Sa., 26.05.12

Psychische Störung 04.01.2012 Freispruch für Amokschütze von Düsseldorf

Düsseldorfer Amokschütze (Foto)
Der Düsseldorfer Amokschütze wurde freigesprochen. Bild: dpa

Der Geiselnehmer und Amokschütze vom Düsseldorfer Hauptbahnhof muss für unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie. Er sei wegen einer schweren psychischen Störung schuldunfähig und deswegen freizusprechen, befand das Düsseldorfer Landgericht.

Eine Gutachterin hatte zuvor ausgeführt, dass der Mann seit Jahrzehnten an paranoider Schizophrenie leide, unheilbar und gefährlich sei. Schon ein alltäglicher Zwischenfall wie die Polizeikontrolle könne den an Verfolgungswahn leidenden Mann zu einem unkontrollierbaren Risiko werden lassen. Der Bochumer war unter anderem wegen versuchten Mordes und Geiselnahme angeklagt. Er sei von Stalkern verfolgt und belästigt worden, hatte er bei Prozessbeginn erklärt.

Der 48-Jährige war am 31. Mai 2011 im Hauptbahnhof wegen seines wirren Auftretens von Polizisten angesprochen worden und hatte inmitten hunderter Menschen sofort das Feuer eröffnet. Zudem nahm er eine Studentin als Geisel. Als ihn sieben Polizisten umzingelten, schoss er der 22-Jährigen in den Hinterkopf. Die Frau überlebte mit viel Glück, weil die Kugel seiner altertümlichen Waffe ihren Schädel nicht durchschlug und in der Kopfhaut steckenblieb.

cvd/news.de/dpa
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