Sa., 26.05.12

Kindsmord 29.06.2011 Polizistin ersticht ihr Baby und muss ins Gefängnis

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Hier werden Spielwaren auf Schadstoffe getestet. Doch eine Polizistin setzte wirklich die Schere an ihr Neugeborenes. Bild: dpa

Sie hatte Angst, ihren Freund zu verlieren - weil der nicht der Vater des Neugeborenen war. Deshalb erstach eine 25-jährige Polizistin ihr eigenes Baby mit einer Schere. Viereinhalb Jahre mus die Beamtin dafür in den Knast.

Die Tat hatte für Aufsehen gesorgt. Ausgerechnet eine Polizeibeamtin ersticht ihr neugeborenes Baby mit einer Schere. Erklären konnte sich die 25-Jährige ihr Verhalten auch vor dem Landgericht Verden nicht. Immer wieder war sie während des Prozesses in Tränen ausgebrochen. So auch am Mittwoch bei der Urteilsverkündung: Viereinhalb Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die junge Frau das Kind im Juli 2010« nach einer verdrängten Schwangerschaft in ihrem Haus im niedersächsischen Scheeßel tötete. Ursprünglich angeklagt worden war die junge Frau wegen Mordes. Doch niedere Beweggründe wurden während des Prozesses nicht deutlich, sodass auch die Staatsanwaltschaft auf Totschlag plädiert hatte.

Frau wollte Freund nicht verlieren

Vielmehr ging der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk, wie er in seiner Urteilsbegründung sagte, davon aus, dass die Polizeibeamtin Angst hatte, ihren Freund zu verlieren. Er war nicht der Vater des Kindes. Warum sie aber aus «persönlich und wirtschaftlich geordneten Verhältnissen» heraus, eine solch schwerwiegende Tat beging, blieb am Ende offen. Die Familie der jungen Frau hatte auch nach der Tat zu ihr gestanden und im Zuschauerraum die Verhandlung verfolgt.

Die Angeklagte hatte ihren späteren Lebensgefährten kennengelernt, als sie im Oktober 2009 bei der Autobahnpolizei Sittensen angefangen hatte. Von ihrem vorherigen Freund hatte sie sich getrennt - nicht wissend, dass sie von ihm ungewollt schwanger war. Als sie dann bemerkte, dass sie immer dicker wurde, habe sie den Gedanken an eine Schwangerschaft verdrängt, sagte Stronczyk. Auf Nachfragen von Freunden habe sie geantwortet, sie habe wegen falscher Ernährung und fehlendem Sport» zugenommen.

Hochschwanger an Staffelllauf teilgenommen

Noch zwei Wochen vor der Geburt nahm sie an einem Staffellauf teil und rutschte im Beisein von Freunden in einem Freizeitbad im Bikini bäuchlings eine Wildwasserbahn hinunter. «Ihr Verhalten war nicht typisch für eine hochschwangere Frau», sagte Stronczyk. Der Angeklagten sei erst nach Einsetzen der Wehen bewusst geworden, dass sie schwanger sei. Da hatte ihr Freund ihr gerade einen Heiratsantrag gemacht. Die Beziehung zu ihrem Verlobten sei der Mittelpunkt ihres Lebens gewesen, betonte Stronczyk.

Während ihr Freund schlief, zog sich die Angeklagte in das Gästezimmer zurück, um das Kind heimlich zur Welt zu bringen. Kamen Wehen, hielt sie sich den Mund zu, um ihren Freund nicht zu wecken. Noch bevor das Kind da war, habe sie beschlossen, es zu töten, gab der Richter seine Einschätzung wieder.

Die Angeklagte hatte angegeben, womöglich sei sie beim Durchtrennen der Nabelschnur mit der Schere ausgerutscht. Sie könne sich aber an die Situation nicht mehr erinnern. Doch das Gericht schloss einen Unfall aus. «Es gab keine Rettungsbemühungen», sagte Stronczyk. Das Baby war durch einen Stich in den Bauch gestorben.

Auf der Geburtstagfeier nach dem Mord wirkte sie ganz normal

Anschließend hatte die Angeklagte sämtliche Spuren der Geburt beseitigt und das Kind, eingewickelt in ein Handtuch und eine Plastiktüte, unter dem Bett verstaut. Am nächsten Tag ging sie zusammen mit ihrem Freund auf eine Geburtstagsfeier. Zeugen sagten aus, sie sei «wie immer gewesen» an dem Abend. Später versteckte sie den Leichnam in einer Katzenbox in der Abstellkammer, vier Tage nach der Geburt fuhr sie mit dem Motorrad und dem toten Kind im Rucksack zu einem Seitenarm der Wümme und vergrub dort die Leiche.

Als sie zu ihrem Freund nach Hause zurückkehrte, brach sie zusammen und erzählte alles. Beide gingen zur Polizei. Das Geständnis und die Selbstanzeige der Angeklagten wirkten sich strafmildernd aus, sagte Stronczyk. Andernfalls wäre die Tat nie ans Licht gekommen. Zudem habe sie Reue gezeigt und sei «glaubwürdig erschüttert, über das, was sie getan hat». Zudem habe die Tat schwerwiegende berufliche Konsequenzen. «Sie wird ihren Beamtenstatus verlieren», sagte der Richter.

Die Verteidigung kündigte Revision an. Sie hatte auf eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr, sagte der Vorsitzende Richter. Vermutlich werde sie nur noch zwei Jahre absitzen müssen. «Das ist ein relativ überschaubarer Rahmen», sagte Stronczyk.

 

jag/news.de/dapd
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