Sa., 26.05.12

Loveparade-Lehren 24.07.2011 Die partyfreie Westzone

Loveparade-Jahrestag (Foto)
Silhouetten von Menschen im Tunnel der Karl-Lehr-Straße in Duisburg: Seit der Massenpanik sind viele Veranstaltungen in NRW abgesagt worden.   Bild: dpa

Von news.de-Redakteur Jan Grundmann

Nach dem Loveparade-Unglück erließ NRW im Eiltempo Notverordnungen für Großveranstaltungen. Wegen der schärferen Regeln wurden viele Feste abgesagt. Oder es gab Beachpartys ohne Strand. Während Veranstalter wüten, gehen der Polizei die Regeln längst nicht weit genug.

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In den Tagen nach der Katastrophe von Duisburg konnte der Aktionismus nicht schrill genug werden. Großveranstaltungen brauchen schärfere Auflagen, strengere Kontrollen, so der Tenor. Sogar Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) schaltete sich nach der Massenpanik mit 21 Toten ein. «Es gibt eben auch Fälle, in denen eine Stadt sich zu viel zutraut», sagte de Maizière. Deshalb sollten notfalls die Länder eingreifen, wenn sie eine Kommune für überfordert halten.

Konkrete Ergebnisse blieben aus - fast überall. Als einziges Bundesland verschärfte das Land Nordrhein-Westfalen, in dem die Katastrophe stattfand, die Regelungen für Großveranstaltungen. NRW-Innenminister Ralf Jäger forderte, eine Veranstaltung müsse bei Bedenken «ohne Wenn und Aber» abgesagt werden - und erließ hektische Direktiven.

Amtsstuben verunsichert, Veranstalter sauer

Von nun an galt die Pflicht, bei fehlendem Einvernehmen, etwa von Seiten der Polizei, die nächst höhere Verwaltungsinstanz anzurufen. Dieses Einvernehmen fehlte bei der Loveparade, sowohl Teile der Stadtverwaltung als auch die Polizei hatten teilweise Bedenken angemeldet. Ein Sicherheitskonzept wurde nun zur Pflicht für jede Veranstaltung. Allerdings mussten die Behörden dies nicht prüfen, sondern nur ein Häkchen machen, das es vorliegt. «Unsere neuen Anforderungen haben zu einer höheren Sensibilität bei Veranstaltern und Genehmigungsbehörden geführt», lobte NRW-Innenminister Jäger die Verordnung.

Loveparade-Jahrestag
Dauertrauer und Dauerermittlung
Video: jag/news.de

Doch vor allem Veranstalter sind nicht glücklich mit der Verordnung. Sie habe für Verunsicherung in den Amtsstuben gesorgt, weil konkrete Regelungen fehlen und nicht einmal der Begriff der Großveranstaltung geklärt sei. Die Ordnungsämter seien besonders in den Monaten nach der Katastrophe über das Ziel hinausgeschossen. In der Folge wurden vielen Veranstaltungen Nachbesserungen verordnet.  Doch viele Veranstalter wollten oder konnten nicht anders - und sagten die Feste reihenweise ab, etwa den «Kumpeltag 2010» in Oer-Erkenschwick oder den  Aktionstag «MitMenschen» in Hattingen.

Polizei fordert Vetorecht für Veranstaltungen

In diesem Jahr fielen etwa das Essener Pfingst Open-Air und das Umsonst-und-Draußen Festival in Werden den neuen Bestimmungen zum Opfer. Auch Karnevalsumzüge wurden abgesagt. In Duisburg gibt es am Wochenende des Loveparade-Jahrestags eine Beachparty - allerdings ohne Strand. Die Kante zum Seeufer wurde mit einem 1,10-Meter-hohen Zaun abgesperrt, weil sie nach Auffassung der Behörden ein Risiko für die Besucher darstellt, die die 14 Konzerte verfolgen wollen.

Während die Veranstalter verärgert sind, hält die Polizei die Konsequenzen für zu zaghaft. Sie fordert ein echtes Vetorecht - wenn Bedenken gegen eine Veranstaltung herrschen. «Die Konsequenz der Loveparade muss klar und deutlich sein: Die Polizei muss die Rote Karte in der Hand halten können», sagt Frank Richter, Landesvorsitzender Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen, auf news.de-Anfrage.

«Unsere Einsatzleiter haben die Erfahrung von Fußballspielen, Demonstrationen, Facebook-Partys. Wir müssen sagen können: Hier ist Schluss.» Das müsse auch für bereits genehmigte Veranstaltungen gelten. «Wenn nicht genügend Kräfte zur Verfügung stehen, muss die Polizei nein sagen können», so Richter, «und zwar unabhängig von kommerziellen Interessen».

Lesen Sie auf Seite 2, wie der Stand der Ermittlungen ist - und wann mit einer Anklage zu rechnen ist.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt gegen 16 Personen - elf Mitglieder der Duisburger Stadtverwaltung, vier Ex-Mitarbeiter von Lopavent, dem Loveparade-Veranstalter, sowie den Einsatzleiter der Polizei. Wegen der enormen Mengen von Daten und mehr als 3000 Zeugen würden die Ermitttlungen noch einige Monate in Anspruch nehmen, sagte der Duisburger Staatsanwalt Rolf Haferkamp.

Etwas konkreter äußerte sich Julius F. Reiter, ein Rechtsanwalt, der mehr als 70 Loveparade-Opfer vertritt. «Die Anklage wird voraussichtlich frühestens 2012 erhoben werden. Das Gerichtsverfahren kann danach Jahre dauern. Es ist nicht abzusehen, wann das unwürdige Gezerre, dem jeweils anderen die Schuld zuzuschieben, beendet sein wird.»

Lesen Sie auf Seite 3, wie die Entschädigungszahlungen für Angehörige laufen.

Eine Entschädigungsvereinbarung haben Vertreter der Versicherung Axa und der Stadt Duisburg am 27. Mai 2011 unterschrieben. Danach wurde mit der Regulierung aller berechtigten Ansprüche begonnen. Dass die Schuldfrage immer noch nicht geklärt sei, solle nicht zulasten von Opfern und Angehörigen gehen, so die Stadt.

Die Axa ist der Haftpflichtversicherer des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Insgesamt hätten rund 290 Menschen Schadenersatz eingefordert, sagte ein Axa-Sprecher. Zur Höhe der Ansprüche wollte der Sprecher keine Angaben machen. Insgesamt habe die Axa für die Loveparade-Katastrophe zehn Millionen Euro Rückstellungen gebildet.

Bereits kurz nach der Katastrophe hatten die Axa, Lopavent-Chef Rainer Schaller und die Stadt Duisburg 1,5 Millionen Euro Soforthilfe bereitgestellt. Von dem Geld wurden unter anderem Beerdigungen bezahlt. Und Nordrhein-Westfalen hatte nach der Katastrophe einen Soforthilfefonds ins Leben gerufen. Bis zu 20.000 Euro hatten Hinterbliebene und Schwerverletzte kurz nach dem Unglück bekommen.

phs/news.de/dpa
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Kai Abrell
  • Kommentar 1
  • 24.07.2011 13:00
 

Es gibt keine Notverordnung und keine neuen Gesetze. Es gilt in NRW nach wie vor die Sonderbauverordnung SBauVO NRW. Neue Gestze und Verordnungen sind überhaupt nicht nötig - die Loveparade wurde möglich durch die vorsätzliche Missachtung geltenden Rechts. Jetzt die Durchsetzung bestehenden Rechts als Rechtsänderung oder angeblich neue Verordnung zu bezeichnen, ist falsch. Die Polizei hat längst das Vetorecht, in der SBauVO NRW wird in § 43 (2) ein Einvernehmen u.a. mit der Polizei gefordert. Wen die Polizei also kein Einvernehmen erklärt, darf die Veranstaltung nicht genehmigt werden.

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