Mi., 22.05.13

Elterngeld Was Sie übers Elterngeld wissen sollten

Elterngeldstellen & Elterngeldrechner

Zur Beratung, Antragstellung und Auszahlung des Elterngelds wenden Sie sich nach vorheriger Information trotzdem am besten vertrauensvoll an die für Sie zuständige Elterngeldstelle. Sie können aber auch schon im Voraus berechnen, was Sie an Elterngeld wahrscheinlich bekommen werden. Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finden Sie einen Elterngeldrechner. Die Ergebnisse des Rechners sind jedoch nur als eine Orientierung gedacht und nicht rechtsverbindlich. Ihren tatsächlichen Elterngeldanspruch kann Ihre Elterngeldstelle verbindlich ermitteln.

Die Elterngeldstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Mehr Informationen zum Elterngeld finden sich auf der offiziellen Webseite des Familienministeriums.

bok/eia/news.de

Leserkommentare (3) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Köhn
  • Kommentar 3
  • 15.12.2012 14:30
 

Hallo.Ich habe da mal eine frage und zwar:Ich habe am 4.10.12 meine tochter geboren und habe auch sofort den erziehungsgeld-antrag abgeschickt,ich lebe auch von HARTZ4 und bekomme auch nur für meine tochter den hartz4 anspruch von 219euro und das kindergeld mehr nicht.Habe heute den bescheid bekommen,das ich elterngeld bekomme aber das sie die NACHZAHLUNG von 750 euro vorerst eingehalten,WARUM????

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  • Annett Risch
  • Kommentar 2
  • 26.04.2012 10:29
 

Hallo ich habe einen 15 Monate alten Sohn und bekomme im September eine Tochter kann ich den Antrag auf Elterngeld jetzt schon beantragen oder wie macht man das habe leider vieles schon wieder vergessen.

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  • Silke woithe
  • Kommentar 1
  • 23.03.2012 20:19
 

Hallo ich habe mal eine Frage ich ziehe in den Sommerferien von Sachsen nach Köln und habe eine 6 Monate alte Tochter jetzt mal die Frage wie lange gibt es in Köln das Elterngeld könnte ich für meine Tochter das elterngeld noch beantragen oder nicht vielen Dank

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