Sa., 26.05.12

Höhere Freibeträge 28.07.2011 Mehr Steuern zurück dank Umzug

Umzug (Foto)
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann Kosten für den Umzug von der Steuer absetzen.   Bild: dpa

Wohnungen besichtigen, doppelte Miete und der Nachhilfeunterricht für die Kinder - alles ist von der Steuer absetzbar. Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen, können ab dem 1. August höhere Pauschalen geltend machen.

Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verkürzt. Von der Steuer lassen sich dann Kosten für den Transport der Möbel, aber auch für einen Makler absetzen. Selbst Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und doppelte Mietzahlungen reduzieren die Steuerlast.

Wer zudem Kinder hat, die wegen des Umzugs die Schule wechseln müssen und deshalb Nachhilfeunterricht brauchen, kann diese Kosten ab 1. August mit bis zu 1617 Euro pro Kind absetzen. Bislang galt ein Höchstbetrag von 1603 Euro.

Für sonstige Umzugskosten kann darüber hinaus ein Pauschbetrag angesetzt werden. Ab dem 1. August können Singles pauschal 641 Euro (bisher 636 Euro) und Verheiratete 1283 Euro (bisher 1271 Euro) als sonstige Umzugskosten geltend machen. Ziehen Kinder oder weitere Familienangehörige mit um, können für diese pro Person je 283 Euro (bisher 280 Euro) angesetzt werden.

Die höheren Pauschalen gelten aber nur, wenn der Umzug nach dem 31. Juli 2011 beendet wurde, erklärt der Bund der Steuerzahler. Statt der Umzugspauschalen können die sonstigen Umzugskosten auch einzeln nachgewiesen werden. Dann müssen dem Finanzamt jedoch alle Rechnungen vorgelegt werden.

rli/ham/rzf/news.de/dapd
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