Sa., 26.05.12

Bodenfelde 27.06.2011 Kannibale kommt für immer hinter Gitter

Lebenslang für Teenager-Mörder in Bodenfelde (Foto)
Nie wieder frei: Doppelmörder Jan O. bekommt im Landgericht Göttingen von einem Justizbeamten Handschellen angelegt. Bild: dpa

Er ermordete zwei Jugendliche auf bestialische Weise - und sagte vor Gericht: «Ich weiß nicht, was mich geritten hat.» Jetzt wird der 26-jährige Mörder für immer weggesperrt: Psychiatrie, lebenslange Haft und anschließend Sicherungsverwahrung.

 

Der Doppelmörder wird für immer weggesperrt: Das Landgericht Göttingen verurteilte den 26-jährigen Jan O. zu lebenslanger Haftstrafe. Bevor er seine Haftstrafe absitzt, kommt er in die Psychiatrie, sagte Richter Ralf Günther. Im Anschluss an die Gefängnisstrafe muss er in Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung will eine Revision prüfen. Maßgeblich für den Schuldspruch war nach Darstellung Günthers das Geständnis des Täters.

Während des Prozesses hatte Jan O. gestanden, die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias im November 2010 auf grausame Art ermordet zu haben. In seinem Geständnis gab er auch kannibalische Handlungen zu. Das Blut der 14-jährigen Nina leckte er von ihrem Gesicht, aus einer Wunde am Hals biss er ein Stück Fleisch ab und aß es.

«Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat»

Der Richter bezeichnete die Taten als einen «Exzess der Gewalt» und eine «schier unvorstellbare Dimension des Unrechts». Jan O. habe nicht nur die beiden Jugendlichen grausam ermordet, sondern auch die Angehörigen schwer getroffen. Die Eltern traten als Nebenkläger auf.

Mit seinem Urteil ging das Gericht überraschend über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte wegen verminderter Schuldfähigkeit eine 15-jährige Haftstrafe, die Unterbringung in der Psychiatrie und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine geringere Haftstrafe sowie den Verzicht auf die Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort für seine Taten. «Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat», sagte er.

Heimtückisch gemordet

Nach Angaben des Gerichts hat O. die Morde zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, zur Verdeckung anderer Straftaten und heimtückisch begangen. Die verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht lediglich bei der Ermordung Ninas. Dort sei O.s Störung der sexuellen Präferenz deutlich geworden. Dennoch machte Günther klar: «Es ist ein Mord. Er hat ein Kind getötet und hat das auf eine besonders verachtenswerte Weise getan.»

Bei einer verminderten Schuldfähigkeit kann das Gericht die Strafe auf maximal 15 Jahre reduzieren. Für die Tat an Nina entschied sich das Gericht für 13 Jahre und zehn Monate. Strafmildernd habe hier vor allem das Geständnis des Angeklagten beachtet werden müssen, sagte Günther.

Allerdings sei bei dem fünf Tage später folgenden Mord an Tobias keine verminderte Schuldfähigkeit gegeben, weshalb der Richter insgesamt eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängte. Er habe den Jungen von Anfang an töten wollen, sagte Günther. Die dem Angeklagten von Sachverständigen attestierte Persönlichkeitsstörung habe sich bei dem Mord an Tobias nicht maßgeblich ausgewirkt. O. sei in der Lage gewesen, «bei Erkennen der Umstände die Situation zu erfassen und abzuwägen», sagte Günther.

beu/sis/cvd/news.de/dpa/dapd
Leserkommentare (5) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Texas Shooter
  • Kommentar 5
  • 28.06.2011 13:16
 

Im Allgemeinen bin ich nicht für die Todesstrafe,aber in besonderen Fällen,wenn eindeutige Beweise vorliegen,der Täter geständig ist und seine Aussagen in allen Bereichen zu 100% den Beweisen standhalten sollte dieser die gleiche Strafe für eine Schuld bekommen,die er Unschuldigen hat zukommen lassen. Dies würde der Sache gerecht werden,den hinterbliebenen Eltern eine gewisse,wenn auch nicht heilende Genugtuung bringen und dem Staat die weiteren Kosten einer lebenslangen Unterbringung solcher Monster ersparen.

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  • Schabernac
  • Kommentar 4
  • 28.06.2011 11:14
 

"Urteil im Namen des Volkes" Immer wieder müssen wir bei Urteilen, die mehr zum Vorteil dieser Täter ausgesprochen werden uns als Volk über solch perversen, juristische Zustände ärgern. Wo bleiben denn da die Opfer? muss denn immer wieder den Tätern geholfen werden? Leistet denn da diese Justiz nicht den Tätern Vorschub für mangelndes Unrechtsbewusstsein?Haben denn auch diese Rechtsanwälte, die diese Täter (gegen Honorar)verteidigen nicht auch, eine Produktkthaftung? Meine Meinung Kinder sind unsere Zukunft und bedürfen besonderen Schutz und daher besondere Strafzumessung.Im Namen des Volkes.!

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  • Schabernac
  • Kommentar 3
  • 28.06.2011 10:55
 

Habe nach meiner Scheidung 1999 für meinen Sohn damals das alleinige Sorgerecht erhalten.Habe meinen Sohn gewaltfrei,mit Zuwendung und viel Liebe erzogen.Hat ABI und abgeschlossene Berufsausbildung.Er wurde 1997 von einen Erwachsenen Mann derart geschlagen,dass er Gehirnerschütterung hatte.Dieser Täter bekam von mir die entsprechende tätliche Antwort,da die Justiz auf der ganzen Linie bei Kindesmisshandlungen versagt und unfähig ist solche Täter und Triebtäter angemessen zu bestrafen. Es ist einfach pervers immer wieder zur Kenntnis nehmen zu müssen,dass wir ein Rechtsstaat seien."

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  • z osenberg
  • Kommentar 2
  • 27.06.2011 19:43
 

Lebenslänglich - nur einmal Lebenslänglich? Für zwei Menschenleben? Die sind nicht gestorben, sondern brutal ermordet!!! Die Angehörige tun mir sehr Leid. Die armen Kinder können nicht mehr: Zeitung lesen - wie er; Filme gucken - wie er; atmen - wie er UNGERECHT!!!!!!!!!!! ER verdient doch zweimal 80 Jahre für zwei Menschenleben. Wir wollen ihm kein Urecht tun, am Besten direkt begraben.

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  • Lockowski43
  • Kommentar 1
  • 27.06.2011 16:59
 

Endlich mal ein Urteil, bei dem der Täter die volle Ausschöpfung der Sanktionsmöglichkeiten eines Gerichtes zu spüren bekommt. Wenn er dann nicht nach Strafverbüssung von schlauen Psychologen als nicht mehr gefährdet eingestuft wird und die Sicherungsverwahrung ausgesetzt wird, bleibt er hoffentlich bis zu seinem Lebensende da, wo er keine Kinder mehr töten kann.

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