Sa., 26.05.12

Muslimischer Schüler 30.11.2011 Keine öffentlichen Gebete, für niemanden!

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news.de-Redakteur Jan Grundmann Bild: news.de

Von news.de-Redakteur Jan Grundmann

Was für ein Gegensatz: Der Moslem Yunus M. darf nicht in der Schulpause beten, der Papst aber eine Rede im Bundestag halten. Konsequenter ist da schon das Berliner Gymnasium, das Yunus M. das Gebet versagt - und alles Religiöse verbannt hat.

Der Staat darf keine Religion bevorzugen. Der Staat muss dafür sorgen, dass Menschen ihre Religion ausüben können - und gleichzeitig sicherstellen, dass durch die Religionsausübung andere nicht beinträchtigt werden. So argumentierten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, als sie dem Berliner Schüler Yunus M. das Gebet in der Schulpause untersagten, weil sonst der Schulfrieden gefährdet sei.

Die Argumente der Richter sind überzeugend. Die Schule sollte ein Ort sein, in dem religiöse, weltanschauliche Fragen verhandelt - aber nicht gelebt werden sollten. Schüler sollten sich mit Religion auseinandersetzen, in dem sie darüber in der geordneten Form des Unterrichts diskutieren - und sich nicht gegenseitig wegen des (Un-)Glaubens der jeweils anderen in der Pause beleidigen. Das Berliner Diesterweg-Gymnasium hat den Konflikt bereits entschärft, indem per Hausordnung alles Religiöse ausschließlich in den Religionsunterricht gepackt wird.

Das Gymnasium praktiziert damit Laizismus, also die Trennung von Staat und Religion, wie es sonst in Deutschland noch immer schwer fällt. Zwar haben wir seit der Weimarer Verfassung keine Staatskirche mehr, doch eine strikte Trennung, wie sie etwa Türkei-Gründer Atatürk umsetzte oder sie noch immer in Frankreich funktioniert, so etwas gibt es in Deutschland leider nicht. Die Kirchensteuer etwa wird immer noch vom Staat eingetrieben, auch hängen Kruzifixe weiterhin in bayerischen Klassenzimmern. Eine strikte Trennung wäre eine klare Ansage - sie würde den religiösen Gleichbehandlungsgrundsatz realisieren.

Eine Situation, wie sie derzeit herrscht, bringt immer wieder neue Probleme. Etwa, wenn der Papst bei seinem Deutschland-Besuch im Bundestag eine Rede halten darf - und gleichzeitig Yunus M. verboten wird, in der Schule zu beten. Diese Diskrepanz dem Ausland zu erklären, dürfte schwer werden.

mik/news.de
Leserkommentare (3) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Duriel
  • Kommentar 3
  • 01.12.2011 18:01
 

Hätte ein Imam oder Muftie im Bundestug eine Rede gehalten und würden in Klassenzimmern Halbmonde hängen, hättet ihr doch auch prodestiert, oder? Was ist denn so schlimm am laizistischen Staat. Die abrahamischen Religionen behaupten doch alle sie hätten die alleinige Wahrheit (freilich ohne den geringsten Beweis). Da könnte einwenig gleichberechtigung nicht schaden.

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  • Rupert Wimmer
  • Kommentar 2
  • 01.12.2011 14:22
 

Hat der Papst im Bundestag in provokativer Manier ein Vaterunser gebetet ? Oder wurde Yunus am Sprechen im Unterricht gehindert. Welchen doofen Hass muss man doch haben um diese beiden Situationen miteinander zu vergleichen. Ausserdem gibt es keine gesetzliche oder gar verfassungsmäßige Grundlage zur Gleichbehandlung von Religionen auch wenn der Verfasser das gerne hätte. Ich denke, er glaubt nur an das, was er sieht, hört und anfassen kann, er macht nur eine Ausnahme: er glaubt an seinen Verstand.

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  • Monique M.
  • Kommentar 1
  • 30.11.2011 18:12
 

Die Teilnahme war bei der Papstrede freiwillig - wer nicht zuhören und zusehen wollte konnte einfach wegbleiben. Der Vergleich hinkt also gewaltig.

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