Sa., 26.05.12

Internet-Führerschein 03.07.2011 Minister wollen Facebook-Partys verbieten

«We love Thessa»: Elf Festnahmen bei Facebook-Party (Foto)
Zu Thessas Geburtstag uferte die Facebook-Partywelle erstmals aus. Bild: dpa

Wenn urplötzlich Tausende Menschen an denselben Ort strömen, ist die Polizei hoffnungslos überfordert. Deshalb wollen die Innenminister mehrerer Länder jetzt die ausufernden Facebook-Partys verbieten - und fordern einen Internet-Führerschein.

Aus harmlosen Geburtstagspartys werden in der letzten Zeit immer häufiger ausufernde Massenevents. «Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, müssen Facebook-Partys im Vorweg verboten werden», sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der Welt am Sonntag. Fänden solche Massenaufläufe bereits statt, müssten sie mit Platzverweisen aufgelöst werden.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) sieht das ähnlich. «Gibt es im Vorfeld einer angekündigten Facebook-Party konkrete Hinweise auf eine Gefahr für Teilnehmer oder unbeteiligte Dritte, ist es die Aufgabe einer kommunalen Ordnungsbehörde, die Veranstaltung zu untersagen», sagte er der Zeitung.

Anfang Juni hatte eine Jugendliche in Hamburg versehentlich ihre Party zum 16. Geburtstag über das Onlinenetzwerk Facebook öffentlich angekündigt. Daraufhin kamen 1600 ungebetene Gäste. 100 Polizisten waren im Einsatz, elf Feiernde wurden wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Am Pfingstwochenende löste die Polizei in mehreren Städten Facebook-Partys auf. Kurz darauf wurden in Wuppertal bei einer spontanen Feier mit 800 Teilnehmern 41 junge Leute vorübergehend in Gewahrsam genommen. Es gab 16 Verletzte.

Minister fordert Internet-Führerschein

Schünemann sagte der Welt am Sonntag, die Länder müssten die geltenden Gesetze konsequent anwenden und ihre Aufklärungsarbeit bei Jugendlichen und Eltern verbessern. Nötig sei ein «Internet-Führerschein» in den Schulen, um über die Gefahren von Facebook aufzuklären. «Die Jugendlichen wissen doch oft gar nicht, was sie anrichten.» Die Kommunen würden ihren Aufwand den Eltern in Rechnung stellen: «Sie müssen dann für die Schäden und Müllabfuhr aufkommen. Das kann schon mal mehrere tausend Euro kosten.»

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte, dass aus einer harmlosen Geburtstagseinladung schnell ein «massives Sicherheitsproblem» mit unabsehbaren Folgen werden könne. Für den Einladenden entstünden manchmal «immense Kosten», weil das Ziel solcher «Partygäste» oft nur Randale und Zerstörung sei. «Wird wegen Straftaten ermittelt, muss der Verursacher womöglich auch die Kosten des Polizeieinsatzes zahlen», sagte Herrmann.

cvd/news.de/dpa
Leserkommentare (9) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • DerMixer
  • Kommentar 9
  • 04.07.2011 15:52
 

zu Komentar 8: Na ja... der Haken war ja nciht falsch. nur an der falschen Stelle. Der entsprechende User wolte ja nur seine freunde und nciht ganz Deutschland einladen. Da ist schon ein unterschied. Andererseits frag ich mich halt folgendes: Wie kann ein Mensch der eine Feier veranstalltet für die Straftaten von Gästen haftbar gemacht werden? Hier hats sich aber jemand GANZ einfach gemacht. Irgendwie hatt ich ja gehofft in Deutschland ist der Verursacher schuldig und nicht das Opfer.

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  • Hans Christian Berchtold
  • Kommentar 8
  • 04.07.2011 12:06
 

zu Kommentar 6 Irrtum kato! Wenn eine 16jährige oder 30 oder 50 oder 10 jährige ein Klick macht, dann ist dem Klick einiges vorausgegangen, nämlich ein Plan oder eine Idee,oder Blödsinn. Denn eine Einladung zu solchen TReffen muss überlegt sein und verfasst. Sonst kannst du klicken so oft und so lange du willst. Stimmts? Also stets mit Vorsatz! Was wenn das einreißt mit dem Unfug, wer bezahlt den Schaden?

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  • Michel1966
  • Kommentar 7
  • 03.07.2011 21:53
 

Wenn Politiker auch für IHREN Mist gerade stehen geht das doch voll in Ordnung. Aber da Politiker sehr gerne unsere Steuergelder verschwenden, sollten sie es bei dem "Führerschein" belassen !

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  • kato
  • Kommentar 6
  • 03.07.2011 20:31
 Antwort auf Kommentar 3

wer soll denn hier der Verursacher sein? Eine 16jährige, die Eltern oder FAcebook ? Dies war ein Versehen und kann eben nicht zurück geholt werden! Und wie kann es sein, dass ein fehlerhafter Klick einer 16jährigen zu dem persönlichen Ruin dieser bzw. Ihrer Eltern werden soll? Immerhin hat die BRD einen Personalausweis geschaffen, mit welchem Verträge über das Internet vereinfacht abgeschlossen werden. Hier auch nur mit einem Klick und das, obwohl die deutsche Gesetzgebung das Internet nicht im Griff hat! Facebook macht es möglich, dass eben mit einem Haken ganz Deutschland eingeladen wird!

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  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 5
  • 03.07.2011 19:45
 

Verbieterles ist das reizvolle Spiel der Politiker. Wenn die Schwachköpfe so weitermachen, dann rüstet ER zur Verbieterles-Party per Netz.

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  • Tommy
  • Kommentar 4
  • 03.07.2011 16:03
 

Also früher hat man Geburtstagseinladungen per Karte oder mündlich gemacht. Geht das denn heute nicht mehr?

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  • Beobachter
  • Kommentar 3
  • 03.07.2011 15:04
 

Ich stimme Herrn Berchtold zu. Die Verursacher müssen für die Schäden aufkommen, danach wird es nicht mehr passieren. Freunde und Bekannte die das mitbekommen, werden danach auch besser aufpassen. Mit konsequenter Anwendung von Gesetzen, wird sich das von selbst regulieren. "Lernen durch Schmerz" funktioniert bei "Extremen" immernoch am besten.

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  • qwe
  • Kommentar 2
  • 03.07.2011 14:30
 

Wenn dann auch noch alle Berufstätige/Politiker den Führerschein machen, dann ist mir der Grund egal - den finde ich sollte dann auch jeder machen. Also FALLS er eingeführt werden sollte.

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  • Hans Christian Berchtold
  • Kommentar 1
  • 03.07.2011 13:57
 

Wenn horrende Kosten entstehen, durch inhumanes Betragen einiger Zeitgenossen, die mit der S-Bahn durch die Kinderstube gerast sind, müssen das die Verursacher bezahlen.Ob Facebook als Medium genommen wird, ist zweitrangig. Man kann das Net nicht verbieten. Es müssen solche Strolche im Zaum gehalten werden. Und das geht nur über die Geldbörse.Sonst artet das ins Unendliche aus und das ist nicht der Zweck.

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