Von news.de-Redakteurin Ulrike Bertus
Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro Schadenersatz dafür, dass ihm im Verhör Folter angedroht wurde. Das mag juristisch richtig sein, moralisch ist es das nicht. Der Kindsmörder inszeniert sich als Opfer - und wertet das wirkliche Opfer Jakob von Metzler herab.
Moral ist ein Wort, das Magnus Gäfgen nicht kennt. 2002 entführte er den damals elf Jahre alten Jakob von Metzler, tötete ihn, versteckte die Kinderleiche an einem Teich und nahm das Lösegeld, das die Eltern des Jungen in der Hoffnung bezahlt hatten, ihren Sohn lebend in den Arm nehmen zu können.
Von Beginn an stilisierte Magnus Gäfgen sich als Opfer. Als ein Mann, der durch Existenzangst zu der Tat getrieben wurde. Die angedrohte Folter im Verhör durch die Polizei scheint dabei genau in das Bild zu passen, das der mittlerweile 36-Jährige von sich hat. Nur ein Puzzleteil in seinem selbstgebastelten Opferbild.
Seit dem Prozess 2003 ist Gäfgen immer wieder in den Medien: Er absolvierte ein Jura-Studium bis zum ersten Staatsexamen, möchte eine Stiftung für die Opfer von Gewalt gründen, schreibt ein Buch mit dem Titel Allein mit Gott – Der Weg zurück. Er leidet, sagt er, unter der Behandlung der Polizei. Was er den Eltern seines Opfers antut, das scheint ihm nicht klar zu sein.
Er spielt sich selbst in den Vordergrund und wertet dabei gleichzeitig sein Opfer herab. Er vergisst den Schmerz, den er der Familie zugefügt hat, erkennt nur das, was er selber erlitten hat: die Androhung von Folter. Was Jakob von Metzler in seinen letzten Lebensstunden durch Magnus Gäfgen erlitten hat, dass ein Elfjähriger keine Chance auf eine Zukunft hat, rückt in den Hintergrund.
3000 Euro Schadenersatz bekommt Magnus Gäfgen nun. Juristisch vertretbar, moralisch nicht in Ansätzen zu verstehen. Doch um Moral und andere Menschen geht es im Leben von Magnus Gäfgen schon lange nicht mehr. Und das Gericht hat ihm Recht gegeben.
kwö/news.de
Wie auf Staatskosten studieren??? Studiert dieses Dreckschwein etwa im Knast?!?!
jetzt antwortenKommentar meldenHat sich der Gesetzgeber überlegt was er mit solchen Urteilen den Opfern und den Angehörigen antut? Was haben die Eltern der ermordeten Kinder für Rechte? Deren Leben ist kaputt, auch wenn es irgendwie weitergeht. Wenn der Typ noch ein wenig Anstand in sich tragen würde hätte er nicht geklagt. Das zeigt nur seine Geldgier und Kaltblütigkeit, und das ihm ein Menschenleben nichts wert ist. Jeder Mörder sollte auf Kakaoplantagen oder Steinbruch geschickt werden, dann könnten wir einige Kinder retten. Armes Deutschland!
jetzt antwortenKommentar meldenDas Urteil mag sich zwar auf Menschenrechte beziehen. Aber ist eine Kreatur, die ein Kind auf diese Weise umbringt, ein Mensch. Für Gäfgen wäre damals nur die Todesstrafe eine gerechte Strafe gewesen. So hat er heute noch die Möglichkeit sich über sein Opfer und die Justiz lustig zu machen. In diesem Staat hat eben der Taeter mehr Rechte als die Opfer, was kein Wunder ist, da die Gesetzgeber selbst Taeter gegenüber dem Volk sind. Solange wir diesen Taetern die Möglichkeit geben, ihr Amt auszuüben, wird sich in diesem sogenannten Rechtsstaat nichts ändern.
jetzt antwortenKommentar meldenich habe hier einige interessante kommentare gelesen,aber keine antworten gefunden................. moral hin oder her-was passiert mit dem geld?geht es an die staatskasse wegen prozesskosten,an die hinterbliebenen seines opfers,weisser ring??????????????? warum darf so einer überhaupt auf staats(steuerzahler)kosten studieren????????????????? schickt solche doch einfach mit einem hammer in den steinbruch..........dann haben sie arbeit spass und spiel bei frischer luft
jetzt antwortenKommentar meldenUnd wenn das deutsche Staatswesen die ihm obliegenden Pflichten und Aufgaben ansonsten auch so penibel und gewissenhaft erfüllen würde - man wäre ja fast geneigt, es zu glauben. So aber ist es nur eine Klamotte billigster Machart zum Zweck der Eigenprostitution.
jetzt antwortenKommentar meldenDie Überschrift trifft ins Schwarze. Das Opfer kann niemand mehr fragen, ob es gerecht oder ungerecht behandelt wurde. Die Hinterbliebenen, die mit den Spätfolgen der Tat zu kämpfen haben und sie bewältigen müssen, vielleicht auch auf eigene Kosten, hat noch niemand gefragt. Es geht auch nicht um Opfer oder Täter, sondern es geht um ein Betätigungsfeld der Juristen, an dem sie gut verdienen. Und es geht um die grundsätzliche Frage, welche Rechte einem Menschen noch zustehen müssen, der das Leben eines anderen ohne jegliche Not willkürlich und allein in seinem Interesse vernichtet hat.
jetzt antwortenKommentar meldenWann wurde der Mistkerl gefoltert??? Ihm wurde die Zufügung von Schmerzen ANGEDROHT,damit die Sau endlich sein Maul aufmachen sollte,um herauszubekommen,wo der Junge zu finden ist!!! Ein gutes Sprichwort sagt:Der Zweck heiligt die Mittel! Der Polizist wollte das Leben des kleinen Jungen retten,schon vergessen? Ach ja,ich vergaß ja für einen Moment,daß wir im Lande der Täterschützer leben,wo die "Menschenrechte" der Täter weitaus mehr zählen,als das Leben von Kindern und deren Familien.Eine Schweinejustiz,und es gibt immer noch bescheuerte Befürworter der Täter.ZUM KOTZEN!!!!!!!!!
jetzt antwortenKommentar meldenNa Folter ist unrecht und strafbar, auch wenn das manche nicht begreifen. Das gilt auch bei Mord. Es gibt in Deutschland keine Todesstrafe und keine Folter und das ist gut so.
jetzt antwortenKommentar meldenEs geht bei dem Urteil nicht um Moral, nur um das Recht menschenwuerdig behandelt zu werden, selbst als Moerder. Wenn ich z.B. eines mordes beschuldigt werde, dann habe ich z.B. das Recht auf einen Anwalt, ein faires Vervahren, menschenwuerdige Unterbringung und Behandlung. Genau so hat herr G. das Recht auf eine Entschaedigung, aber er hat z.B. kein Recht auf eine Freilassung, oder Haftverschonung, Freigang oder aehnliches. Er ist genauso rechtens zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, da kann er klagen bis er schwarz wird! Ich bin froh dass ich in einem Rechtsstaat lebe!
jetzt antwortenKommentar meldenWas für eine Unverschämtheit,die Leute als "einfachen Pöbel" zu bezeichnen,die nicht so eine kranke Sicht haben wie Du! Ich möchte garnicht wisse,wieviele von Deiner "Sorte" vielleicht aus Knastzellen oder Spelunken hier ihre kranken Ansichten zum besten geben...
jetzt antwortenKommentar meldenEs erschreckt mich, wenn ich lesen muss, was so viele Kommentatoren diesem ( Zugegenenermaßen) schlimmen Verbrecher alles hätten antun wollten um das Versteck des Jungen zu erpressen. Sie vergessen aber, dass sie sich damit auf die gleiche niedrige Stufe wie der Mörder begeben. Verständnis für alle ( auch für mich persönlich ) für die moraliche Entrüstung auf dieses Urteil und zu der bodenlosen Frechheit des Mörders, so etwas zu erstreiten. Was tun? ich weiss es leider auch nicht. Es bleibt eine tief bedrückende Hilflosigkeit.
jetzt antwortenKommentar meldenZu Ko.2 v. Lars, es wurden k. Schmerzen zugefüht, nur angedroht, die Polizei hatte die Hoffnung, der Junge lebt noch. Zu Ko.7 v. Ralf, wenn es Dein Kind gewesen wäre, was dann Du Vollpfosten? Zu Ko. 10 v. Kurt, 3 mal hätte, vollkommen unrealistisch!!! Zu diesen 3 Superschlauen, wenn es Euer Kind gewesen wäre, Ihr hättet diesem widerlichen Drecksack soviel Schmerzen zugefügt, oder zufügen lassen, bis er sagt wo Euer Kind versteckt ist. Es ist schon erstaunlich wieviel Sympathisanten so ein Verbrecher hat, alle in einen Sack und dann nur noch draufhauen. Wenn es mein Kind gewesen wäre ........
jetzt antwortenKommentar meldenAuf den Kommentar von Kurt (10) hätte die Menschheit auch gut verzichten können. Was wirklich erschreckend ist, das solche Urteile auch noch im "Namen des Volkes" verkündet werden. Wenn möglich würde ich gerne meine Deutsche Staatsangehörigkeit abgeben, denn dieses Urteil ist eine Schande für aller Rechtsempfinden. Ich hoffe das es ein paar mutige Anwälte gibt die den Richter verklagen.
jetzt antwortenKommentar meldenInkompetente Polizisten haben versucht, durch Wild-West-Methoden ihre Schlampigkeit gutzumachen. Hätten die Polizisten Gäfgen nicht erst heimlich beschattet, sondern ihn gleich festgenommen, hätte man ihn auch eher befragen können. Und hätten die Eltern mal besser auf ihren Sohn aufgepasst, wäre er gar nicht erst entführt worden.
jetzt antwortenKommentar meldenWer gegen die Regeln verstößt, muss bestraft werden. Einfach gesagt: Vergeltung und Prävention sind die moralischen Gründe. Wenn jemand ein Kind ermordet, muss er dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist passiert. Denn Kinder ermorden ist gegen die Regeln. Wenn ein Polizist einem Menschen Folter androht, ist das ebenfalls gegen die Regeln. Darum muss auch dieser Polizist zur Rechenschaft gezogen werden. Da dieser Polizist als Vertreter seines Dienstherrn auftritt, kann unter Umständen auch der Dienstherr zur Rechenschaft gezogen werden. Insofern: Gute und richtige Entscheidung.
jetzt antwortenKommentar meldenJemanden zu foltern um das Leben eines Kindes zu retten wäre mir eine Freude. Wäre er tatsächlich und früh genug gefoltert worden, hätte das Kind vielleicht überlebt.
jetzt antwortenKommentar meldendie polemik der kommentatorin und der darauf reagierenden einfache pöbel erschrecken mich sehr. folter und auch nur deren androhung haben absolut nichts in einem rechtsstaat verloren. oder könnte irgendjemand von meinen vorrednern mit guten gewissen entscheiden, wann folter als legitimes mittel des staates durchsetzbar wäre? die redakteurin irrt in ihrer behauptung, dass das urteil nur juristisch und nicht moralisch richtig wäre. es ist schon allein deshalb moralisch, weil es die menschenwürde des individuums vor den eingriffen des staates schützt.
jetzt antwortenKommentar meldenWelche Gesellschaft ist das hier denn??? Was für einen juristschen URTEIL, der moralisch nicht vertretbar ist und trotzdem durchgeführt wird? Unfassbar, was hier läuft!!! Ein Mörder in Deutschland bekommt noch Schmerzensgeld??? Nein, nein, nein!!! Ich verliere meine Sprache gegenüber allen, die mich fragen, ob Deutschland noch ein schönes gutes Land ist... Nein! das ist krank!
jetzt antwortenKommentar meldenIch bin schockiert über dieses Urteil. Auch ich bin für den Rechtsstaat. Der Rechtsstaat muss aber auch für die Opfer und nicht nur für den Täter gelten. Für das Opfer gibt es einen Moment tränenersticktes ,triefendes Mitleid. Für den Täter werden jahrelang etliche Psychologen bemüht, damit es ihm nur gut geht. Dieser Kindermörder sitzt warm , trocken und wohlgenährt im Gefängnis lebt somit auf Kosten der Allgemeinheit und der Staat ist zusätzlich noch verpflichtet , den Rechtsanwalt und die Psychologen zu bezahlen. Der Richterspruch ist ein Hohn für das Opfer und seine Eltern. Schande
jetzt antwortenKommentar meldenEs verschlägt jeden Normalbürger die Sprache wenn man diesen Bericht liest. Der kleine Mann der vielleicht mal eine Zahnbürste klaut, wird verurteilt. Dieses Dreckschw... bekommt 3000 EUR weil man ihm angeblich Schmerzen zufügen wollte. Hahaha...... so ein Schwachsinn. Diesen Rechtsstaat verstehe wer will, ich nicht. Es wird nicht mehr lange dauern, wird er aus dem Knast entlassen, weil er Spätfolgen hat. Vor dieser Widerlichkeit kann man sich nur noch schütteln!
jetzt antwortenKommentar meldenWas ist los mit diesem Staat?? Schmerzensgeld für so einen Kerl!!! Die Cops hätten ihn richtig rannehmen müssen. So ein Kerl habt kein RECHT mehr und so ein Urteil ist lachhaft. Armes Deutschland!!! Sicher bekommt er noch Internet, Handy.. ect.. Dieser Staat wird einfach nicht wach und lässt sich weiter auf der Nase herumtanzen. Komisch das alle Drogendealer , Verbrecher nicht nur deutsche, keine Angst mehr vor Polizei und Gerichtbarkeit haben... Komisch..Ich schäme mich dafür..
jetzt antwortenKommentar meldenJA, das ist der Rechtsstaat und das ist auch gut so! Wer widerrechtlich jemanden Schmerzen zufügt, muss den Schaden ausgleichen! Egal wer Täter, egal wer Opfer! Was möchte der Autor denn für einen Rechtsstaat? Wo Menschen wieder an Bäumen aufgeknöpft werden? Wo Gefängniswärter inhaftierte Männer vergewaltigen dürfen? Der Rechtsstaat hat das Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" aufgegeben. Und zwar aus gutem Grund. (Und ja, selbstverständlich können die Eltern zivilrechtlich Schmerzensgeld einfordern, als "Erben" sogar als Rechtsnachfolger für den Sohn für die Schmerzen, die der erlitten hat)
jetzt antwortenKommentar meldenIch glaube , ich bin im falschen Film ! Ist das der Rechtsstaat ??? Sollten doch die Eltern Schmerzensgeld für ihren Sohn einklagen, dazu der Verlust ihres Sohnes und zukünftigen Verlust des Wertes des ermordeten Menschen in der Gesellschaft. Ich denke nur an die vielen Steuergelder, die dem Staat nun durch die "Lappen " gehen. Mein Gott, wo steckst Du ??? Ich werde auch Schmerzensgeld einklagen, das Arbeitsamt hat mir auch gedroht, mit Sanktionen, Kürzungen des sowieso schon wenigen Geldes. Obwohl ich 58 bin und ich keinen Job für gutes Geld bekomme. Das nervt und macht mich krank, psychisch
jetzt antwortenKommentar melden