Sa., 26.05.12

Rechtstipp 24.06.2011 Eltern haften nicht immer für Kinder

Rechtstipp (Foto)
Eltern können ihr Kind auch in Zukunft guten Gewissens vorausfahren lassen. Bild: dapd

An vielen Baustelle ist es zu lesen: «Eltern haften für ihre Kinder.» Amtsrichter haben nun für eine Ausnahme votiert. Schließlich sollen Kinder Eigenständigkeit lernen.

Eltern dürfen ihre Kinder mit dem Fahrrad auch mal ein paar Meter vor sich fahren lassen, ohne ihre Aufsichtspflicht zu verletzen. In dem Fall, der vor dem Amtsgericht Mannheim verhandelt wurde, fuhr das Kind bereits seit einigen Jahren mit dem Fahrrad in den Kindergarten. Nie ist etwas passiert - bis zu dem Tag, an dem ein Fahrzeug beschädigt wurde, als das Kind sein Fahrrad abstellte.

Für die Richter war das ausschlaggebend: Die Richter entschieden, Eltern dürfen ihre Kinder auch ohne Aufsicht ein paar Meter vor sich fahren lassen (Az. 122 C 8128/10). Es sei ja gerade Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu selbstständigen und verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern zu erziehen. Das sei aber nur möglich, wenn das Kind lernt, Gefahrensituationen eigenständig zu erkennen und zu meistern. Dafür müsse es selbstständig fahren können, erklärte das Amtsgericht München. Der Schaden hätte hier dagegen nur vermieden werden können, wenn die Eltern das Kind permanent begleitet hätten. Allerdings sei das unzumutbar.

rli/ham/rzf/news.de/dapd
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Jocelyn
  • Kommentar 1
  • 03.01.2012 13:03
 

Hier ist der Gesetzgeber gefragt! Die Regelung sollte den Elternteil auch dann in die Pflicht nehmen können, wenn dieser keine "Schuld" hat. Der Geschädigte hat ja auch keine Schuld!

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