Sa., 26.05.12

Gebührenwahnsinn 25.11.2011 Stille Nacht, sonst teure Nacht

Eröffnung Darmstädter Weihnachtsmarkt (Foto)
Wie überall in Deutschland, hat auch der Weihnachtsmarkt in Darmstadt am 21. Dezember seine Pforten geöffnet. Bild: dapd

Von news.de-Volontär Ronny Janke

Weil die Schausteller ab sofort für die Musik, die sie spielen, tiefer in die Tasche greifen müssen, könnte es schon bald still sein auf deutschen Weihnachtsmärkten. Doch ohne Kling Glöckchen und Co. dürfte es schwierig sein, echte Weihnachtsstimmung aufkommen zu lassen.

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Es ist wieder soweit: In zahlreichen deutschen Städten stehen Holzhütten in den Einkaufsstraßen, es duftet nach Bratapfel, Lebkuchenherzen und Glühwein. Beim täglichen Kampf durch die Innenstadtbereiche schallt es an allen Ecken aus den weihnachtlich geschmückten Buden und so sehr man auch versucht, Whams Last Christmas und all den anderen üblichen Verdächtigen zu entkommen, es wird einem nicht gelingen. Bisher. Denn in diesem Jahr könnte es tatsächlich still bleiben.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist dafür zuständig, dass die Komponisten der Lieder auch ihr Geld bekommen. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat sie eine höhere Berechnungsgrundlage erstritten. Deshalb darf die Gema in Zukunft auf mehr Geld hoffen. Geld, das die vielen Schausteller - nicht nur zur Weihnachtszeit - zahlen müssen, wenn sie Musik laufen lassen. Und das kann teuer werden.

Auch der Sprecher des Deutschen Schaustellerbundes (DSB), Christoph Jansen, sieht das so: «Die nun fälligen höheren Gema-Gebühren könnten einen Weihnachtsmarkt zusätzlich mit mehreren Zehntausend Euro belasten.» Natürlich hätten vor allem Karussellbetreiber die Möglichkeit, den Eintritt zu erhöhen, allerdings muss dann auch damit gerechnet werden, dass weniger Gäste kommen.

Schon jetzt Nachforderungen in fünfstelliger Höhe

So mancher Schausteller könnte eher darauf verzichten, Weihnachtsmusik zu spielen, weil die Einnahmen die Mehrausgaben nur knapp oder gar nicht decken. Etwa 5000 Kirmes- und Weihnachtsmarktbetriebe mit insgesamt 45.000 Beschäftigten sind von dieser Neuregelung betroffen. Der neuen Berechnungsgrundlage vorausgegangen war eine Klage von Veranstaltern aus Bochum und Münster, die nur für die beschallte Fläche vor der Bühne zahlen und eine eindeutige Regelung erreichen wollten.

Doch das BGH entschied anders als erwartet: Nun hat die Gema die höchstrichterliche Erlaubnis, die gesamte Veranstaltungsfläche als Gebührengrundlage zur Musikabrechnung anzusetzen. Schon allein für diesjährige zurückliegende Veranstaltungen der Stadt Bochum hat die Gema nun das Recht auf eine Nachforderung in fünfstelliger Höhe. Jansen ist fassungslos: «Diese Entscheidung wird den Schaustellern und Weihnachtsmärkten langfristig schaden.»

Auch die Standmieten auf den Weihnachtsmärkten könnten sich erhöhen, glaubt Jansen: «Dies hätte in den ohnehin schon wirtschaftlich schwierigen Zeiten für das Schaustellergewerbe schwerwiegende Folgen.» 2011 hatte die seine Branche insgesamt noch recht stabile Besucherzahlen: Etwa 170 Millionen Menschen kamen deutschlandweit auf Jahrmärkte, Volksfeste und andere Großveranstaltungen. Größere Fahrgeschäfte sind jedoch aus Kostengründen nur noch selten unterwegs. Insgesamt gehen die Gewinne in den Keller.

«Es geht um die Zukunft der Weihnachtsmärkte»

Stumme Weihnachtsmärkte seien gar nicht das Ziel, betont Gema-Sprecher Peter Hempel. Für den Fall, dass Märkte schlecht besucht werden, könnten die Lizenzkosten nachträglich auch verringert werden: «Mit uns kann man immer reden.»

Für DSB-Sprecher Jansen ist das auch selbstverständlich:«Wir erwarten von der Gema Gesprächsbereitschaft, schließlich geht es um die Zukunft der Weihnachtsmärkte.» Weil die weihnachtliche Musik Teil des Flairs ist, der die Märkte überall in Deutschland ausmacht, will sich der DSB mit der Gema zusammensetzen, um Lösungen für das momentane Dilemma zu finden.

Und mal Hand aufs Herz: So sehr Last Christmas und andere traditionelle Weihnachtslieder in der zumeist vierwöchigen Dauerbeschallung die Gehörnerven überstrapazieren - ohne die Musik würde den Besuchern der Weihnachtsmärkte beim abendlichen Glühweintrinken mit Arbeitskollegen und Freunden doch etwas fehlen. Denn so still soll es dann doch nicht sein.

oro/news.de/dpa
Leserkommentare (4) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Buntstift
  • Kommentar 4
  • 25.11.2011 15:38
 

Soviel Gedöns, obwohl sich offensichtlich nichts Wesentliches ändert, keiner verarmt und auch keine gebührengeschuldete Weihnachtsstille droht? Was kann man daraus lernen? Nicht nur das schreiben, was die lautesten "Betroffenen" unterstellen, sondern die angeblichen "Verursacher" ebenfalls befragen. Nur so ist eine sinnvolle und vor allem neutrale Information umsetzbar. Aber sehen wir das mal nach - der Volontör hat's schwör. Sind wir nicht alle manchmal ein bischen Volontär? *schmunzel*

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  • Franco Walther
  • Kommentar 3
  • 25.11.2011 14:23
 

Für Weihnachtsmärkte ändert sich sowieso nichts, da diese auch 2011 je nach der Art der Musiknutzung mit denselben Tarifen wie in den Jahren zuvor lizenziert werden. Das kann bspw. ein Tarif für ein Bühnenprogramm mit Live-Musik, ein Tarif für eine oder mehrere Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe oder ein Tarif für das Anspielen von Hintergrundmusik etc. sein. Individuelle Informationen bekommt jeder Weihnachtsmarkt-Veranstalter bei seiner zuständigen Bezirksdirektion. Den besinnlichen Weihnachtstagen auf den Weihnachtsmärkten steht somit nichts im Wege. Beste Grüße Franco Walther GEMA

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  • Franco Walther
  • Kommentar 2
  • 25.11.2011 14:18
 

Sehr geehrter Herr Janke, leider muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Artikel sehr viele Fehlinformationen enthält. Das aktuelle BGH-Urteil zur Lizenzierungspraxis bei Stadt- und Straßenfesten bezieht sich nicht auf Schausteller und Standbetreiber, sondern auf die Veranstalter der jeweiligen Volks- und Straßenfeste. Durch das Urteil wurde lediglich unsere langjährige Lizenzierungspraxis bestätigt, es ändert sich also für die Straßenfeste nichts. Das lässt sich wunderbar in der Pressemitteilung der GEMA und des BGHs nachlesen – wenn man denn recherchieren möchte.

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  • DerMixer
  • Kommentar 1
  • 25.11.2011 12:44
 

So sehr mir der Gebührenwahnsinn der Gema missfällt, so sehr würde ichmcih über stillere und beschaulichere Weihnachtsmärkte freuen... Aber aus reiner Abzocke? Da bliebe dann doch ein sehr bitterer Beigeschmack...

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