Sa., 26.05.12

Streit um Sterbehilfe 01.06.2011 Ärzte künftig ohne Gewissen

Sterbehilfe soll komplett verboten werden, fordert die Ärztekammer. Kritiker sind erzürnt. (Foto)
Sterbehilfe soll komplett verboten werden, fordert die Ärztekammer. Kritiker sind erzürnt. Bild: dpa

Von news.de-Redakteur Jan Grundmann

Die Ärztekammer will deutschen Medizinern die Sterbehilfe komplett verbieten. Beschafft ein Arzt tödliche Medikamente für einen schwerkranken Menschen mit Suizidwunsch, droht ihm Strafe. Kritiker zürnen: Die Kammer wolle damit das freie Gewissen der Mediziner ausschalten.

Textbasar beta Streit um Sterbehilfe Ärzte künftig ohne Gewissen Ich will diesen Text kostenlos für meine Webseite

Sie ist eine junge Frau, Naturwissenschaftlerin, lebensfroh. Doch seit einem Unfall ist sie vom Hals an querschnittsgelähmt. Rund um die Uhr braucht sie Pflege, von ihrem Lebensentwurf ist nichts mehr übrig. Ihr Wunsch, so beschreibt es ihr Arzt Michael de Ridder, sei der Tod. Sie will nicht noch 40 weitere Jahre so verbringen, fühlt sich lebendig begraben.

Der Arzt könnte ihr nun Medikamente bereitstellen, Muskelentspanner und Schlaftabletten etwa. Nach bisheriger Berufsordnung der deutschen Ärzte wäre solch ein Handeln, der ärztlich assistierte Suizid in gut begründeten Einzelfällen, nicht verboten. In Paragraf 16 hieß es lediglich, dass die Mediziner das Leben nicht aktiv verkürzen dürfen. Das Hintertürchen: Wenn also die Patientin die Todespillen selbst schlucken würde, dann hätte der Arzt ihr Leben nicht aktiv verkürzt.

Aktiv wurde nun aber Ärztekammer-Präsident Ulrich Montgomery. Denn in Kiel tagt bis zum Freitag der deutsche Ärztetag. Das Parlament der 430.000 Mediziner soll dabei über Montgomerys neuen Sterbehilfe-Passus abstimmen, der explizit jedes Eingreifen von Ärzten verbietet. «Das ist klar und lässt keinen Spielraum mehr für Interpretationen», begründet Montgomery. Experten gehen davon aus, dass die Abstimmung erfolgreich wird. Die neue Anweisung in Sachen Sterbehilfe würde dann lauten: «Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.»

Kritiker: Keine Gewissensentscheidung mehr möglich

Die vorige Regelung sei zwar bereits unehrlich gewesen, sagt Elke Baezner. Als Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ist sie eine Verfechterin der Palliativmedizin, Verfechterin der Palliativmedizin und eines selbstbestimmten Todes für Schwerstkranke. «Mit der alten Regelung konnte der Arzt wenigstens seinem Gewissen entsprechend handeln», so Baezner im news.de-Gespräch.

Doch mit der neuen Formulierung werde dem Mediziner die individuelle Gewissensentscheidung abgenommen, sagt sie. Das schade Medizinern und Patienten. «Denn auch sie sollten die Wahl haben, selbst entscheiden zu können - zwischen einem grauenhaften, langsamen Sterben oder einem kürzeren Sterbeprozess, bei dem der Tod friedlich und schmerzlos eintritt.»

Ärztekammer droht indirekt Medizinern

Die Ärztekammer mit ihrem Chef Montgomery habe die Bodenhaftung verloren, sagt Baezner. Schließlich stehe die Kammer nicht über dem Gesetz. Denn die Beihilfe zur Selbsttötung ist im deutschen Strafrecht schon lange nicht mehr strafbar. Ärzten soll künftig also untersagt sein, was für den Normalbürger ohne Konsequenzen bleiben würde.

So blähe sich die Ärztekammer auf, zürnt Baezner. Es sei schließlich höchst bedenklich, indirekt Ärzten mit dem Damoklesschwert einer theoretisch möglichen Verurteilung durch die Kammer oder dem Entzug der Niederlassungsbewilligung zu drohen.

Der konservative Vorstoß in Sachen Sterbehilfe sei sicher auch dem Wahlkampf geschuldet, so Baezner. Denn neben dem ethisch hoch brisanten Thema steht die Wahl eines neuen Präsidenten an. Montgomery will noch mal, muss aber gegen Konkurrenten antreten. «Wann bitte hat denn Dr. Montgomery zuletzt einen sterbenden Patienten gesehen? Er kommt aus der Radiologie, dort war er nicht mit dem Problem konfrontiert.» Ein Arzt, der täglich mit sterbenden Patienten zu tun habe, ihnen in die Augen schauen müsse, das sei etwas ganz anderes, so die Präsidentin der Gesellschaft für Humanes Sterben.

Kritikerin plädiert für Legalisierung unter strengen Auflagen

Vielleicht stecke hinter der Neuregelung zur Sterbehilfe die Sorge, dass die ärztliche Beihilfe zum Suizid ausufern könnte. Das aber, so Baezner, sei die Crux: «Wenn der Rahmen zu streng ist, muss man zwangsläufig in Grenzsituationen über diesen Rahmen hinausschießen. Das geschieht dann aber unter der Decke - und das ist gefährlich.» Baezner plädiert deshalb für einen strengen gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen legale Palliativhandlungen für Ärzte möglich sind, natürlich mit Kontrollmöglichkeiten.

Denn es gehe um Menschen am Ende ihres Lebens, die nur den Tod als Perspektive haben. Baezner sagt: «Wenn es keine Heilmaßnahmen mehr gibt, wenn der Patient auf Dauer immer mehr zum Objekt wird, muss doch der Arzt seine Pflicht darin sehen dürfen, diese Qual auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten zu beenden.» Auch im Fall der querschnittsgelähmten Wissenschaftlerin.

beu/news.de/dapd
Leserkommentare (5) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 5
  • 03.06.2011 11:53
 

Wenn es um menschliche Grenzfragen geht, sollten Urteile rational bleiben. Und der Verstand sagt, dass diese Lebens- oder Sterbeverhältnisse nicht geregelt werden können. Denn die Regelung wird zur Definitionshoheit von Macht, hier dem Leben und dem Tod, dem Wissen und Gewissen. Rechtsanmaßung ist dieser Regelung vorzuhalten, denn Recht hat die empfehlungswürdigere Verhaltensweise zu bevorzugen. Allerdings wird diese Änderung der Berufsordnung nicht lange Bestand haben. Die Regelung ist nicht verfassungskonform. Sie wird gekippt werden. Und das ist gut so, denn Funktionäre müssen lernen!

jetzt antwortenKommentar melden
  • pallativmediziner
  • Kommentar 4
  • 02.06.2011 00:23
 Antwort auf Kommentar 2

Mit Verlaub, dieser Kommentar ist so ziemlich das Schwachsinnigste, was man hier zu diesem Beitrag lesen kann.

jetzt antwortenKommentar melden
  • hpklimbim
  • Kommentar 3
  • 01.06.2011 22:04
 

Hier wird von der Ärztekammer in hinterfotzigster Form Sorge um den ausreichenden Schutz des Lebens bekundet. In Wahrheit geht es nur um den ungestörten, dauerhaften Zugriff auf die Beiträge der Versicherten.

jetzt antwortenKommentar melden
  • Ritva Hillgardt
  • Kommentar 2
  • 01.06.2011 18:21
 

Die deutschen Ärzte sollen NICHT entscheiden dürfen, wer sterben soll, die nicht! Dann wären alle gesunden Ausländer, die man jetzt für Doktorsarbeiten ausnutzt, plötzlich tot.

jetzt antwortenKommentar melden
  • marty
  • Kommentar 1
  • 01.06.2011 14:37
 

Wer ums Himmels Willen soll das denn dann machen? Fehlgeleitete Krankenschwerstern? Oder Familienangehoerige? Oder die Sterbehelfer aus der Schweiz? Die bisherige Regelung war ja auch nicht akzeptabel, aber jetzt macht sich der Arzt in jedem Fall strafbar. Es gehoert eine gesetzliche Loesung von der Politik her, die sich da seit langer Zeit rumgedrueckt hat.

jetzt antwortenKommentar melden
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
noch 600 Zeichen übrig
Kommentar  
Ihr Name
Ihre Emailadresse
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'

Streit um Sterbehilfe: Ärzte künftig ohne Gewissen » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/855183808/aerzte-kuenftig-ohne-gewissen/1/

Schlagworte:

Wir empfehlen
Anzeige
Facebook
Twitterbox
Follow Us!
Anzeige