Bei Studenten und Lehrlingen klingelt es in der Kasse: Die Kosten für ihre Ausbildung, beispielsweise Studiengebühren, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, hat der Bundesfinanzhof entschieden. News.de erklärt, was dabei zu beachten ist.
Teure Ausgaben für das Erststudium oder die Ausbildung: Bislang schauten Azubis und Studenten in die Röhre, wenn sie beim Finanzamt die Ausgaben steuerlich absetzen wollten - beispielsweise bei Studiengebühren. Mit der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) könnte sich das schnell ändern. Zur Freude der Studenten, denn sie können die Studiengebühren als vorweggenommene Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Ein Urteil mit wohl weitreichenden Folgen. Dem Staat drohen Steuerausfälle in Milliardenhöhe - wenn er das Einkommensteuergesetz nicht überarbeitet.
Das Gesetz regelt aus Sicht der Richter nicht klar genug, wie mit den Ausbildungskosten umzugehen ist. Die Politik könnte das Urteil aber auch nutzen, die Betroffenen nun besserzustellen. In erster Linie sollen Studenten und Azubis berücksichtigt werden, die ihre Ausbildung mit Krediten finanzieren. Grundsätzliche Wirkung haben die Urteile zunächst nicht, erst muss das Finanzministerium entscheiden, ob sie auch im Alltag angewendet werden. Dort will man das Urteil nun genau prüfen.
Warum wurde die Kostenübernahme bisher abgelehnt?
Bis dato schauten Lehrlinge und Studenten in die Röhre, wenn sie teure Ausgaben für ein Erststudium oder die Ausbildung beim Fiskus geltend machen wollten. So machten die Finanzämter etwa angehenden Piloten, die nach der Schule ihre Ausbildung begannen, einen Strich durch die Rechnung. Sie entschieden, dass Kosten der Erstausbildung - seien es Gebühren, Bücher oder Lehrgeld - nicht mit den später auf das Einkommen fälligen Steuern verrechnet werden können. Auch die Finanzgerichte urteilten bisher so.
Dies dürfte sich nun erledigt haben. Denn in zwei Fällen entschieden die obersten Finanzrichter nun anders. Der BFH gab damit Klagen eines Piloten und einer Medizinerin statt, wie das Gericht in München mitteilte.
Konkret bedeuten die Entscheidungen, dass die Studenten die hohen Aufwendungen in die eigene Bildung als steuerlichen Verlust für spätere Zeiten festschreiben lassen können. Sprich: Die Kosten dürfen voll mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden. Die Verluste aus der Ausbildung können so lange gegengerechnet werden, bis sie aufgebraucht sind.
Das Bundesfinanzministerium äußerte sich aber zunächst zurückhaltend: «Im Hinblick auf die möglichen Haushaltsauswirkungen bei Bund, Ländern und Gemeinden kann ich derzeit keine Angaben machen», sagte ein Sprecher in Berlin. Möglich ist, dass sich der Bund für eine Gesetzesänderung stark macht. Theoretisch ist auch möglich, dass das Ministerium mit einem «Nichtanwendungserlass» verhindert, dass Finanzämter über die einzelnen Fälle hinaus die Urteile anwenden, um in weiteren Verfahren die Rechtsprechung nochmals prüfen zu lassen.
«Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit von Studien- und Ausbildungskosten kommen in dieser Dimension vollkommen unerwartet, setzen aber ein politisch richtiges Zeichen», sagte allerdings der bildungspolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Patrick Meinhardt. «Selbstverständlich müssen die finanziellen Auswirkungen dieses Urteils jetzt sorgfältig vom Bundesfinanzministerium geprüft werden.» Die Urteile seien dennoch eine Trendwende und ermöglichten eine andere Art des Bildungssparens.
Wie sollen Studenten nun vorgehen?
Experten raten Studenten und Lehrlingen, nun eine Steuererklärung abzugeben. So könnten Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden, sagte Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. «Betroffen davon sind in erster Linie Studenten.» Aber auch Azubis, die sich in keinem Dienstverhältnis befinden, also etwa bei einem staatlichen Lehrbetrieb lernen, würden von der Entscheidung profitieren. Die Kosten würden zunächst als Verluste angegeben. «Wenn nach dem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung ein Einkommen erzielt wird, können diese Verluste entsprechend verrechnet werden», sagte Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.
Das gehe in vielen Fällen auch rückwirkend. «Wer noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann dies für mindestens vier Jahre nachholen», sagte Käding. Bis zum 31. Dezember 2011 könne also noch die Erklärung für 2007 abgegeben werden.
Was genau kann man absetzen?
Man kann alles beantragen, was im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung bezahlt werden musste und belegt ist. Dazu zählen die Studiengebühren pro Semester in einer Höhe von bis zu 500 Euro. Aber auch die Ausgaben für Computer, Bürobedarf, Bücher, Kurse, Prüfungen oder das Binden von Abschlussarbeiten. Die Fahrten zwischen Wohnung und Uni gehören ebenfalls dazu.
Wer geht leer aus?
Doch nicht jeder wird profitieren können: Wer schon ein Steuererklärung eingereicht habe, könne die Kosten nur dann nachträglich geltend machen, wenn der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig sei.
sca/som/news.de/dpa
So ist das eben in einer Schmarotzer-Republik: Fleißige und studierwillige Bürger werden an ihrem Eifer gehindert indem sie nicht wissen wovon sie leben sollen während andere bequem zuhause auf dem Sofa vor der Klotze hängen und sich mittels staatlicher Subventionen alimentieren dürfen. Schluß damit! Wir brauchen das bedingungslose Mindesteinkommen für alle! Ein Mensch braucht immer Geld um sich davon Lebensmittel, Kleidung, Wohnung etc. leisten zu können, egal ob er nur zuhause herumhängt, studiert oder arbeitet. Faulenzer wird es immer geben. Fleißige aber verdienen staatliche Unterstützung!
jetzt antwortenKommentar meldenAbwarten bis es Gestz ist . Ist leider noch kein Gesetz ! Es ist warscheinlich eine Kann- Bestimmung erst mal .
jetzt antwortenKommentar meldenIch bin mal gespannt, wie das weiter geht. 2009 habe ich mein Examen gemacht, so dass ich ja eigentlich für 2007 und 2008 rückwirkend die Gebühren geltend machen könnte. Da ich immer 400 € Jobs hatte und auch einen Studienkredit bei der Sparkasse aufgenommen habe, müsste ich ja eigentlich zumindest für diese zwei Jahre die Kosten wieder bekommen. Das Finanzamt sagt mir aber am Telefon, dass es eben noch kein Gesetz für diese Änderung gebe... Also heißt es noch warten.
jetzt antwortenKommentar meldenWas sind denn werbunkskosten?
jetzt antwortenKommentar meldenDoch keine Kredite von den Eltern! Kredite von Banken extra für Studenten. Also man hat ja als Student 3 Möglichkeiten GEld zu haben fürs Studium. Liebe Eltern die zahlen. (Mein Fall) Sehr gute Studentenjobs (Selten), wobei das Geld in München nicht reichen würde Studentenkredit bei der Bank beantragen (20 bis 30 Tausend Euro)
jetzt antwortenKommentar meldenKredite? Für ne Ausbildung? So weit ist es schon gekommen, dass unsere Eliten diejenigen abzocken, die am wenigsten haben und eine gute Bildung nötig haben! Unsereins bewirbt sich dann nach dem Studium und ist dann nur noch als Verkäufer bei McDoof zu gebrauchen. Für solche Zustände sollte man kein Geld von uins verlangen, dann lieber gar nicht ausbilden. Die Wirtschaft muß es sich leisten, in seine Potentiellen und alten Mitarbeiter zu investieren. Alles andere ist Sand in die Augen gestreut.
jetzt antwortenKommentar meldenHallo, ich studiere Maschinenbau in Bayern. Würde diese Regelung dann auch für mich gelten, da ich das Geld von meinen Eltern bekomme, oder gilt diese Regelung nur für Studenten, die einen Studienkredit zur Bezahlung der Kosten aufgenommen haben? Ich zahle Miete selber von meinem Konto und die Studiengebühren überweisen meine Eltern für mich. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke Chris
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