Sa., 26.05.12

Silvesterknaller 28.12.2011 Böllern, aber sicher  

Böller (Foto)
Feuerwerkskörper dürfen nur drei Tage vor Silvester verkauft werden. Und dann auch nur an Erwachsene. Bild: dpa

Von news.de-Redakteurin Katharina Schlager

Das alte Jahr verjagen die Deutschen am liebsten mit großem Getöse. Dabei kommt es jedes Jahr wieder zu zahlreichen Unfällen. Nicht nur beim Böllern sollte man einiges beachten. Auch der Stellplatz des Autos sollte gut überlegt sein. Denn die Versicherung zahlt nicht jeden Feuerwerksschaden.

Eben noch ging es besinnlich in den Wohnzimmern zu, da wird es auf den Straßen auch schon laut und am Himmel knallbunt. Da beim großen Feuerwerk zum Jahreswechsel aber keine Profis, sondern Laien am Werk sind, kommt es immer zu zahlreichen Unfällen. Um den Schaden zu begrenzen, sollte man einige Dinge beachten. «Sicherheit ist beim Umgang mit Feuerwerk höchstes Gebot», mahnt der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI). So sollte schon beim Kauf auf eine sogenannte BAM-Nummer geachtet werden und ein zusätzliches CE-Zeichen, um zu garantieren, dass die Feuerwerkskörper auf ihre Qualität geprüft wurden. Von Produkten aus dem Ausland sollte man lieber die Finger lassen. Zumal diese illegal sind.

Zulässig für die Laienknallerei sind Böller der Kategorien 1 und 2 - früher Klasse I und II. Alle andere Raketen sind für die Profis - und auch gar nicht frei verkäuflich. Bei Ersterem handelt es sich um ganzjährig erhältliche Krachmacher wie etwa Knallerbsen oder Wunderkerzen. Mit diesen dürfen sich auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren am Silvesterspektakel beteiligen.

Böllerkauf erst drei Tage vor Silvester möglich

In die Kategorie 2 fallen Chinaböller, Kanonenschläge oder kleinere Raketen sowie Batteriefeuerwerke. Wer diese abfeuern will, muss sowohl für den Kauf als auch für den Einsatz volljährig sein. Hält eine jüngere Person das Feuerzeug an die Zünder, kann es sehr teuer werden. Besonders wenn es zu einem Unfall kommt, müssen Eltern sehr tief in die Tasche greifen. Verkauft werden dürfen die Feuerwerkskörper in Geschäften nur vom 29. bis 31. Dezember.

Die Erfahrung zeigt: Kommt es zu Unfällen, so sind die Ursachen meist Zweckentfremdung von Feuerwerkskörpern und leichtsinnige - zudem verbotene - Basteleien, heißt es beim VPI. Problematisch für die Handhabe der gefährlichen Knaller: Silvester geht für die meisten Hand in Hand mit Alkohol. Damit trotz feuchtfröhlicher Euphorie nichts passiert, ist es wichtig, dass Raketen zum Start in einer leeren Flasche stecken. Nur so schießen sie senkrecht in die Höhe und nicht etwa in eine Menschenmasse oder den Kirschbaum des Nachbarn. Gezündet werden dürfen die Böller nur im Freien, nicht aber von einem Balkon. Natürlich immer mit Sicherheitsabstand.

Wann geknallt werden darf

Zwar sind jedes Jahr schon weit vor der Silvestermitternacht übereifrige und ungeduldige Knallwütige zu hören. Tatsächlich erlaubt ist die laute Böllerei allerdings nur am 31. Dezember und 1. Januar. Dies unterliegt zudem meist regionalen Einschränkungen. So kann etwa in einigen Städten eine Ruhepause ab 7 Uhr am Neujahrsmorgen gelten oder es heißt erst ab 18 Uhr am Silvesterabend «Feuer frei». Diese Regelungen können bei den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen oder der Polizei nachgefragt werden. Oft stehen sie auch auf städtischen Webseiten oder in lokalen Tageszeitungen.

Zudem ist grundsätzlich die Böllerei im Umfeld von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen untersagt. Auch in der Nähe von Gebäuden, die leicht Feuer fangen könnten - etwa Reetdachhäuser oder Holzscheunen - wäre es unklug, Raketen in den Himmel zu schicken.

Kleinstfeuerwerk, also Feuerwerkscherzartikel oder Tischfeuerwerk dürfen in der Regel zwar ohne Einschränkungen verwendet werden. Allerdings sind auch hier regionale Sonderregeln möglich. Etwa, wenn es sich um besonders brandgefährdete Gebäude handelt.

Das Bangen ums Auto

Weil herabfallende Raketenreste Lackschäden verursachen können, bangen viele in der Silvesternacht um ihr Auto. Denn: Nicht in jedem Fall springt die Versicherung ein. Nur etwa, wenn das Fahrzeug in Brand gerät oder eine Explosion Schäden verursacht, kann man auf Entschädigung hoffen. Kohlt nur der Lack im Funkenregen an, kann man sich darauf einstellen, dass abgewunken wird.

In einem Schadensfall sollte aber die Versicherung schnellstmöglich informiert werden. Die Polizei zu rufen, lohnt sich dagegen nicht. Es sei denn, man kann nachweisen, wer die schadensbringende Rakete abgefeuert und dabei fahrlässig gehandelt hat.

Ein Tipp des ADAC: Kleinere Silvester-Spuren wie Schwarzpulverreste oder haarfeine Kratzer in der Lackoberfläche werden zwar von der Versicherung nicht übernommen, lassen sich aber mit einem weichen Lappen und etwas Politur oft schon entfernen. Wer die Möglichkeit hat, sollte sein Auto zur Sicherheit lieber aus dem Schussfeld bringen und in einer Garage parken.

eia/sca/news.de/dapd
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
noch 600 Zeichen übrig
Kommentar  
Ihr Name
Ihre Emailadresse
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'

Silvester: Die Versicherung zahlt nicht jeden Feuerwerksschaden » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/855255243/silvester-die-versicherung-zahlt-nicht-jeden-feuerwerksschaden/1/

Schlagworte:

Wir empfehlen
Anzeige
Facebook
Twitterbox
Follow Us!
Anzeige