Sa., 26.05.12

Verbraucherrecht 24.06.2011 Button gegen Schummelei in Online-Shops

Neue Rechte für Verbraucher in ganz Europa (Foto)
Schluss mit verdeckten Zusatzkosten: Der EU-Kunde soll nur noch bezahlen, was er auch wirklich online bestellt hat. Bild: dpa

Von Young-Sim Song

Keine vorab gesetzten Häkchen bei versteckten Sonderleistungen und ein deutlich sichtbarer Gesamtpreis - das sind nur zwei Beispiele, mit denen die EU Online-Händler künftig an die Kandarre nimmt. Trotzdem bangt der Verbraucher - bis 2013.

Verbraucher sollen künftig über Ländergrenzen hinweg sorgenfrei im Internet einkaufen können. Das EU-Parlament stimmte einer Richtlinie zu, die Widerrufsrecht sowie Informationspflichten der Händler innerhalb der EU-Staaten einheitlich regeln soll. EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagte, Kunden bräuchten nicht mehr zu befürchten, bei einer Online-Reisebuchung ungewollt eine Versicherung mitzuerwerben oder einen Leihwagen anzumieten.

Mit der neuen Richtlinie haben Verbraucher beim Einkauf im Internet künftig innerhalb der EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bestellt ein Bundesbürger zum Beispiel etwas über das Internet in Italien oder Spanien, steht ihm den neuen Regeln zufolge ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware zu - auch für Auktionen bei Ebay. In Zukunft soll der Rücktritt vom Kauf zudem durch ein EU-weit einheitliches Formular praktischer und vertrauenswürdiger werden. Der Verbraucher kann den Widerruf aber auch durch die Rücksendung der Ware erklären.

Andreas Schwab, Berichterstatter des EU-Parlaments, will aber an einer einheitlichen Garantiefrist für alle Mitgliedsstaaten weiterarbeiten. Die unterschiedlichen Regelungen in den EU-Staaten machten dies jedoch schwierig, sagte der CDU-Abgeordnete. Während die Frist in Deutschland zwei Jahre betrage, könnten Schweden oder Finnen hingegen zehn Jahre auf die Funktionsfähigkeit ihrer Produkte bestehen. Sieben Jahre wären nach Ansicht des EU-Abgeordneten zu lang gewesen, ein Kompromiss von drei Jahren vielleicht angemessen.

Das Ende der fiesen Häkchen

«Die weit über das Ziel hinaus schießenden Informationspflichten für die Verbraucher bei Kaufverträgen bleiben dagegen eine große Belastung für die Wirtschaft», sagte Dieter Schweer, Mitglied der Geschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Einkäufer müssen nämlich künftig beim Online-Handel mit einem Klick bestätigen, dass sie von der Kostenpflichtigkeit eines Angebots Kenntnis genommen haben. Direkt vor der Bestellung muss der vollständige Preis für den Verbraucher gut sichtbar sein. Vorangeklickte Kästchen beim Erwerb eines Zug- oder Flugtickets sind nicht mehr zulässig. Händler werden auch verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu übermitteln.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hofft, dass die besser kenntlich gemachten Preisangaben das Vertrauen der Verbraucher zurückgewinnen und das Wachstum des Online-Handels in Europa ansteigt. «Online-Abzocke kennt keine geografischen Grenzen», sagte die CSU-Politikerin. Es sei jetzt gelungen, ein Dauerärgernis zu beseitigen, das Verbrauchern nicht nur viel Geld, sondern auch viele Nerven gekostet habe.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger arbeitet bereits an einem Gesetzesentwurf zur sogenannten Buttonlösung. «Das neue Gesetz stellt sicher, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt», sagte die FDP-Politikerin. Der Bestellbutton müsse Verbraucher unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.

Blecht der Verbraucher künftig für Rücksendungen?

Die Widerrufsfrist soll in allen Mitgliedsstaaten ein Jahr betragen, wenn der Händler den Käufer bei Vertragsabschluss nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat. In den meisten Ländern stellt dies laut Schwab eine massive Anhebung der Frist dar. In Deutschland dagegen gilt in diesen Fällen bisher ein «ewiges Widerrufsrecht».

Hier müssen Händler außerdem die Rücksendekosten übernehmen, wenn die Ware mehr als 40 Euro gekostet hat. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Händler selbst entscheiden können, ob sie für das Porto aufkommen. Aigner hofft, dass ein Großteil der deutschen Wirtschaft die derzeit verbreitete Praxis der kostenlosen Rücksendung beibehalten wird. «Im Wettbewerb um Kunden kann dies ein entscheidender Faktor sein», sagte die Ministerin.

Über die Verordnung hatte es laut Schwab bereits eine Einigung im EU-Rat gegeben. Nach der Zustimmung des Parlaments muss sie daher voraussichtlich bis November 2013 vom Handel umgesetzt sein.

ham/rzf/zij/news.de/dapd
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