in diesem Zustand keine lebensverlängernden Maßnahmen gewollt habe. Darum sei am Tattag umgestellt worden von maximaler Intensivtherapie auf palliative Maßnahmen.

Weiterführende Links:

Palliativmedizin: Sterben ist unmodern
«Ob ihr wollt oder nicht»: Die liebevolle Komik der Sterbehilfe
Sterbehilfe-Streit: Italienische Komapatientin Englaro gestorben

iwe/news.de/ddp
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • mefawue
  • Kommentar 1
  • 25.06.2010 13:29
 

Ich weiß nicht wie der Wunsch des Mannes aussah, aber prinzipiell sollte es jedem Menschen erlaubt sein zu sterben. Und wenn er vorher geäußert hat, dass er keine lebensverlängernden Maßnahmen etc. haben möchte, dann sollte dies akzeptiert werden. Und normalerweise weiß dies am besten der Ehepartner, aber auch oftmals der Arzt oder Bekannte. - Wir sind ab unserem 18. Lebensjahr verantwortlich für unser Leben und müssen für alles geradestehen -was auch richtig ist- und bei solch einem wichtigen Thema hat man dann kein Mitspracherecht mehr. Schrecklich!!! Und da muss endlich etwas geschehen!!!

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