Sa., 26.05.12

Kinderlärm-Gesetz 17.06.2011 Mit der Lizenz zum Schreien

Kinderlärm ist kein Klagegrund mehr (Foto)
Kinderlärm ist kein Klagegrund mehr: Nach dem Bundetag hat nun auch der Bundesrat dafür gestimmt. Bild: dpa

Gerichtsverfahren gegen Kinderlärm sind in Deutschland Geschichte: Nach dem Bundestag beschloss nun auch der Bundesrat, Klagen gegen Lärm, der aus Kindergärten, Kitas und von Spielplätzen dringt, in Zukunft auszuschließen.

Dazu wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz entsprechend geändert. Bisher war das Lärmen von Kindern häufig als schädliche Umwelteinwirkung definiert worden. Das wird künftig nicht mehr der Fall sein. Damit entfällt der entsprechende Klagegrund.

Auch gegen Lärm von Bolzplätzen dürften Klagen nun schwieriger werden - hier fehlt dem Bund aber die Gesetzgebungskompetenz. «Hier sind die Länder gefordert», sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) im Bundesrat. Rheinland-Pfalz habe wie Berlin darauf reagiert und eine Privilegierung des verhaltensbezogenen Kinderlärms in seinem Landes-Immissionsschutzgesetz festgeschrieben.

cvd/krc/news.de/dpa
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