Sa., 26.05.12

Sofort zum Arzt 18.12.2011 Urteil gegen Blaumacher

Krankschreibung (Foto)
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln dürfen Arbeitgeber ab sofort ein Attest schon am ersten fehltag fordern. Bild: ddp

Von news.de-Redakteurin Corina Broßmann

Attest ist Pflicht: Arbeitgeber dürfen jetzt schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung eine Krankschreibung verlangen. Bisher musste der Chef diese Forderung begründen oder drei Arbeitstage warten.

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Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, kann der Arbeitgeber ab jetzt auch ohne besonderen Anlass schon ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Köln (AZ: 3 Sa 597/11).

Laut Gesetz (§ 5 Absatz 1 Satz 2 des Entgelt-Fortzahlungsgesetz) muss ein Mitarbeiter nach spätestens drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Arbeitgeber kann dies zwar auch schon bei weniger Fehltagen verlangen - bisher war dafür aber eine Begründung beziehungsweise eine gerichtliche Aufforderung des Chefs nötig, erläuterte ein Sprecher des Kölner Landesarbeitsgerichts.

In dem vom LAG Köln entschiedenen Fall hatte sich eine Rundfunkjournalistin für den Tag krank gemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Nach Aufforderung des Arbeitgebers reichte sie für den Fehltag ein ärztliches Attest nach. Mit dem Hinweis auf ein «erschüttertes Vertrauen» verlangte ihr Chef anschließend, dass sie künftig im Krankheitsfall jedes Mal bereits am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufsuchen und ein entsprechendes Attest liefern solle - und nicht, wie sonst üblich, erst nach drei Kalendertagen. Das sei «ungerechtfertigt und willkürliche Schikane», argumentierte die Journalistin und reichte Klage ein.

Folgt jetzt ein Ansturm auf Arztpraxen?

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln ist die Anweisung des Arbeitgebers aber aus rechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, denn sie sei nicht willkürlich oder diskriminierend. Arbeitgeber dürfen jederzeit ein Attest ab dem ersten Krankheitstag fordern, auch wenn kein Missbrauchsverdacht vorliegt.

Wenn nun viele Unternehmen von der Gesetzesänderung Gebrauch machen, könnte das aber neben weniger Fehlzeiten auch negative Auswirkungen haben. Deutlich mehr Arbeitnehmer werden wohl in Zukunft krank zur Arbeit erscheinen, weil sie den Arztbesuch mit langen Wartezeiten oder die Praxisgebühr scheuen. Andererseits könnten auch deutlich mehr leicht Erkrankte morgens beim Hausarzt auftauchen, um sich ihr Unwohlsein bestätigen zu lassen.

brc/news.de
Leserkommentare (2) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Hans
  • Kommentar 2
  • 19.12.2011 17:50
 

Richtig so! Wenn man sieht, aus welchen Gründen zu Hause geblieben wird, dann finde ich das genau die richtige Entscheidung. Dann hört dieses Eintagesblaumachen vielleicht endlich mal auf, weil der ein oder andere sich dann doch überlegt, ob er wirklich wegen jedem querhängenden Furz zum Arzt rennt!

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  • S. Rogall
  • Kommentar 1
  • 18.12.2011 23:08
 

Schöner Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen! Und wie war das noch mit dem Ärztemangel? Nett auch für die Leute, denen wirklich geholfen werdenmuss, und die auf diese Hilfe länger warten müssen, wegen 40 grippalen Infekten im Wartezimmer. Und für die Kollegen, die jetzt mit noch mehr Schniefnasen konfrontiert werden. Unausgegoren und paranoid, und wer darfs bezahlen?

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