Sa., 26.05.12

Unfallschaden 03.01.2012 Radfahrer haben Recht auf Ersatz

Fahrradunfall auf Zebrastreifen (Foto)
Keine Schuld am Unfall? Dann hat ein Radfahrer das Recht auf ein Ersatzrad, mit dem er zur Arbeit fahren kann. Bild: dapd

Glück für Pedalritter: Wer auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird, hat die gleichen Rechte wie ein Pkw-Fahrer. Für den Unfallverursacher kann das teuer werden.

Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrrades und Nutzungsausfall - dafür muss ein Unfallverursacher zahlen, wenn ein Radfahrer keine Mitschuld am Crash trägt. Wie das Landgericht Lübeck (Az.: 1 S 16/11) entschied, muss zudem ein Mietpreis für ein Leihfahrrad übernommen werden, bis das Ersatzfahrrad geliefert wurde.

Im verhandelten Fall war das Unfallopfer vor dem Crash regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren. «Und es gibt keinen rechtlichen Grund, jemanden, dessen für die Fahrt zur Arbeitsstätte genutzter Pkw beschädigt wurde, anders zu behandeln als denjenigen, der dafür ein Fahrrad benutzt», erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer das Urteil. Bei dem beschädigten Rad handele es sich um einen Gegenstand, der ständig verfügbar sein muss, damit das Unfallopfer seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung absichern kann.

Die Höhe der Entschädigung muss laut Richterspruch unter Zugrundelegung des geschätzten Mietpreises für ein solches Fahrrad ermittelt werden. Da es sich im verhandelten Fall um ein hochwertiges, nur selten in einer Vermietung anzutreffendes Gefährt handelte, hielten die Richter das Gutachten eines vom Amtsgericht in der Vorinstanz bestellten Sachverständigen für plausibel.

Dieser schlug für die erste Ausfallwoche 99 Euro, dann für jeden weiteren Tag 12 bis 13 Euro und ab der dritten Woche die Hälfte des Tagesmietpreises vor. Das Ersatzfahrrad wurde erst 35 Tage nach dem Unfall geliefert. Damit ergab sich für fünf Wochen ein Mietpreis von 326,50 Euro und eine Nutzungsausfallentschädigung von rund 196 Euro.

ham/kat/news.de/dapd
Leserkommentare (2) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • walter thurner
  • Kommentar 2
  • 02.05.2012 18:50
  • Frank
  • Kommentar 1
  • 02.05.2012 16:39
 

Nur recht und billig. Dachte, das war bisher schon so geregelt. Die Wahl des Verkehrsmittels ist ja schliesslich jedem selbst überlassen und für einen überzeugten Radfahrer ist sein Rad der Dreh- und Angelpunkt, seines sozialen Lebens, insbesondere in der Stadt, aber auch auf dem Land.

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