In der kalten Winternacht hörte er einen Schlag, er hatte einen Jugendlichen überfahren: Für die Albträume nach dem Suizid verklagt ein Lokführer die Eltern des Toten. Sie betrauern den Verlust ihres Sohnes - und sollen jetzt auch noch Schmerzensgeld zahlen.
Zunächst dachte der Lokführer, ein Wildschwein überfahren zu haben. Doch bei der Kontrollfahrt sah er die Leiche liegen. Das Bild des toten Jungen habe ihn verfolgt, ihn in Albträumen geplagt. «Er hat quasi nicht gelebt»: So berichtet Anwalt Stephan Baumann laut Spiegel Online beim Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth über das Trauma.
Erst zwei Jahre später, im Januar 2011 habe der Lokführer mit der Sache abgeschlossen, sagt Anwalt Stephan Baumann, der vor Gericht die Eisenbahner-Ehefrau vertritt. Denn der Lokführer habe, so Spiegel Online, seine Ansprüche an die Frau abgetreten - um selbst als Zeuge vor Gericht aussagen zu können. Der mit solchen Fällen vertraute Amtsarzt hatte den Eisenbahner nur zwei Wochen krankgeschrieben.
Die andere Seite dieser tragischen Geschichte sind die Eltern von Stefan S., die noch immer mit ihrer Trauer beschäftigt seien. Laut Spiegel Online sagte ihr Anwalt Ingo-Julian Rösch vor Gericht über Klaus und Martha S.: «Sie können nichts dafür, sie sind betroffen und gestraft genug.»
Was wäre, wenn alle Lokführer klagen würden?
Ursprünglich wollte der Lokführer ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro. Die Richterin hatte angedeutet, dass diese Forderung chancenlos sei. Denkbar sei allenfalls ein finanzieller Ausgleich von 3000 bis 5000 Euro. Die Kläger sollten daher überlegen, ob sie einen monatelangen Prozess in Kauf nehmen und dabei das Risiko eingehen wollten, am Ende leer auszugehen. Zudem würde ein solcher Prozess für den Lokführer sicherlich eine große psychische Belastung darstellen. «Ich habe keinen Bock mehr, das noch mal durchzukauen», sagte er vor Gericht.
Einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Gerichts wollen die Anwälte in den kommenden beiden Wochen prüfen. Dabei soll auch die genaue Summe - wahrscheinlich ein Betrag zwischen 3000 und 5000 Euro - ausgehandelt werden. Dies vereinbarten die Juristen nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Trotzdem bleibt eine Frage offen: Was wäre, wenn alle Lokführer klagen würden, die einen Menschen überfahren? Das Eisenbahn-Bundesamt wies für das Jahr 2007 insgesamt 720 Eisenbahnsuizide aus, für das Jahr 2008 wurden 714 genannt. Es wäre eine Prozesslawine, die über die deutschen Gerichte rollen würde.
jag/rzf/news.de/dpa
ich bin selber U-Bahn fahrer und habe in januar Personenunfall in München gehabt, es war Suizid ein Rentner (habe nachher erfahren). 4 wochen lang leidet meine familie und ich darunter Alpträume, Schlaflosigkeit, wenig essen und immer frag ich mich hätte ich was ändern können? und was ist mit seiner familie !!! bis heute seh ich die letzten 5 sekunden vor sein sprung als wäre gerade passiert, dazu ca. 30 menschen standen am Bahnsteig und haben alles gesehen.. warum zerstört jemand soviele Menschenleben mit sein tot???? ich bin auf mein gehalt sehr angewesen da ich auch kinder habe zum ernähren
jetzt antwortenKommentar meldenDurch Suizid werden andere Menschen zwangsinvolviert, diese werden ebenso zu Opfern und suchen den Schuldigen. Den gibt es aber nicht (mehr). Ein solches Trauma kann durch Geldforderungen an Dritte, die ebenfalls Opfer, zumindest Leidende geworden sind, nicht ausgelöscht werden. Es muss ertragen werden. Ein trauriges Zeichen unserer empathielosen Gesellschaft: auch beim Sterben herrscht Rücksichtslosigkeit und Egoismus!!! Wie tief kann der Mensch sinken?
jetzt antwortenKommentar meldenWieder so ein gestikulierender Klugsch...Besserwisser,der andere Leute als Kleingeister bezeichnet und Müll von sich gibt.. Hab nooch kein Kleinkind gesehen,was Selbstmord begeht?! Das,was erwachsene Menschen da anstellen,ist und bleibtegoistisch,weil man mit so einer Sache immer auch andere Menschen mit hineinzieht! Man muß deswegen nicht Lokführer traumatisieren und Züge zum Stillstand bringen,sowas ginge auch leiser..Ich will hier bestimmt keine Empfehlungen geben,WIE man sowas macht,weil ich davon nichts halte! Aber vor den Zug werfen,ist und bleibt eine Sauerei,in JEDER Hinsicht!
jetzt antwortenKommentar meldenUnd für Selbstmord ihres Kindes sollen die Eltern haften? Wildgewordene Kleinbürger suchen Sündenböcke und werden zum Querulanten, wie dieser Lokführer. Leider gibt es den Tatbestand der Richterbelästigung nicht. Im Übrigen sind Überreste menschlicher Körper kein Dreck. Eine etwas pietätvollere Ausdrucksweise würde Ihrem Anliegen gut anstehen.
jetzt antwortenKommentar meldenSchlimm,was sich hier für Wichtigtuer aufspielen.. Ich finde jedenfalls das Verhalten eines solchen SElbstmörders hoch egoistisch,es gibt tausend andere Arten,sich "sauberer" das Leben zu nehmen,ohne ein Massenspektakel zu veranstalten! Mir tun die Lokführer leid und die Leute,die den Dreck dann von den Schienen kratzen dürfen..
jetzt antwortenKommentar meldenWer hier mehr durchgeknallt ist, die Justiz o. Lokomotivfahrer, ist hoch streitig. Und wenn man hört, dass dieser Mensch keinen Bock mehr hat, das durchzukauen, dann weiß jeder, was für ein Sensibelchen wir hier vor uns haben. Hier ist der Gesetzgeber gefordert: Ab in den Knast für willkürliche Klagen, die die Justiz mit Prozessen beleidigen. Auch für den Anwalt, der diese Klage einreicht. Minimum 2 Jahre für den Kläger, das Doppelte für seinen Anwalt. Und der Richterin auch noch einen Zuschlag, weil sie zu einem absurden Vergleich drängt.Aber auch die geldgeile Ehefrau muss belangt werden.
jetzt antwortenKommentar meldenIn D sehe ich keine Chance. Die Hinterbliebenen eines tötlich verletzten Opfers bekommen nicht einmal Schmerzensgeld, wenn nicht das Opfer noch vor seinem Ableben auf selbiges Klage erhoben hat. Warum also umgekehrt? Aber ganz so pervers ist die Klage im vorliegenden Fall nicht. In Japan, dem Land mit viel höherer Suizidrate als D, werden die Hinterbliebenen zu Reparaturzahlungen herangezogen. Dies soll Druck auf die Suizidgefährdeten ausüben, zumindest nicht eine öffentliche Show aus ihrem Suizid zu machen. Shinkansen, Kegon Fall... sind in Japan trotzdem beliebte Orte für ein tragisches Ende
jetzt antwortenKommentar meldenWie krank ist das denn!! Soll der Lokführer doch den toten Selbstmörder verklagen. Was können denn die Eltern dazu? Die sind ja selbst in Trauer und traumatisiert bei so einem Geschehniss. Einfach nur noch krank woraus mancher sich versucht zu bereichern....
jetzt antwortenKommentar meldenMir ist als Ex-Lokfahrer (vor ca. 45 Jahren), unklar wie das heute geht. Im Strassenverkehr heisst die Nummer Fahrerflucht. Damals hatte man ein Problem, wenn die Leiche nicht unter dem Zug lag (sondern dahinter). Welche Menschenverachtung steckt denn seitens der Auftraggeber von Dienstvorschriften dahinter, dass man das erst bei einer "Kontroll"-Fahrt merken kann. Wenn wir das im Griff haben, ist auch der Amtsarzt kein Problem mehr und die Klage ein unnötiger Affront. Vermutlich fand der Suizid ja auf Gelände der DB statt, die spielt aber offensichtlich keine Rolle - erstaunlich.
jetzt antwortenKommentar meldenIch kann die Lokführer sehr gut verstehen und würde es völlig berechtigt finden,Schmerzensgeld dafür zu verlangen! Diese armen Kerle sind wahrscheinlich traumatisiert für den Rest ihres Lebens,wegen dieser Egoisten,die sich vor den Zug schmeißen! Wer Selbstmord begehen will,soll das im stillen machen und nicht unschuldigen Menschen da mit hieneinziehen!!!
jetzt antwortenKommentar meldenDas hört sich nicht nur pervers an , das ist bei nüchterner Betrachtung auch ungerechtfertigt! Wie können Eltern, die schon gestraft genug durch den Tod Ihres Kindes sind, zusätzlich für die Folgen eins solchen Selbstmords verantwortlich gemacht werden.Dann müsste auch der Vater des norwegischen Wahnsinnigen haftbar gemacht werden! So eine Klage passt gut zu einem deutschen Bahnbeamten mit Vollkasko Mentalität! Man kann auf disem Planeten nicht immer jemanden verantwortlich machen.Das Leben ist lebensgefährlich!!
jetzt antwortenKommentar meldenDas hört sich nicht nur pervers an , das ist bei nüchterner Betrachtung auch ungerechtfertigt! Wie können Eltern, die schon gestraft genug durch den Tod Ihres Kindes sind, zusätzlich für die Folgen eins solchen Selbstmords verantwortlich gemacht werden.Dann müsste auch der Vater des norwegischen Wahnsinnigen haftbar gemacht werden! So eine Klage passt gut zu einem deutschen Bahnbeamten mit Vollkasko Mentalität! Man kann auf disem Planeten nicht immer jemanden verantwortlich machen.Das Leben ist lebensgefährlich!!
jetzt antwortenKommentar meldenEs hört sich im ersten Augenblick pervers an, ist aber nicht ganz unbegründet. Denn Selbstmörder stellen mit ihrer Tat gleichzeitig die von ihnen willkürlich gewählten Hinrichter an den Rand des menschlichen und seelischen Abgrunds. Auch für diese Opfer - denn sie sind nichts anderes - ändert sich das Leben von jetzt auf nachher schlagartig zum Negativen hin. Manche seelisch Kranken, das durfte ich gerade bei meiner Lebensgefährtin selbst erfahren, gehören entweder weggeschlossen oder in einen Lebenskreis versetzt, der eine Heilung garantiert. Auch durch Trennung von Partner oder Familie.
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