Sa., 26.05.12

Zeitarbeiter 27.07.2011 Klagen erlaubt

Zeitarbeiter dürfen Klagen (Foto)
Auch wenn sie nicht dauerhaft beschäftigt werden: Zeitarbeiter dürfen Entleihfirmen verklagen. Bild: dpa

Sie füllen Lücken, machen die Arbeit, für die niemand fest eingestellt wird - und das oft zu schlechten Bedingungen: Zeitarbeiter. Rechtlos sind sie deshalb jedoch nicht. Pech für die Firmen, die ohne Zeitarbeiter nicht auskommen.

Ein Recht auf Auskünfte darüber, wie die Beschäftigungsbedingungen festangestellter Mitarbeiter aussehen? Die verweigerte ein Betrieb in dem Glauben, dass der Zeitarbeiter das Unternehmen nicht verklagen könne, denn er sei nur in der Zeitarbeitsfirma angestellt. Das sah das Landesarbeitsgericht Köln anders.

Der Betroffene habe zwar keinen Vertrag mit der Firma, die ihn entliehen habe. Doch der Entleiher gliedere den Arbeitnehmer für die betreffende Zeit ein und habe während der Beschäftigungszeit auch das Weisungsrecht. Zudem müsse das Unternehmen auch «arbeitsvertragsähnliche» Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber dem Zeitarbeiter erfüllen. Deshalb dürfe der Arbeitnehmer das Unternehmen auch auf Auskünfte verklagen (Az. 4 Ta 78/11).

Rund 2,3 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind Zeitarbeiter. Bis zum Jahresende werden laut Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister bis zu eine Million Menschen über diese Form der Arbeit beschäftigt sein.

ham/som/rzf/news.de/dapd
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
noch 600 Zeichen übrig
Kommentar  
Ihr Name
Ihre Emailadresse
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'
Wir empfehlen
Anzeige
Facebook
Twitterbox
Follow Us!
Anzeige